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Beschlussvorlage (Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 13.09.2015 (Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Hürtgenwald))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
149 kB
Erstellt
08.07.15, 16:00
Aktualisiert
08.07.15, 16:00
Beschlussvorlage (Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 13.09.2015 (Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Hürtgenwald)) Beschlussvorlage (Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 13.09.2015 (Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Hürtgenwald))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Wahlausschuss Termin: 30.07.2015 öffentlich TOP- Nr.: 91/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 4 Herr Graß Aktenzeichen: Datum: 062.3 17.06.2015 Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 13.09.2015 (Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorschlag: Ist in der Sitzung zu formulieren. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: entfällt € Sachverhalt: Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge läuft gemäß § 15 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) am achtundvierzigsten Tag der Wahl (dies ist der 27.07.2015), 18.00 Uhr, ab. Bis zu diesem Tag können Wahlvorschläge von politischen Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (Parteien), von mitgliedschaftlich organisierten Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerbern) eingereicht werden. Die beim Wahlleiter der Gemeinde Hürtgenwald eingegangen Wahlvorschläge nebst Unterlagen werden in der Sitzung vorgelegt. Nach § 18 KWahlG entscheidet der Wahlausschuss spätestens am neununddreißigsten Tag vor der Wahl (dies ist der 05.08.2015) über die Zulassung der Wahlvorschläge. Die Beisitzer und ihre persönlichen Stellvertreter des Wahlausschusses der Gemeinde Hürtgenwald haben mit Schreiben vom 26.06.2015 Merkblätter („Merkblatt für die Mitglieder des Wahlausschusses“ des Kohlhammer – Deutscher Gemeindeverlags) über die Aufgaben des Wahlausschusses erhalten. Unter der Rubrik II. Grundzüge der wesentlichen Sachentscheidungen, Ziffer 9 - Seite 1 von 2 - Zulassung der Wahlvorschläge finden sich weitere Informationen. Es wird um Kenntnisnahme gebeten. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Kann zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage nicht formuliert werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -