Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
216 kB
Datum
16.11.2015
Erstellt
26.11.15, 12:02
Aktualisiert
26.11.15, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang am 16.11.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
TOP
Freies WLAN-Angebot über Freifunk im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU
In der Sitzung des Fachausschusses für Wirtschaftsförderung,
Tourismus und Konversion Vogelsang am 31.08.2015 wurde in
der Angelegenheit ein Prüfauftrag an die Verwaltung - zur
Erledigung bis zur nächsten Sitzung des Fachausschusses am
16.11.2015 - erteilt.
Hintergrund/Grundsätzliches
Bei einem sog. HotSpot handelt es sich allgemein um öffentliche
drahtlose Internetzugangspunkte, die jedermann, entweder
kostenpflichtig oder kostenlos, den Zugriff per WLAN-fähigem
Gerät über diese Zugangspunkte ermöglichen.
Bei Freifunk handelt es sich um eine nichtkommerzielle Initiative
mit einem dezentralen Ansatz, bei dem über eine leicht zu
installierende Software auf handelsüblichen Routern
(Consumergeräte) Internetzugangspunkte von z.B.
Privathaushalten oder Ladenlokalen zu einem Teil der
Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Das Bestreben, kostenfreies WLAN zur Verfügung zu stellen, ist
grundsätzlich positiv zu sehen und stellt einen Mehrwert für die
Nutzer dar.
Dabei gibt es verschiedene Ansätze, den Zugang zu freiem
WLAN zu ermöglichen:
es gibt zum einen HotSpots mit Registrierung und zum anderen
Hot-Spots ohne Registrierung der Benutzer. Hierbei ist das
System der Freifunk Euskirchen eines ohne
Benutzerregistrierung.
Als problematisch wird dabei allgemein die sog. "Störerhaftung"
gesehen. Störerhaftung bedeutet, dass derjenige, der einen
Internetanschluss für andere bereitstellt, dafür haftet, wenn diese
darüber Rechtsverletzungen begehen. Dies ist bei den HotSpots
mit Registrierung kein Problem, da der Nutzer hier erklärt, keine
Rechtsverletzungen zu begehen und identifizierbar ist.
Das Bundeskabinett hat am 15.09.2015 einen Gesetzentwurf des
Telemediengesetzes beschlossen, der nunmehr in den
Deutschen Bundestag eingebracht wird. Dieses zielt u.a. darauf
ab, die sog. Störerhaftung zu beseitigen und damit ein
wesentliches Hindernis für die Verbreitung von WLAN-HotSpots
zu beseitigen. Das rechtskräftige Telemediengesetz sollte aus
A 84/2015
1. Ergänzun
g
Verwaltungssicht daher abgewartet werden.
Eine direkte Beteiligung des Kreises am "freien Bürgernetz"
(Freifunk Euskirchen) macht derzeit nur innerhalb des
Euskirchener Innenstadtgebietes Sinn. Die einzige vom Kreis
betriebene Einrichtung in diesem Einzugsgebiet befindet sich im
Alten Rathaus Euskirchen (VHS).
Für die übrigen Liegenschaften des Kreises sind aus Sicht der
Verwaltung HotSpots mit Registrierung der Benutzer
anzustreben.
Zu den im Antrag aufgeführten Punkten 1. bis 5. wird im
Folgenden Stellung genommen:
Zu 1. „Der im Foyer des Kreishauses bestehende und für
Besucherinnen und Besucher kostenlos nutzbare WLANHotspot wird mithilfe von Freifunk so ausgebaut, dass im
gesamten Kreishaus ein freier WLAN-Zugang vorhanden ist.“
Stufenweiser Ausbau WLAN-Angebot im Kreishaus
Z.Z. existiert ein kostenlos nutzbarer HotSpot mit
Benutzerregistrierung im Foyer des Kreishauses, welches vom
Internet-Provider der Kreisverwaltung für den Kreis kostenlos
betrieben wird. Dabei wird professionelle Hardware eingesetzt,
die zuverlässig und performant während der Öffnungszeiten
einen separaten Internetzugang für die wartenden Bürger zur
Verfügung stellt.
Zur Erweiterung des freien WLAN-Zugangs im Kreishaus
favorisiert die Verwaltung hier eine stufenweise Erweiterung des
bestehenden Systems, das aber dann dem Kreis Kosten
verursachen wird. Eine Kostenschätzung wird nach Abschluss
der Planungen vorgelegt.
2. „Zur Unterstützung des Aufbaus eines freien „
Bürgernetzes“ (WLAN) in der Euskirchener Innenstadt prüft
die Kreisverwaltung die Beteiligung des Kreises Euskirchen
im Rahmen der Nutzung von stadtnahen Räumlichkeiten
(bspw. das Alte Rathaus in Euskirchen für die
Geschäftsstelle sowie Kurs- und Schulungsräume der Kreis
– VHS) und tritt mit den zuständigen Stellen hinsichtlich
einer Umsetzung in Gespräche.“
Für das Alte Rathaus ist eine mit der Stadt Euskirchen
abgestimmte Anbindungslösung an das Freifunk-Netz der
Innenstadt geplant.
3. „In allen weiteren Immobilien des Kreises Euskirchen
(bspw. eigene Schulen) schafft der Kreis Euskirchen die
Voraussetzungen zur Beteiligung am Freifunk.“
Aus Sicht der Verwaltung ist ein Betrieb von HotSpots mit
Benutzerregistrierung in erster Linie in der Zulassungsstelle in
Schleiden und den Berufskollegs in Euskirchen und Kall denkbar.
In der Zulassungsstelle Schleiden, die im Rathaus Schleiden
untergebracht ist, wird eine Lösung gemeinsam mit der Stadt
Schleiden angestrebt, die sich mit überschaubarem Aufwand
realisieren lässt.
In den Berufskollegs existieren bereits abgesicherte /
geschlossene Ansätze zu WLAN-Lösungen zu
Unterrichtszwecken, für deren weiteren Ausbau Konzepte
vorliegen.
Ob und inwieweit darüber hinaus frei zugängliches WLAN
geschaffen werden soll, ist mit den Schulleitungen noch
abzustimmen. Die Kostenschätzungen für die Maßnahmen
werden nach erfolgter Planung vorgelegt.
4. „In seinen Beteiligungen (bspw. EUGEBAU, ene,
Kreiskrankenhaus Mechernich…) wirbt der Kreis Euskirchen
durch seine Vertreter für die Teilnahme am Freifunk und regt
in den zuständigen Gremien an, eine Umsetzung zu prüfen.“
Zwischenzeitlich wurde durch die Abt. 20 ein entsprechendes
Aufforderungsschreiben an die Beteiligungen des Kreises
Euskirchen versandt.
Zusätzlich dazu hat die Verwaltung über den Krisenstab bei den
Betreibern der Flüchtlingsunterkünfte angeregt, die Einrichtung
freier WLAN Zugangspunkte zu prüfen.
5. „Die Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen prüft
eine finanzielle Bezuschussung/-beteiligung an FreifunkInitiativen im Kreis Euskirchen.“
Zu den Fördermöglichkeiten für Freifunk teilt Breitband.NRW auf
Anfrage das Folgende mit:
Der nordrhein-westfälische Minister für Bundesangelegenheiten,
Europa und Medien (MBEM) und Chef der Staatskanzlei prüft
derzeit, ob Zuwendungen für Freifunk-Projekte im Hinblick auf
eine Förderung der Medienkompetenz vergeben werden können.
Es sollen vorzugsweise juristische Personen gefördert werden,
die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, ihren Sitz in
Nordrhein-Westfalen haben und bereits erfolgreiche Aktivitäten
beim Aufbau offener Bürgernetze und/oder der Förderung
schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie und/oder
Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen zur Vermittlung von
technischen Kenntnissen vorweisen können.
Der MBEM ist diesbezüglich im Gespräch mit Vereinen, wie dem
Freifunk Rheinland e.V., dem C3PB e.V. oder dem Freifunk
Hochstift e.V. Ansprechpartner beim MBEM ist Herr Konrad
Lischka, Referat IV C4 Digitale Gesellschaft, Telefon: 0211/ 8371232, Email: konrad.lischka@stk.nrw.de. Herr Lischka teilt mit,
dass ein Antrag auf Zuwendung zwingend über einen FreifunkVerein, wie z.B. der Freifunk Rheinland e.V., gestellt werden
muss. Im Falle lokaler Vereine bietet sich diesbezüglich ggf. die
Kooperation mit einem regionalen oder überregionalen Verein an.
Bezüglich der vorgenannten Förderinformation wird auch auf den
Antrag der Landtagsfraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und
Piraten zum Freifunk in NRW vom 16.06.2015 (Drucksache 16/
8970) verwiesen (siehe Beschlussempfehlung zur finanziellen
Unterstützung des Aufbaus einer zukunftsfähigen technischen ITInfrastruktur).
Seitens des Dezernats 33 (Ländliche Entwicklung und
Bodenordnung) der Bezirksregierung Köln, das u. a. auch für die
Förderung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum
zuständig ist, können aktuell keine adäquaten
Fördermöglichkeiten benannt werden.
Grundsätzlich ist es denkbar, für Investitionen in den Freifunk
auch Förderdarlehen der NRW.Bank oder der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) in Anspruch zu nehmen. Bei dem
Antragsteller müsste es sich dann um einen Gewerbebetrieb bzw.
einen Freiberufler (dann Nutzung von
Wirtschaftsförderungsprogrammen) oder um eine öffentliche
Einrichtung (dann Nutzung von
Infrastrukturförderungsprogrammen) handeln.
Im Rahmen des Darlehensprogramms "Leben auf dem Land" der
Landwirtschaftlichen Rentenbank kommen neben gewerblichen
Unternehmen bzw. Freiberuflern und öffentlichen Einrichtungen
auch Vereine, Bürgerinitiativen, gemeinnützige Organisationen
und natürliche Personen als Antragsteller in Betracht.
Voraussetzung für eine Beratung der Stabsstelle 80 zu den
passenden Darlehensprogrammen und deren eventuelle
Kombinierbarkeit ist das Vorliegen von Informationen über die
Rechtsform des Antragstellers sowie eine Aufstellung zur Höhe
und Struktur der Kosten.
Über die öffentlichen Förderprogramme hinaus bedarf eine
Beteiligung des Kreises Euskirchen an Freifunkinitiativen aus
eigenen Mitteln des Kreishaushalts der politischen Willensbildung
zur Bereitstellung eines Budgets und alsdann einer Aufstellung
von Zuschussregelungen (Anschubfinanzierung,
Pauschalbetrag,…) Grundlage hierfür könnten die unter den
Punkten 1. und 2 genannten Kostenermittlungen sein.
Sachstand zu der in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie:
Das Markterkundungsverfahren wurde abgeschlossen. Dieses ist
zwingende Voraussetzungen für das Beziehen zukünftiger
Fördergelder. Auf das Markterkundungsverfahren hat sich
allerdings nur die Telekom gemeldet, die sich somit verbindlich
bereit erklärt hat, bis 2018 ohne öffentliche Zuschüsse Gebiete im
Kreisgebiet mit flächendeckend 30 Mbit/s auszubauen. Des
Weiteren haben sich noch die Pepcom GmbH, die Deutsche
Glasfaser GmbH, Unitymedia und auch NetCologne gemeldet.
Diese haben aber nicht konkret auf das
Markterkundungsverfahren geantwortet, sondern ihr allgemeines
Interesse bekundet, an zukünftigen Ausschreibungen des Kreises
teilnehmen zu wollen. Aufgrund des Markterkundungsverfahrens
weiß der Kreis Euskirchen jetzt, wie die aktuelle Versorgungslage
aussieht und wo die Telekom ohne öffentliche Zuschüsse
ausbauen wird. Die übrigen Gebiete, die nicht freiwillig durch die
Telekom versorgt werden, können nur mit Hilfe öffentlicher
Zuschüsse ausgebaut werden. Das Markterkundungsverfahren
hat gezeigt, dass insbesondere die Gewerbegebiete erheblich bei
der Versorgung „hinterherhinken“. Aus diesem Grund müssen
nach Bekanntwerden der Förderszenarien vor allem
Ausschreibungen für die Gewerbegebiete vorgenommen werden.
Hierfür ist erforderlich, dass der Kreis weiß, welche Fördertöpfe
aufgegriffen werden können. Im Oktober findet daher noch ein
Gespräch mit NetCologne statt, bei dem NetCologne schon
einmal eine Aussage bzgl. einer etwaigen Ausschreibung treffen
soll. Mit der Telekom ist ein Gespräch für Dezember anberaumt.
Die Telekom soll hierbei Aussagen zu etwaigen Fördertöpfen
treffen, auf die der Kreis zurückgreifen kann. Das Ziel der
Bundes- und Landesregierung ist, flächendeckend
Geschwindigkeiten von bis 50 Mbit/s zu erreichen. Die Telekom
soll noch einmal erläutern, inwieweit diese Geschwindigkeit mit
ihrer Technik erreicht werden kann. Nach aktuellen Informationen
benutzt die Telekom nämlich die nicht förderfähige
Vectoringtechnologie. Nur mit dieser oder mit FTTB* ließe sich
flächendeckend eine Geschwindigkeit von 50 Mbit/s erzielen.
Sollte diese Technik aber nicht gefördert werden, so sind
flächendeckende Geschwindigkeiten von 50 Mbit/s nicht zu
erzielen. Fraglich ist dann, ob ein Ausbau mit der Telekom und
dem Ziel, 30 Mbit/s flächendeckend zu erreichen, im Hinblick auf
eine Landes- oder Bundesförderung möglich ist. Diese Fragen
werden in einem Gespräch mit der Telekom im Dezember
erörtert. Sollte die Möglichkeit bestehen, jedenfalls
Geschwindigkeiten von 30 Mbit/s flächendeckend zu erreichen,
so könnte diese Möglichkeit gerade für die sehr schlecht
angebundenen Gebiete in Erwägung gezogen werden. MICUS,
das beauftragte Unternehmen für die Markterkundung, präferiert
für den Ausbau des Breitbandnetzes den Ausbau von FTTB.
Dieser wird jedoch gerade in Gebieten mit wenigen Anschlüssen
auch mit einer Förderung nicht finanzierbar sein. Hierfür würden
nämlich erhebliche Tiefbauarbeiten nötig werden. Ohnehin kann
aber eine Ausschreibung nur erfolgen, wenn die neuen
Förderprogramme bekannt sind. Dies ist aktuell noch nicht der
Fall.
* Als FTTB (engl. Fibre To The Basement oder Fibre To The Building)
bezeichnet man das Verlegen von Glasfaserkabeln bis ins Gebäude.
gez. Rosenke
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Landrat