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Beschlusstext (Einsatz von Integrationshilfen insbesondere an Förderschulen hier: Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
75 kB
Datum
13.11.2014
Erstellt
20.11.14, 14:48
Aktualisiert
20.11.14, 14:48
Beschlusstext (Einsatz von Integrationshilfen insbesondere an Förderschulen
hier: Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13.11.2014 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5 Einsatz von Integrationshilfen insbesondere an Förderschulen hier: Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen Ausschuss für Soziales und Gesundheit 13.11.2014 Jugendhilfeausschuss 20.11.2014 Kreisausschuss 26.11.2014 Kreistag 10.12.2014 Auf Nachfrage aus dem Ausschuss wird verwaltungsseitig erläutert, dass die Inklusionspauschale neu eingeführt und mit 114.000 € im Kreishaushalt veranschlagt wurde. Da die Leistungen evaluiert werden sollen, würde die Finanzierung der Integrationsfachkraftstelle über die vom Land zur Verfügung gestellte Inklusionspauschale auch die zweckentsprechende Verwendung gegenüber dem Land dokumentieren. Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, 1. die Kreisverwaltung wird aufgefordert, angesichts der steigenden Anzahl von Integrationshelfern/Schulbegleitungen ein Konzept zu entwickeln, wie dieses Förderinstrument weiterentwickelt werden kann. Dies gilt in gleicher Weise für die (Förder)Schulen im Kreis wie auch für die Kindertagesstätten. 2. die bestehende Integrationsstelle aus Mitteln der Inklusionspauschale weiterzuführen. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen A 29/2014 Z1 Z2 Z3 Z4