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Beschlussvorlage (Feuerwehrgebühren; hier: Neufestlegung des Satzes der Personalkosten für Feuerwehrkräfte)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
164 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
09.11.15, 16:01
Aktualisiert
09.11.15, 16:01
Beschlussvorlage (Feuerwehrgebühren;
hier: Neufestlegung des Satzes der Personalkosten für Feuerwehrkräfte) Beschlussvorlage (Feuerwehrgebühren;
hier: Neufestlegung des Satzes der Personalkosten für Feuerwehrkräfte) Beschlussvorlage (Feuerwehrgebühren;
hier: Neufestlegung des Satzes der Personalkosten für Feuerwehrkräfte)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 17.11.2015 öffentlich TOP- Nr.: 160/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 5 Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: 700-31 29.10.2015 Feuerwehrgebühren; hier: Neufestlegung des Satzes der Personalkosten für Feuerwehrkräfte Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald vom 12.12.2014 (Feuerwehrsatzung) wird rückwirkend geändert. 2. In der Anlage „Gebührentarife der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald“ ab dem 1.1.2015 wird bei den Personalkosten je Feuerwehrkraft der Gebührensatz im Einsatz auf 0,46 €/Minute (27,60 €/Stunde) und bei der Bandsicherheitswache auf 0,23 €/Minute (13,80 €/Stunde) geändert. 3. Die übrigen Bestimmungen und Tarife bleiben unverändert. 4. Die Satzung tritt rückwirkend zum 1.1.2015 in Kraft. 5. Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja, Mindererlöse: ca. 20.000,00 €/Jahr - Seite 1 von 3 - Produkt: 90221 Sachverhalt: Am 11.12.2014 hat der Rat die Gebührensatzung lt. Vorlage Nr. 195/2014 beschlossen. U.a. ist der Tarif der Personalkosten je Feuerwehrkraft von 1,13 €/Minute (68,00 €/Stunde) auf 1,73 €/Minute (104,00 €/Stunde) angehoben worden. Als Folge hiervon ist für einen abrechenbaren Einsatz bei der Bekanntgabe des Stundensatzes der Gemeinde eine Klage in Aussicht gestellt worden. Dies wurde im wesentlichen damit begründet, dass bei den Personalkosten die Stundensätze im Regelfall zwischen 20,00 € und 30,00 € liegen würden. Recherchen hierzu führten zum grundsätzlich gleichen Ergebnis. In den umliegenden Kommunen werden Stundensätze zwischen 22,00 € und 30,67 € angewendet. Dies liegt einerseits an einer deutlich höheren Stundenzahl der Einsatzzeiten und andererseits erfolgt teilweise eine Anrechnung der Übungszeiten der freiwilligen Feuerwehr. Zu den Einsatzzeiten ist darüber hinaus anzumerken, dass z.B. durch den neuen Autobahnanschluss in der Gemeinde Merzenich die Zahl der Einsätze ansteigt. Daher kann hier aufgrund eines höhere Verteilers ein deutlich niedriger Stundensatz festgelegt werden. Neben den eigentlichen Einsatzzeiten vor Ort sind in den Kommunen, die vergleichbar zu Hürtgenwald wenige Einsätze haben, die Übungen zur Funktionstätigkeit der Feuerwehr als Einsatzzeiten zu mindestens zum Teil zu werten. Es wäre deshalb sachgerecht, die Übungsstunden der Löschgruppe Verwaltung voll und die Übungszeiten der freiwilligen Feuerwehr mit 2/3 der Stundenzahl in den Einsatzzeiten zu berücksichtigen. In der Kalkulation 2015 sind die tatsächlichen Einsatzzeiten mit 1.085 Stunden berücksichtigt worden. Die Übungszeiten der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der Löschgruppe Verwaltung sind wie folgt ermittelt worden: Nr. A B) C D) E) F) G) H) Bezeichnung Löschgruppe Verwaltung Freiwillige Feuerwehr 2/3 Übungszeit Freiwillige Feuerwehr Summe aus A und C Tatsächliche Einsatzzeiten lt. Kalkulation 2015 Zugrunde zu legende Stundenzahl (Summe aus D und E) Kosten lt. beschlossener Kalkulation Minutensatz (G/F) Stunden 288 4.032 2.688 2.976 1.085 4.081 112.143,87 € 0,46 € (27,60 €/Stunde) zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Die Gebühreneinnahmen werden entsprechend der geringen Stundensätze anteilmäßig sinken. Da aber nach dem Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW eine Reine von Einsatzszenarien nicht abgerechnet werden dürfen, wird eine absolute Kostendeckung durch die Gebühreneinnahmen nicht erfolgen. Nichtsdestotrotz müssen die Einsätze, die abrechenbar sind, in einer nachvollziehbaren Gebührengrundlage fußen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: - Seite 2 von 3 - Unter Einbeziehung eines Teiles der Übungsstunden sollte dem Vorschlag gefolgt und der Minutensatz von 1,73 € auf 0,46 € (bei Brandsicherungswachen von 0,87 € auf 0,23 €) gesenkt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -