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Beschlusstext (Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) hier: Einsatz von Sekundärbrennstoffen bei der Herstellung von Zementklinker im Werk Sötenich und Erhöhung der Klinkerleistung der Drehofenanlage)

Daten

Kommune
Kall
Größe
8,0 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Beschlusstext (Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
hier: Einsatz von Sekundärbrennstoffen bei der Herstellung von Zementklinker
        im Werk Sötenich und Erhöhung der Klinkerleistung der Drehofenanlage)

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Inhalt der Datei

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, das Einvernehmen zu dem Vorhaben zu erklären, wenn die Fachbehörden (Staatliches Umweltamt Aachen, Bezirksregierung Köln, etc.) aus immissionschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken haben; hierzu gehören auch mögliche Auswirkungen von Betriebsstörungen auf die Immissionssituation. Die Gemeinde fordert von der Genehmigungsbehörde für den Fall, dass sie der geforderten Erhöhung der Grenzwerte für Quecksilberemissionen auf 0,05 mg/m³ als Tagesmittelwert und auf 0,1 mg/m³ als Halbstundenwert zustimmt, eine ausführliche Begründung, die eine Schädigung der Umwelt insbesondere aber eine Gesundheitsschädigung der Anwohner durch die erhöhten Quecksilberemissionen ausschließt. Dabei muss die schon sehr hohe Quecksilberbelastung des Umfeldes als Folge des früheren Bleiverhüttungsbetriebes mitberücksichtigt werden. Die Gemeinde fordert von der Genehmigungsbehörde für den Fall, dass sie der Erhöhung des Grenzwertes für Stickoxydemissionen auf 500mg/m³ bis 2007 als Ausnahme zustimmt, eine ausführliche Begründung, aus der hervorgeht, dass durch den erhöhten Ausstoß von Stickoxyden eine Schädigung der Umwelt insbesondere aber eine Gesundheitsschädigung der Anwohner ausgeschlossen ist. Dabei muss die zur Zeit schon sehr hohe Stickoxydbelastung des unmittelbaren Umfeldes durch den zivilen Flugverkehr mitberücksichtigt werden.