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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. K 12 "An der Wurzel" im Ortsteil Vossenack; hier: 3. Änderung des Bebauungsplanes)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
147 kB
Datum
22.10.2015
Erstellt
12.10.15, 19:11
Aktualisiert
12.10.15, 19:11
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. K 12 "An der Wurzel" im Ortsteil Vossenack;
hier: 3. Änderung des Bebauungsplanes) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. K 12 "An der Wurzel" im Ortsteil Vossenack;
hier: 3. Änderung des Bebauungsplanes)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 22.10.2015 öffentlich TOP- Nr.: 142/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 05.10.2015 Bebauungsplan Nr. K 12 "An der Wurzel" im Ortsteil Vossenack; hier: 3. Änderung des Bebauungsplanes Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts und auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses fasst der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 12 „An der Wurzel“ hinsichtlich der Änderung der Geschossflächenzahl, der Einzelhausbebauung sowie der Firsthöhenfestlegung. Die Kosten für das entsprechende Bauleitplanverfahren werden nicht von der Gemeinde getragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Entsprechende für die Änderung des Bebauungsplanes erst zu veranlassen, wenn die Kostenfrage geklärt ist. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90911 € Sachverhalt: Der Sachverhalt ergibt sich aus TOP 2 der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 01.10.2015 (Beschluss-Vorlage 123/2015) sowie aus der Niederschrift zu der vorgenannten Sitzung. Auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses soll der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 12 „An der Wurzel“ hinsichtlich der - Seite 1 von 2 - Änderung der Geschossflächenzahl, der Einzelhausbebauung sowie der Firsthöhenfestlegung fassen. Aus den Beratungen im Bau- und Umweltausschuss ging u. a. hervor, dass die Änderung des Bebauungsplanes nicht zu Lasten der Gemeinde durchgeführt werden soll. Vielmehr sollten die Kosten von der VVG bzw. von der Firma Immobilienservice Beckers getragen werden. Bis zum Versand der Einladung lag noch keine Entscheidung der beiden Partner bezüglich der Kostenübernahme vor. Gegebenenfalls wird in der Sitzung entsprechend berichtet. Sobald die vertraglichen Angelegenheiten zwischen dem Projektentwickler und der VVG geregelt sind, wird der Projektentwickler entsprechende Planunterlagen für die Änderung des Bebauungsplanes in den politischen Gremien vorstellen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -