Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
164 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
09.11.15, 16:01
Aktualisiert
09.11.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 17.11.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
160/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 5
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
700-31
29.10.2015
Feuerwehrgebühren;
hier: Neufestlegung des Satzes der Personalkosten für Feuerwehrkräfte
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen
der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald vom 12.12.2014 (Feuerwehrsatzung) wird
rückwirkend geändert.
2. In der Anlage „Gebührentarife der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald“ ab dem 1.1.2015 wird
bei den Personalkosten je Feuerwehrkraft der Gebührensatz im Einsatz auf 0,46 €/Minute
(27,60 €/Stunde) und bei der Bandsicherheitswache auf 0,23 €/Minute (13,80 €/Stunde)
geändert.
3. Die übrigen Bestimmungen und Tarife bleiben unverändert.
4. Die Satzung tritt rückwirkend zum 1.1.2015 in Kraft.
5. Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen
der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja, Mindererlöse: ca. 20.000,00 €/Jahr
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Produkt:
90221
Sachverhalt:
Am 11.12.2014 hat der Rat die Gebührensatzung lt. Vorlage Nr. 195/2014 beschlossen. U.a. ist
der Tarif der Personalkosten je Feuerwehrkraft von 1,13 €/Minute (68,00 €/Stunde) auf 1,73
€/Minute (104,00 €/Stunde) angehoben worden.
Als Folge hiervon ist für einen abrechenbaren Einsatz bei der Bekanntgabe des Stundensatzes
der Gemeinde eine Klage in Aussicht gestellt worden. Dies wurde im wesentlichen damit
begründet, dass bei den Personalkosten die Stundensätze im Regelfall zwischen 20,00 € und
30,00 € liegen würden. Recherchen hierzu führten zum grundsätzlich gleichen Ergebnis. In den
umliegenden Kommunen werden Stundensätze zwischen 22,00 € und 30,67 € angewendet.
Dies liegt einerseits an einer deutlich höheren Stundenzahl der Einsatzzeiten und andererseits
erfolgt teilweise eine Anrechnung der Übungszeiten der freiwilligen Feuerwehr.
Zu den Einsatzzeiten ist darüber hinaus anzumerken, dass z.B. durch den neuen Autobahnanschluss in der Gemeinde Merzenich die Zahl der Einsätze ansteigt. Daher kann hier aufgrund
eines höhere Verteilers ein deutlich niedriger Stundensatz festgelegt werden.
Neben den eigentlichen Einsatzzeiten vor Ort sind in den Kommunen, die vergleichbar zu
Hürtgenwald wenige Einsätze haben, die Übungen zur Funktionstätigkeit der Feuerwehr als
Einsatzzeiten zu mindestens zum Teil zu werten. Es wäre deshalb sachgerecht, die Übungsstunden der Löschgruppe Verwaltung voll und die Übungszeiten der freiwilligen Feuerwehr mit 2/3
der Stundenzahl in den Einsatzzeiten zu berücksichtigen.
In der Kalkulation 2015 sind die tatsächlichen Einsatzzeiten mit 1.085 Stunden berücksichtigt
worden. Die Übungszeiten der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der Löschgruppe Verwaltung
sind wie folgt ermittelt worden:
Nr.
A
B)
C
D)
E)
F)
G)
H)
Bezeichnung
Löschgruppe Verwaltung
Freiwillige Feuerwehr
2/3 Übungszeit Freiwillige Feuerwehr
Summe aus A und C
Tatsächliche Einsatzzeiten lt. Kalkulation 2015
Zugrunde zu legende Stundenzahl (Summe aus D und E)
Kosten lt. beschlossener Kalkulation
Minutensatz (G/F)
Stunden
288
4.032
2.688
2.976
1.085
4.081
112.143,87 €
0,46 € (27,60 €/Stunde)
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Die Gebühreneinnahmen werden entsprechend der geringen Stundensätze anteilmäßig sinken.
Da aber nach dem Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW eine Reine von Einsatzszenarien nicht
abgerechnet werden dürfen, wird eine absolute Kostendeckung durch die Gebühreneinnahmen
nicht erfolgen. Nichtsdestotrotz müssen die Einsätze, die abrechenbar sind, in einer
nachvollziehbaren Gebührengrundlage fußen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
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Unter Einbeziehung eines Teiles der Übungsstunden sollte dem Vorschlag gefolgt und der
Minutensatz von 1,73 € auf 0,46 € (bei Brandsicherungswachen von 0,87 € auf 0,23 €) gesenkt
werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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