Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
176 kB
Datum
08.01.2015
Erstellt
30.01.15, 12:02
Aktualisiert
30.01.15, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 12.01.2015
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang am 08.01.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:00 Uhr
19:20 Uhr
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Esser, Johannes, Nettersheim (CDU)
b) die Mitglieder
CDU
Engels, Hans-Josef, Weilerswist
Jülich, Urban-Josef, Euskirchen
Mertens, Johannes, Dahlem
Reidt, Josef, Schleiden
Stolz, Ute, Kall
Wasems, Hans Peter, Blankenheim
Weber, Günter, Euskirchen
Weimbs, Frank, Hellenthal
Wolter, Leo, Zülpich
SPD
Cremer, Franz, Hellenthal
Häger, Norbert, Euskirchen
Hettmer, Heinrich, Zülpich
Maassen, Guido, Mechernich
Schulte, Andreas, Weilerswist
Waasem, Thilo, Bad Münstereifel
FDP
Reiff, Hans, Kall vertritt Herrn Markus Milz
van Meenen, Dirk, Euskirchen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Kalnins, Angela, Zülpich
Konias, Nathalie, Mechernich vertritt Frau Erika Riedmeier-Fischer
UWV
Troschke, Franz, Mechernich vertritt Herrn Heinz Schmitz
DIE LINKE
Bell, Thomas, Bad Münstereifel
AfD
Hassen, Dieter, Euskirchen
-2-
c) von der Verwaltung
Herr Rosenke, Landrat
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates
Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80
Frau Müller, Stabsstelle 80 als Protokollführerin
d) Gast
Herr Albert Moritz, Vogelsang IP gemeinnützige GmbH
e) Sonstige
Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und
Zuhörer
Entschuldigt fehlen:
FDP
Dr. Milz, Markus, Bad Münstereifel
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Dr. Riedmeier-Fischer, Erika, Weilerswist
UWV
Schmitz, Heinz, Mechernich
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der
Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende stellt die ordnungsgemäße Einladung
und Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird einvernehmlich festgestellt.
TOP 3
Vogelsang ip gGmbH
- Sanierung und Umbau Forum Vogelsang
Der Ausschussvorsitzende erteilt Herrn Landrat Rosenke das
Wort.
Herr Landrat Rosenke führt aus, dass es aus seiner Sicht die
richtige Entscheidung gewesen sei, eine Sondersitzung zur
Beratung der Beschlussvorlage einzuberufen.
Es müssten einige Dinge richtig gestellt werden, da die
D 8/2014
-3-
Berichterstattung der Medien vermehrt Fragen aufgeworfen habe.
Die Bürger seien empfindsamer geworden, nicht zuletzt wegen
den negativen Schlagzeilen im Zusammenhang mit anderen
Großprojekten.
Im Rahmen dieser Sitzung wolle man dem Geschäftsführer der
Vogelsang IP gGmbH, Herrn Moritz, Gelegenheit geben, die
entstandenen Mehrkosten zu erläutern. Mehrkosten seien bei
einem Bauvorhaben nichts Ungewöhnliches, jedoch müsse man
sich die Frage stellen, ob diese nicht vorher erkennbar waren.
Weiterhin teilt er mit, dass der Kreis Düren der Vorlage
voraussichtlich zustimmen wird, nachdem die dort vorhandenen
Fragen von Herrn Moritz beantwortet worden sind.
Herr Landrat Rosenke spricht sich für das Finanzierungsmodell 1
aus. Sollte die Landesregierung einer Förderung der Mehrkosten
nicht zustimmen, müsse man auf das Finanzierungsmodell 2
zurückgreifen.
Der Ausschussvorsitzende äußert seine Verärgerung darüber,
dass die Presse das Projekt Sanierung und Umbau Forum
Vogelsang mit den Projekten Stuttgart 21 und Berliner Flughafen
vergleicht.
Er bittet den Aufsichtsratsvorsitzenden der Vogelsang IP gGmbH,
Herrn Manfred Poth, um Stellungnahme.
Herr Poth begrüßt, dass die heutige Sitzung die Möglichkeit
bietet, die Dinge intensiv zu besprechen. Aus seiner Sicht wäre
man jedoch bereits zur letzten Sitzung des Kreistages
sprachfähig und in der Lage gewesen, die entstandenen
Mehrkosten zu erklären.
Er weist darauf hin, dass drei Vorgaben maßgeblich zur
erschwerten Handhabung des Projektes beitragen. Zum einen sei
sowohl das Bauen im Bestand als auch der Umbau eines
Denkmals erhöhten Anforderungen ausgesetzt. Hinzu komme,
dass der Umbau im Rahmen des öffentlichen Förderungsrechts
stattfinde.
Sämtliche Fachleute hätten bei den Planungen zum Projekt
darauf hingewiesen, dass Mehrkosten von 20 % einzurechnen
seien. Das öffentliche Förderrecht sieht eine solche
Mehrkostenpauschale jedoch nicht vor.
Außerdem möchte er darauf hinweisen, dass bei +/- 60
Einzelgewerken Massenmehrungen, unerwartete Bauzustände,
witterungsbedingte Verzögerungen etc., zu Kostensteigerungen
geführt haben.
Zusätzlich habe sich die Ausschreibungslage ungünstig
verändert. Habe man anfangs bei den zu vergebenden Aufträgen
meist unter dem geschätzten Auftragswert gelegen, so sei man
mittlerweile meist im Rahmen der Kostenschätzungen oder sogar
darüber.
Da teilweise Kritik an der Informationspolitik geübt wurde, hält
Herr Poth fest, dass über kein anderes Kreisprojekt so intensiv
und häufig informiert wurde.
Konkret sei von ihm in der letzten Sitzung des Ausschusses für
Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang am
10.11.2014 ausgeführt worden, dass die Geschäftsführung von
-4-
Vogelsang IP in der nächsten Sitzung ihres Aufsichtsrates eine
aktuelle Kostenaufstellung und Zeitplanung vorlege. Man könne
nicht ausschließen, dass es zu Kostenmehrungen komme. Sollte
dies der Fall sein, werden Gespräche mit dem Fördergeber zur
evtl. Aufstockung der lfd. Projektförderung zu führen sein oder
über alternative Finanzierungsmöglichkeiten nachgedacht
werden müssen.
Herr Poth berichtet, dass die Sitzung des Aufsichtsrates am
21.11.2014 in Köln stattgefunden habe. Dort sei von der
Geschäftsführung ein ausführlicher Bericht erfolgt.
Daraufhin habe der Aufsichtsrat einstimmig und über alle
Parteigrenzen hinweg der vorgeschlagenen Vorgehensweise
zugestimmt und die Vogelsang IP gGmbH gebeten, einen
entsprechenden Förderantrag vorzubereiten, damit dieser vom
Kreis Euskirchen als Fördernehmer bei der Bezirksregierung
eingereicht werden kann.
Erläuternd führt Herr Poth aus, dass die Vogelsang IP gGmbH
aus sieben Gesellschaftern bestehe, bei denen die notwendigen
Beschlüsse herbeigeführt werden müssen.
Von der Bezirksregierung wurde signalisiert, dass der
Förderantrag bis Ende Januar vorliegen müsse.
Weiterhin führt er aus, dass der Kreishaushalt nicht belastet
würde, falls es zur „Notfalloption“, der Aufnahme eines Darlehens
durch die Vogelsang IP gGmbH, komme.
Sehr wohl würde aber in diesem Fall der Haushalt der Vogelsang
IP gGmbH belastet, was möglicherweise zu Lasten des
Bildungsangebotes vor Ort gehen würde und daher nach
Möglichkeit vermieden werden sollte.
Herr Poth weist ausdrücklich darauf hin, dass Vogelsang keine
„One-Man-Show“ ist.
Die operative Verantwortung liege bei der Vogelsang IP gGmbH,
die Beschlüsse werden im Rahmen der Gesellschaftsgremien
getroffen. Er betont, dass hier alle bisherigen Beschlüsse
einstimmig erfolgt seien.
Die Förderung zum Projekt „Sanierung und Umbau Forum
Vogelsang“ konnte nur an eine kommunale Gebietskörperschaft
erteilt werden, daher wurde der Förderantrag durch den Kreis
Euskirchen gestellt.
Verschiedene Abteilungen der Kreisverwaltung Euskirchen
unterstützen die Vogelsang IP gGmbH bei der Abwicklung des
Förderprojektes.
Die Stabsstelle 80 übernimmt die fördertechnische Abwicklung
und Weiterleitung der Fördermittel, das Rechnungsprüfungsamt
prüft die Vergaben und Rechnungen ab einer gewissen
Größenordnung sowie die Mittelabrufe im Förderprojekt.
Die Kämmerei ist für Fragen zur Beteiligung an der Gesellschaft
u.a. zuständig und die Zentrale Vergabestelle steht der
Vogelsang IP gGmbH beratend zur Seite.
Außerdem wurde vom Landschaftsverband Rheinland ein
kompetenter Mitarbeiter zur fachtechnischen Beratung der
Vogelsang IP gGmbH abgestellt.
Herr Poth teilt mit, dass er es sehr begrüßen würde, wenn das
-5-
Projekt in den verbleibenden Monaten sachgerecht, kritisch aber
lösungsorientiert fortgeführt würde.
Den von der Presse benutzten Ausdruck „Prestigeprojekt“ halte
er im Zusammenhang mit dem Umbau des Forums Vogelsang für
verfehlt.
Außerdem weist er noch darauf hin, dass die Kosten der NSAusstellung sich auf ca. 3 Mio. € und nicht, wie in der Presse zu
lesen war, auf 7 Mio. € belaufen.
Im Zusammenhang mit den entstandenen Mehrkosten von einem
„Millionenloch“ zu sprechen hält er für nicht gerechtfertigt. Bei
Finanzierungsmodell 1 würde sich die finanzielle Belastung des
Kreises für 20 Jahre auf ca. 4.300 € jährlich belaufen.
Niemand könne Gewähr dafür geben, wie die Dinge laufen,
gewisse Risiken seien bei diesen Projekten immer vorhanden,
das dürfe man nicht leugnen.
Das Projekt soll sorgfältig zu Ende gebracht werden und die
Eröffnung Mitte des Jahres 2015 stattfinden.
Abschließend weist er darauf hin, dass es ein Anliegen sein
müsse, die Projekte Jugendherberge und Nationalparkverwaltung
in den nächsten Monaten voranzubringen, da diese wichtig für
das gesamte Gelingen seien.
Im Anschluss erteilt der Vorsitzende dem Geschäftsführer der
Vogelsang IP gGmbH, Herrn Moritz, das Wort.
Herr Moritz berichtet ausführlich und umfassend über die
Entwicklungen des Projektes „Sanierung und Umbau Forum
Vogelsang“ anhand einer pdf-Präsentation.
Diese Präsentation ist der Niederschrift als Anlage zu TOP 3
beigefügt.
Im Rahmen der Präsentation berichtet er über die jüngsten
Kostensteigerungen, die durch unerwartete Bauzustände,
bauzeitbedingte Kostensteigerungen, Umsetzung neuer
Erkenntnisse und Mengenmehrungen entstanden sind.
Er stellt die Dimension der entstandenen Mehrkosten eingängig
dar und referiert die grundsätzlich bestätigenden Ergebnisse der
jüngsten baufachlichen Prüfung durch die Bezirksregierung Köln.
Außerdem geht er auf die Solidität der Nachträge und der
Vergaben ein.
Bei den Ausführungen zur Kostendeckung im Projekt teilt er mit,
dass aufgrund unerwarteter Bauzustände etc., bereits im Jahr
2012 Kostenmehrungen zu prognostizieren waren. Diese
relativierten sich jedoch, da eine steuerrechtliche Prüfung ergab,
dass die gGmbH bezogen auf einen Teil ihrer Aktivitäten
vorsteuerabzugsberechtigt ist. Hierdurch reduzierten sich die
spezifischen Anschaffungs- und Herstellungskosten im Rahmen
des Projekts. Die Bezirksregierung stimmte einem
entsprechenden Änderungsantrag zu.
Wenn man nun die gesamte Kostenmehrung sehe, käme man
auf ca. 19 % Gesamtmehrkosten.
-6-
Herr Moritz weist darauf hin, dass während der gesamten
Laufzeit des Projektes eine Projektoptimierung zur Einhaltung
des Kostenrahmens, die kontinuierliche Projektfortschreibung
und ein Controlling der Kosten und des Bauzeitenplanes sowie
ein mind. ½ jährlicher „Kassen- und Projektsturz“ stattgefunden
habe.
Außerdem teilt er mit, dass es keinerlei Zurückhaltung von
Informationen gab.
Herr Moritz erklärt, dass der Förderantrag noch im Januar bei der
Bezirksregierung vorliegen solle. Diese unterziehe sämtliche
Anträge einer Vorprüfung und gebe diese dann im Februar 2015
an das Ministerium nach Düsseldorf weiter.
Aus seiner Sicht ist die Finanzierung über ein Darlehen nur als
„Notfalloption“ zu sehen. Die entstehenden Kosten von ca.
70.000 € jährlich könne die Gesellschaft letztlich nur aus dem
Bildungsbereich abziehen, dies sei jedoch mit dem
Bildungsauftrag nur schwer in Einklang zu bringen.
Im Anschluss an seine Ausführungen beantwortet Herr Moritz die
Fragen der Ausschussmitglieder.
Herr Engels, CDU-Fraktion, stellt fest, dass er durch den Vortrag
von Herrn Moritz sehr gut informiert sei. Die öffentliche Hand
dürfe die 20 % Mehrkosten nicht einplanen, nach den
Ausführungen liege man mit Mehrkosten von ca. 19 % genau in
diesem Rahmen, dies sei für ihn persönlich in Ordnung. Der
einzige Vorwurf sei aus seiner Sicht, warum die Kosten nicht
vorher bekannt waren.
Außerdem fragt er nach, mit welchen zusätzlichen Kosten bis zur
Eröffnung noch zu rechnen wäre.
Herr Moritz teilt daraufhin mit, dass er den Kostenrahmen von 38
Mio.€ nicht garantieren könne; dies liege in der Natur der Sache.
Im Moment habe man eine baufachlich hinterlegte
Mehrkostenprognose, neu entstehende Mehrkosten können aber
trotz aller Bemühungen nicht ausgeschlossen werden.
Herr Troschke, UWV-Fraktion, fragt nach, ob Herr Moritz
ausschließen könne, dass eine weitere Finanzierungslücke im
Millionen-Bereich auftrete.
Herr Moritz erklärt, dass er keine weiteren Mehrkosten in
Millionen-Höhe erwartet, mit Mehrkosten im sechsstelligen
Bereich sei jedoch durchaus zu rechnen, da es immer Risiken
geben kann.
Frau Konias, Bündnis 90/Die Grünen, kritisiert die entstandenen
Mehrkosten. Sie stellt in Frage, ob diese nicht im Vorfeld bekannt
gewesen sein müssten und ob zwischen Herrn Poth und Herrn
Moritz ein Informationsrückhalt bezüglich der entstandenen
Mehrkosten stattgefunden habe.
Dies wird von Beiden verneint.
Nachdem der Aufsichtsrat der Vogelsang IP gGmbH am
-7-
21.11.2014 umfassend informiert wurde, habe man sofort danach
eine Vorlage für den Kreistag vorbereitet.
Herr Häger, SPD-Fraktion teilt mit, dass nichts anderes übrig
bleibe, als dem Beschlussvorschlag zuzustimmen, wenn 10 %
des Gesamtvolumens fehlen.
Anschließend geht Herr Moritz auf eine Nachfrage von Herrn
Häger zum Gewerk Rohbau ein.
Frau Kalnins, Bündnis 90/Die Grünen hinterfragt, warum nicht
bereits beim Förderantrag ein entsprechender Puffer an
geeigneter Stelle geltend gemacht wurde. Außerdem teilt sie mit,
dass aus ihrer Sicht eine Vorlage dieser Brisanz bereits zur
Sitzung des Kreisausschusses fertig gestellt hätte werden
müssen. Man könne nicht im Ausschuss für Wirtschaftsförderung,
Tourismus und Konversion Vogelsang eine lapidare Mitteilung
machen und jetzt mit Mehrkosten in diesem Ausmaß aufwarten.
Zudem bemängelt sie, dass nicht im Vorfeld genau geprüft
worden sei, welche Kosten zu erwarten waren.
Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass man auch beachten
müsse, wann die Bewilligung erteilt wurde. Da er selber vom
Baufach komme, könne er bestätigen, dass eine Punktlandung
bei Bauen im Bestand kaum möglich sei.
Herr Reidt merkt an, dass Herr Poth nicht berechtigt war, den
Ausschuss vor der Sitzung des Aufsichtsrates der Vogelsang IP
gGmbH über Details zu informieren.
Herr Moritz teilt mit, dass es zu allen denkbaren
Problembereichen Voruntersuchungen gegeben habe; jedoch
wäre deren Tiefe auf Grund des bis Ende April 2012 laufenden
Betriebs naturgemäß beschränkt gewesen. Es sei beispielsweise
nicht möglich gewesen, den Adlerhof oder andere Nutzflächen
während des laufenden Betriebes aufzureißen.
Frau Konias, Bündnis 90/Die Grünen, fragt, ob der mangelnde
Informationsfluss zwischen der Bauleitung und Herrn Moritz
Konsequenzen habe.
Herr Moritz berichtet, dass die Frage von Minderleistungen
einzelner Projektbeteiligter dezidiert untersucht werde und, so die
Voraussetzungen vorliegen, gegebenenfalls vertragsgemäße
Folgen hätten; zu dieser Fragestellung würde gegebenenfalls
juristische Beratung in Anspruch genommen.
Im Endeffekt handele es sich jedoch um Sowieso-Kosten, welche
in keinem Fall hätten vermieden werden können und bei einem
Projekt dieser Größenordnung nicht ungewöhnlich seien.
Herr Cremer, SPD-Fraktion, erklärt, dass die Bedenken
seinerseits nun vollends ausgeräumt wären und er guten
Gewissens zustimmen könne.
Herr Reiff, FDP-Fraktion, teilt mit, dass Mehrkosten vorhersehbar
waren. Man solle nicht vergessen, dass Mitte des Jahres die
Eröffnung stattfinden soll. Er stellt fest, dass ein gewisses
Restrisiko bestehe und bittet um Erläuterung, warum die
Gastronomieeinrichtung übernommen werden muss und ob die
-8-
zurückgestellten Maßnahmen Aufzug und Parkplatz irgendwann
später realisiert werden sollen.
Herr Moritz erläutert, dass von den verschiedenen
Finanzierungsmöglichkeiten das Modell 1 die beste Möglichkeit
darstellt, da Modell 2 zu Lasten der Qualität der Bildungsarbeit
geht.
Wenn die Vogelsang IP gGmbH bis zur Eröffnung noch
zusätzliche Kosten auffangen müsse und hierfür ein
Darlehensanteil benötigt würde, wäre dies jedoch im
Wirtschaftsplan der GmbH vertretbar.
Zum Thema Gastronomieeinrichtung haben sehr viele
Vorgespräche mit Fachleuten stattgefunden. Falls die Pächter die
Einrichtungsinvestition in Gänze selber tragen müssten, würden
sie mindestens auf einem längerfristigen Vertrag bestehen; der
jetzt avisierte Vertrag habe jedoch nur eine Laufzeit von zwei
Jahren. Hier wurde schnell klar, dass man die Einrichtung selber
stellen muss, um auch eine stabile Funktion bei einem
eventuellen Pächterwechsel zu haben.
Auf Nachfrage teilt Herr Moritz mit, dass die Kosten für die
Einrichtung in die Höhe der Pacht einfließen.
Er führt aus, dass für die zurückgestellten Maßnahmen
verschiedene Finanzierungsmodelle in Frage kämen, von
Förderprojekten über Sponsoren/Stiftungsfinanzierungen bis hin
zu PPP-Projekten. Auch ließe sich der Parkplatz möglicherweise
sogar eigen finanzieren, wenn sich die Besucherzahlen deutlich
über das prognostizierte Maß von 300.000 Besuchern hinaus
entwickeln würden.
Der Turmaufzug könnte zu einem späteren Zeitpunkt entweder
eigenfinanziert oder über einen Kooperationsvertrag mit einem
Investor finanziert werden. Auch eine Förderung, beispielsweise
vor dem Hintergrund der Barrierefreiheit, sei gegebenenfalls zu
prüfen.
Herr Troschke, UWV-Fraktion, stellt fest, dass man keine
Bauruine in Vogelsang hierlassen wolle. Er äußert jedoch
Bedenken, ob man sich zum jetzigen Zeitpunkt über eine
Bürgschaft verständigen sollte, da das Land NRW vor diesem
Hintergrund eine Förderung eventuell nicht für notwendig
erachtet.
Herr Poth teilt daraufhin mit, dass man den Geschäftsführer in die
Lage versetzen müsse, geschäftsfähig zu bleiben, daher sei der
Beschluss einer Notfalloption erforderlich.
Auf Nachfrage von Herrn Troschke, ob das vom LVR gewährte
Gesellschafterdarlehen hierzu nicht ausreiche, teilt Herr Moritz
mit, dass dieses Darlehen rein zur Sicherstellung der Liquidität
während der Bauphase gewährt wurde.
Herr Hassen, AfD, schließt sich den Bedenken von Herrn
Troschke an. Er hält das Projekt für überdimensioniert und äußert
Bedenken gegenüber den erwarteten Besucherzahlen.
Herr Bell, DIE LINKE, teilt mit, dass kein Weg daran vorbei führe,
den Umbau fertig zu stellen. Ihm bereite es jedoch Unbehagen,
-9-
wenn das Darlehen zu Lasten der Bildung geht.
Aus seiner Sicht müsste gegebenenfalls über eine Anhebung der
gedeckelten Gesellschafterzuschüsse von derzeit 500.000 €
jährlich diskutiert werden.
Daraufhin merkt Herr Engels, CDU-Fraktion, an, dass das
Finanzierungsmodell 1 gewollt sei.
Herr Poth regt an, dass man gemeinsam daran arbeiten solle,
Finanzierungsmodell 1 durchzusetzen. Diesbezüglich gibt er zu
bedenken, dass bereits mehrere Gesellschafter der Vogelsang IP
gGmbH dieser Vorgehensweise zugestimmt haben, auch wenn
sie räumlich weiter von Vogelsang entfernt sind.
Auf Nachfrage von Frau Kalnins, Bündnis 90/Die Grünen teilt
Herr Poth mit, dass der Kreis Euskirchen der Sicherungsgeber für
die Ausfallbürgschaft ist und für die Gewährung der Bürgschaft
eine einmaliges Entgelt in Höhe von 5.455 € erhalten würde.
Herr Landrat Rosenke teilt mit, er gehe davon aus, dass der LVR
der geplanten Vorgehensweise zustimmen werde. Gleiches gelte
für die übrigen Gesellschafter.
Herr Reidt teilt mit, dass man es seitens der CDU-Fraktion
begrüße, dass die heutige Sitzung stattgefunden habe.
Es wurde klargestellt, dass die Abläufe vor Ort in Vogelsang
ordnungsgemäß sind, dafür spreche auch, dass die
Gremienbeschlüsse der Vogelsang IP gGmbH bisher alle
einstimmig beschlossen wurden.
Er teilt mit, dass aus seiner Sicht in Vogelsang nichts schief
gelaufen sei und er dahingehend Herrn Landrat Rosenke
widersprechen möchte.
Herr Reidt betont, dass aus Sicht der CDU-Fraktion das Land
NRW in der Pflicht ist, sich an den Mehrkosten zu beteiligen.
Er beantragt, die Erweiterung der Beschlussempfehlung an den
Kreistag um den Zusatz: „Seitens des Kreistages wird vom Land
NRW erwartet, dass das Land NRW entsprechend des von der
Verwaltung einzureichenden Förderantrages der Aufstockung
und Bewilligung einer weiteren Projektförderung zustimmt.“.
Daraufhin beantragt Herr Troschke, UWV, die getrennte
Abstimmung zu den Punkten 1.-5. und 6..
Frau Kalnins bittet zusätzlich um getrennte Abstimmung zu den
Punkten 1.-5. jeweils mit und ohne des von Herrn Reidt
vorgeschlagenen Zusatzes.
Der Vorsitzende stellt zur Abstimmung:
Abstimmung zu den Punkten 1.-5.(ohne Zusatz):
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1. Der Kreistag nimmt die aktuellen Entwicklungen zum
Projekt "Sanierung und Umbau Forum Vogelsang" mit den
dazu aufgezeigten unabweisbaren Kostensteigerungen
von 3,0 Mio. € gem. V 86/2014, die entsprechend dem
- 10 -
favorisierten Finanzierungsmodell 1 die Bereitstellung von
Gesellschafterzuschüssen (=10 % Eigenanteil) in Höhe
von insgesamt 300.000 € erforderlich machen, zur
Kenntnis.
2. Der KT beschließt gemäß § 26 Abs. 1 KrO NRW zur
Umsetzung des Finanzierungsmodells 1 vorsorglich die
Bereitstellung eines Zuschusses bis zu einer Höhe von
max. 86.000 € als gesondertem Finanzierungsbeitrag des
Kreises
Euskirchen
entsprechend
seinem
Gesellschafteranteil zur Deckung der kalkulierten
Kostensteigerungen beim Projekt "Sanierung und Umbau
Forum Vogelsang".
3. Der Kreistag beschließt, die Verwaltung mit der zeitnahen
Beantragung der ergänzenden Förderung zu beauftragen
und damit der einstimmig erfolgten Beschlussfassung der
Gremien der Vogelsang ip gGmbH zu entsprechen.
Soweit bei der Einreichung des Förderantrages noch nicht
alle
Gesellschafterbeschlüsse
zur
Kofinanzierung
vorliegen, werden diese der Bewilligungsbehörde im
weiteren Verfahren nachgereicht.
4. Die Bereitstellung des anteiligen Zuschusses erfolgt
vorbehaltlich der Aufstockung und Bewilligung einer
weiteren Projektförderung durch das Land NRW.
5. Der Kreistag beschließt die im Rahmen der
Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2015 am
10.12.2014 ausgesprochene Sperrung der für die
Fortsetzungsmaßnahme erforderlichen, veranschlagten
Mittel aufzuheben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmung zu den Punkten 1.-5.(mit Zusatz):
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1. Der Kreistag nimmt die aktuellen Entwicklungen zum
Projekt "Sanierung und Umbau Forum Vogelsang" mit den
dazu aufgezeigten unabweisbaren Kostensteigerungen
von 3,0 Mio. € gem. V 86/2014, die entsprechend dem
favorisierten Finanzierungsmodell 1 die Bereitstellung von
Gesellschafterzuschüssen (=10 % Eigenanteil) in Höhe
von insgesamt 300.000 € erforderlich machen, zur
Kenntnis.
2. Der KT beschließt gemäß § 26 Abs. 1 KrO NRW zur
Umsetzung des Finanzierungsmodells 1 vorsorglich die
Bereitstellung eines Zuschusses bis zu einer Höhe von
max. 86.000 € als gesondertem Finanzierungsbeitrag des
Kreises
Euskirchen
entsprechend
seinem
Gesellschafteranteil zur Deckung der kalkulierten
- 11 -
Kostensteigerungen beim Projekt "Sanierung und Umbau
Forum Vogelsang".
3. Der Kreistag beschließt, die Verwaltung mit der zeitnahen
Beantragung der ergänzenden Förderung zu beauftragen
und damit der einstimmig erfolgten Beschlussfassung der
Gremien der Vogelsang ip gGmbH zu entsprechen.
Soweit bei der Einreichung des Förderantrages noch nicht
alle
Gesellschafterbeschlüsse
zur
Kofinanzierung
vorliegen, werden diese der Bewilligungsbehörde im
weiteren Verfahren nachgereicht.
4. Die Bereitstellung des anteiligen Zuschusses erfolgt
vorbehaltlich der Aufstockung und Bewilligung einer
weiteren Projektförderung durch das Land NRW.
5. Der Kreistag beschließt die im Rahmen der
Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2015 am
10.12.2014 ausgesprochene Sperrung der für die
Fortsetzungsmaßnahme erforderlichen, veranschlagten
Mittel aufzuheben.
Seitens des Kreistages wird vom Land NRW erwartet, dass das
Land NRW entsprechend des von der Verwaltung
einzureichenden
Förderantrages
der
Aufstockung
und
Bewilligung einer weiteren Projektförderung zustimmt.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei zwei
Gegenstimmen (Bündnis 90/Die
Grünen) und einer Enthaltung (DIE
LINKE)
Abstimmung zu Punkt 6.:
6. Darüber hinaus beschließt der Kreistag für den Fall, dass
eine nach Ziffer 3 beantragte Projektförderung nicht
bewilligt werden sollte, zugunsten der Vogelsang ip
gGmbH eine Ausfallbürgschaft zur Finanzierung der
Mehrkosten erforderlich werdenden Kreditaufnahme in
Höhe von max. 3 Mio. € bis zum Höchstbetrag von
1.090.900 € zu übernehmen.
Für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges
Entgelt in Höhe von 5.455 € erhoben, zahlbar binnen
eines
Monats
nach
Unterzeichnung
der
Bürgschaftsurkunde.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei fünf
Gegenstimmen (Bündnis 90/Die
Grünen, DIE LINKE, AfD und UWV)
- 12 -
TOP 4
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH
- Projekt DJH/Jugendwaldheim
Zum Projekt DJH/Jugendwaldheim am Standort Vogelsang führt
Herr Poth aus, dass die Förderung der Jugendherberge aus
Bundesstädtebaumitteln nicht möglich sei, da der Eigentümer des
zu bebauenden Grundstückes die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben sei.
Laut Mitteilung des zuständigen Ministeriums können aus
Bundesstädtebaumitteln keine Projekte auf
Bundesliegenschaften gefördert werden.
Seitens des DJH wolle man nun die kommende Förderperiode
ausnutzen. Ziel sei es, bis Mitte des Jahres eine belastbare
Fördermöglichkeit eruieren zu können.
TOP 5
Mitteilungen der Verwaltung
Es liegen keine weiteren Mitteilungen der Verwaltung vor.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
gez. Esser
gez. Müller
Vorsitzender
Schriftführer(in)
Gesehen:
gez. Rosenke
Landrat