Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (a) Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK (Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK bezüglich der Anhebung der Höchstbeträge für auszugleichende negative Ergebnisse) b) Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 600 600 002 – Verkehrsunternehmen -)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,4 kB
Datum
09.11.2011
Erstellt
08.12.11, 04:08
Aktualisiert
13.12.11, 04:09
Beschlusstext (a) Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK (Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK bezüglich der Anhebung der Höchstbeträge für auszugleichende negative Ergebnisse)
b) Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 600 600 002 – Verkehrsunternehmen -)

öffnen download melden Dateigröße: 9,4 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 09.11.2011 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 10 a) Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK (Zustimmung V 219/2011 zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK bezüglich der Anhebung der Höchstbeträge für auszugleichende negative Ergebnisse) b) Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 600 600 002 – Verkehrsunternehmen - Der Ausschus für Planung, Umwelt und Verkehr empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, a) seine Zustimmung zu der in der Sitzung der Gesellschafterversammlung der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) am 28. September 2011 beschlossenen Anhebung der Höchstbeträge für auszugleichende negative Ergebnisse (§ 19 Absatz 3 Gesellschaftsvertrag der RVK) und der damit erforderlichen Änderung des Gesellschaftsvertrag zu erteilen b) gemäß § 53 Kreisordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (KrO NW) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 600 600 002 – Verkehrsunternehmen – bis zu einer Höhe von 1.585.000 €. Abstimmungsergebnis: Enthaltungen Einstimmig, bei 3