Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
96 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
09.11.15, 16:01
Aktualisiert
09.11.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 17.11.2015
157/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Herr Bergs /
Herr Engels
Aktenzeichen:
Abt. 5/
Gebührenkalk.
Winterd. 2016-2018
27.10.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
Datum:
Winterdienst;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016 - 2018
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation „Winterdienst“ für die Haushaltsjahre
2016 - 2018 wird festgestellt.
2) Die kalkulierte Gebühr lautet 0,66 € je lfd. Meter Straßenfront.
3) Die Gebührensatzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der
beiliegenden Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91211
Sachverhalt:
Erstmalig wird die Kalkulation für den Winterdienst für 3 Jahre (2016-2018) erstellt. Hintergründe
sind zum einen, den jährlichen Verwaltungsaufwand zu reduzieren, zum anderen, größere
Schwankungen in der jährlichen Gebühr zu verhindern. Hierbei sind die Durchschnittswerte der
abgeschlossenen Vorjahre 2012-2014 eingeflossen. In diesem Zeitraum sind strenge als auch
milde Winter enthalten. Aus den Werten 2012-2014 und dem Haushaltsansatz 2018 wurde der
Durchschnitt für die kommenden 3 Jahre in der Kalkulation angesetzt, damit ein angemessener
Wert aus Erfahrungswerten und der Schätzung für 2018 nach dem Vorsichtsprinzip
Berücksichtigung findet.
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Wie bereits im Vorjahr erfolgt die Kalkulation der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2016 auf
der Basis der Abschreibungen des Anlagevermögens nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Die
kalkulatorische Verzinsung erfolgt mit 6%.
Nach der Abrechnung für 2014 (Anlage 2) ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 29.016,54 €.
Maßgeblich hierfür ist, dass aufgrund des milden Winters weniger Bauhofkosten in die interne
Verrechnung geflossen sind als geplant.
Der durchschnittliche Gebührenbedarf in der Kalkulation für 2016-2018, unter der
Berücksichtigung des vorgenannten Ergebnisses aus der Abrechnung für 2014, beträgt
63.818,36 €.
Die Hauptursachen für die Senkung der Winterdienstgebühr von bisher 1,18 € auf 0,66 € sind die
sinkenden Personalkosten, die sich durch die Verlagerung von Stellenanteilen ergeben, sowie das
positive Ergebnis aus der Abrechnung 2014.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Auswirkungen auf die Haushalte 2016 – 2018 ergeben sich, bis auf den öffentlichen Anteil in Höhe
von 20,3 % = 23.645,53 € nicht, da die Gebühren vollständig die Kosten decken.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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