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Beschlussvorlage (Winterdienst; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016 - 2018)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
96 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
09.11.15, 16:01
Aktualisiert
09.11.15, 16:01
Beschlussvorlage (Winterdienst;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016 - 2018) Beschlussvorlage (Winterdienst;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016 - 2018)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 17.11.2015 157/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Bergs / Herr Engels Aktenzeichen: Abt. 5/ Gebührenkalk. Winterd. 2016-2018 27.10.2015 öffentlich TOP- Nr.: Datum: Winterdienst; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016 - 2018 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation „Winterdienst“ für die Haushaltsjahre 2016 - 2018 wird festgestellt. 2) Die kalkulierte Gebühr lautet 0,66 € je lfd. Meter Straßenfront. 3) Die Gebührensatzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91211 Sachverhalt: Erstmalig wird die Kalkulation für den Winterdienst für 3 Jahre (2016-2018) erstellt. Hintergründe sind zum einen, den jährlichen Verwaltungsaufwand zu reduzieren, zum anderen, größere Schwankungen in der jährlichen Gebühr zu verhindern. Hierbei sind die Durchschnittswerte der abgeschlossenen Vorjahre 2012-2014 eingeflossen. In diesem Zeitraum sind strenge als auch milde Winter enthalten. Aus den Werten 2012-2014 und dem Haushaltsansatz 2018 wurde der Durchschnitt für die kommenden 3 Jahre in der Kalkulation angesetzt, damit ein angemessener Wert aus Erfahrungswerten und der Schätzung für 2018 nach dem Vorsichtsprinzip Berücksichtigung findet. - Seite 1 von 2 - Wie bereits im Vorjahr erfolgt die Kalkulation der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2016 auf der Basis der Abschreibungen des Anlagevermögens nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Die kalkulatorische Verzinsung erfolgt mit 6%. Nach der Abrechnung für 2014 (Anlage 2) ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 29.016,54 €. Maßgeblich hierfür ist, dass aufgrund des milden Winters weniger Bauhofkosten in die interne Verrechnung geflossen sind als geplant. Der durchschnittliche Gebührenbedarf in der Kalkulation für 2016-2018, unter der Berücksichtigung des vorgenannten Ergebnisses aus der Abrechnung für 2014, beträgt 63.818,36 €. Die Hauptursachen für die Senkung der Winterdienstgebühr von bisher 1,18 € auf 0,66 € sind die sinkenden Personalkosten, die sich durch die Verlagerung von Stellenanteilen ergeben, sowie das positive Ergebnis aus der Abrechnung 2014. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Auswirkungen auf die Haushalte 2016 – 2018 ergeben sich, bis auf den öffentlichen Anteil in Höhe von 20,3 % = 23.645,53 € nicht, da die Gebühren vollständig die Kosten decken. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -