Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
159 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
23.10.15, 12:01
Aktualisiert
23.10.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Abteilung:
Termin: 05.11.2015
Sachbearbeiter:
öffentlich
TOP- Nr.:
Aktenzeichen:
Datum:
138/2015
Abteilungen 2 und
4
Herr Görner, Herr
Weyer, Herr Graß
220.0
20.10.2015
Lehrschwimmbecken am Grundschulgebäude Vossenack;
hier: Altersbedingte Mängel an der Filtertechnik
Beschlussvorschlag:
Ist in der Sitzung zu erarbeiten.
€
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
903113 - Grundschule Vossenack
Sachverhalt:
Die in den Grundzügen 44 Jahre alte Schwimmbadtechnik des Lehrschwimmbeckens Vossenack
weist altersbedingte Verschleißerscheinungen und Mängel auf. Dies zeigt sich unter anderem in
den Parametern der monatlich durchzuführenden Wasseruntersuchungen durch das
Gesundheitsamt des Kreises Düren. Ursächlich hierfür ist die Filtertechnik und das Filtermaterial.
Das Gesundheitsamt toleriert einen Weiterbetrieb der Anlage, sofern absehbar ist, dass die
Filtertechnik des Lehrschwimmbeckens innerhalb der nächsten Monate grundlegend saniert bzw.
erneuert wird.
Im Rahmen eines interfraktionellen Gesprächs am 29.09.2015 wurden die Teilnehmer über den
Sachverhalt durch die Verwaltungsleitung bereits hierüber informiert. Die Verwaltung wurde
gebeten, technische Alternativen, etwa die Wasseraufbereitung des Lehrschwimmbeckens durch
die modernisierte Wasseraufbereitungsanlage des Freibades Vossenack, zu prüfen. Da der hierzu
notwendige technische Sachverstand in der Verwaltung nicht vorhanden ist, wurde Herr Dipl.-Ing.
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Lenzen, Ingenieurbüro LCE Lenzen Consulting Engineers GmbH & Co. KG aus Aldenhoven, um
Unterstützung gebeten. Herr Dipl.-Ing. Lenzen hat die Modernisierungsmaßnahmen am Freibad
Vossenack in den vergangen Monaten geplant und umgesetzt.
Bei einem gemeinsamen Ortstermin am 24.09.2015, bei dem auch die Schulleitung der GGS
Vossenack-Bergstein, Frau Rektorin Welzel, anwesend war, wurde die gesamte
Wasseraufbereitungsanlage in Augenschein genommen und mögliche Lösungsmöglichkeiten
gesucht. Mit beigefügtem Schreiben vom 27.09.2015 empfiehlt Herr Dipl.-Ing. Lenzen, die
Filtertechnik zu erneuern, um den Betrieb der Anlage sicherstellen zu können.
Der Gutachter hat sich freundlicherweise bereit erklärt, an der Sitzung des Schulausschusses
teilzunehmen und die notwendige Maßnahme detailliert zu erläutern. Hierbei können auch
mögliche Fragen beantwortet und eventuelle alternative technische Lösungen bewertet werden.
Die Bewirtschaftungskosten für das Lehrschwimmbecken Vossenack betragen wie folgt:
Beispieljahr 2014
4.100 €
12.300 €
1.500 €
3.500 €
7.000 €
2.500 €
a) Strom (für Pumpen und Beleuchtung)
b) Gas (für Beheizung)
c) Wasserverbrauch
d) Abwasser
e) Personal (Hausmeister, Reinigung)
f) Sonstiges (Wasseruntersuchungen,
Schwimmbadchemie, Reinigungsmittel,
Wartungskosten, Versicherung usw.)
GESAMT
30.900 €
Die Bewirtschaftungskosten des Lehrschwimmbeckens an der GGS Gey in Straß bewegen sich in
einer ähnlichen Größenordnung, jeweils abhängig von verschiedensten Faktoren, wie
Nutzungshäufigkeit.
Bei Schließung des Lehrschwimmbeckens sind für zusätzliche Fahrten mit dem Schülerspezialverkehr laut Herrn Bauer von der Firma Schäfer-Reisen folgende Kosten zu kalkulieren. Die Schüler
vom Standort Vossenack müssten viermal wöchentlich von Vossenack nach Straß zum Lehrschwimmbecken transportiert werden. Eine Fahrt würde zusätzlich 42,00 Euro kosten (Hin- und
Rückfahrt). Wöchentlich wären das 168,00 Euro und monatlich 672,00 Euro. Für die Fahrten vom
Standort Bergstein nach Straß fallen keine Kosten an, da der Transport nach Vossenack
vertraglich schon geregelt ist. Es macht keinen Unterschied, ob die Fahrten nach Vossenack oder
Straß durchgeführt werden.
Als Anlage ist ferner das Schreiben der Schulleiterin der Gemeinschaftsgrundschule
Vossenack/Bergstein, Frau Rektorin Welzel, vom 30.09.2015 beigefügt. In der Sitzung hat Frau
Welzel Gelegenheit hierzu ausführlich aus Sicht der Schule Stellung zu nehmen.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Ja, ca. 20.000 € einmalige, außerplanmäßige Unterhaltungsaufwendungen in 2015 und jährliche
Bewirtschaftungskosten in Höhe von ca. 30.000 € pro Jahr.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Es ist abzuwägen zwischen der Bereitstellung der unbedingt notwendigen Sanierungskosten in
Höhe von ca. 20.000 € um den Weiterbetrieb des Lehrschwimmbeckens zu ermöglichen einerseits
und den finanziellen Belastungen für den kommunalen Haushalt andererseits.
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Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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