Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
155 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
09.11.15, 16:01
Aktualisiert
09.11.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 17.11.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
154/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Frau Schümmer
Aktenzeichen:
Datum:
968.11
27.10.2015
Hundesteuer;
hier: Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die neue Hundesteuersatzung ab
dem 01.01.2016 mit den nachstehenden Steuersätzen zu beschließen:
Steuersatz für einen Hund
87,00 €
Steuersatz für zwei Hunde
101,00 € je Hund
Steuersatz für drei oder mehr Hunde
123,00 € je Hund
Steuersatz für gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen
871,00 € je Hund
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91611
Mehrertrag 8.000,00 €
Sachverhalt:
Es wird auf die Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2014,
Beschlussvorlage Nr. 218/2014, verwiesen. Aufgrund des Antrages der CDU vom 20.11.2014,
Ziffer 8, soll die Hundesteuer für 2016 um 10 % erhöht werden.
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Danach ergeben sich folgende Hundesteuersätze:
Steuersatz je Hund
Steuersatz je Hund
bisher
Steuersatz je Hund
neu
Steuersatz für einen Hund
79,20 €
87,00 €
Steuersatz für zwei Hunde
92,40 €
101,00 €
Steuersatz für drei oder mehr Hunde
112,40 €
123,00 €
Steuersatz für gefährliche Hunde (sog.
Kampfhunde) oder Hunde bestimmter
Rassen
792,00 €
871,00 €
Die übrigen Satzungsbestimmungen bleiben unverändert.
Die Hundesteuersatzung für 2016 ist als Anlage beigefügt.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Aufgrund der 10 %-igen Steigerung des jeweiligen Hundesteuersatzes ist mit einem Mehrertrag
von insgesamt 8.000,00 € zu rechnen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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