Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
149 kB
Erstellt
08.07.15, 16:00
Aktualisiert
08.07.15, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Wahlausschuss
Termin: 30.07.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
91/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Herr Graß
Aktenzeichen:
Datum:
062.3
17.06.2015
Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die
Kommunalwahl am 13.09.2015 (Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Hürtgenwald)
Beschlussvorschlag:
Ist in der Sitzung zu formulieren.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
entfällt
€
Sachverhalt:
Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge läuft gemäß § 15 Kommunalwahlgesetz (KWahlG)
am achtundvierzigsten Tag der Wahl (dies ist der 27.07.2015), 18.00 Uhr, ab. Bis zu diesem Tag
können Wahlvorschläge von politischen Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes
(Parteien), von mitgliedschaftlich organisierten Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen)
und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerbern) eingereicht werden.
Die beim Wahlleiter der Gemeinde Hürtgenwald eingegangen Wahlvorschläge nebst Unterlagen
werden in der Sitzung vorgelegt.
Nach § 18 KWahlG entscheidet der Wahlausschuss spätestens am neununddreißigsten Tag vor
der Wahl (dies ist der 05.08.2015) über die Zulassung der Wahlvorschläge.
Die Beisitzer und ihre persönlichen Stellvertreter des Wahlausschusses der Gemeinde Hürtgenwald haben mit Schreiben vom 26.06.2015 Merkblätter („Merkblatt für die Mitglieder des Wahlausschusses“ des Kohlhammer – Deutscher Gemeindeverlags) über die Aufgaben des Wahlausschusses erhalten. Unter der Rubrik II. Grundzüge der wesentlichen Sachentscheidungen, Ziffer 9
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Zulassung der Wahlvorschläge finden sich weitere Informationen. Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Kann zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage nicht formuliert werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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