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Beschlussvorlage (Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Hürtgenwald am 13.09.2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
86 kB
Datum
26.11.2015
Erstellt
11.11.15, 15:31
Aktualisiert
11.11.15, 15:31
Beschlussvorlage (Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Hürtgenwald am 13.09.2015) Beschlussvorlage (Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Hürtgenwald am 13.09.2015)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Wahlprüfungsausschuss Termin: 26.11.2015 öffentlich TOP- Nr.: 174/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 4 Herr Graß Aktenzeichen: Datum: 062.3 10.11.2015 Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Hürtgenwald am 13.09.2015 Beschlussvorschlag: Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Hürtgenwald am 13.09.2015 gemäß § 46 b Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in Verbindung mit § 40 Abs. 1 KWahlG für gültig zu erklären. Finanzielle Auswirkungen ? Nein € Produkt: Sachverhalt: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.06.2014 den Wahlprüfungsausschuss gewählt, der gegen die Wahlen erhobene Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahlen von Amts wegen vorzuprüfen hat. Nach § 66 Kommunalwahlordnung legt hierzu der Wahlleiter die bei ihm eingegangenen Einsprüche sowie die sonstigen Unterlagen über die amtliche Vorprüfung des Wahlergebnisses vor. Nach Ablauf der Einspruchsfrist am 26.10.2015 sind keine Einsprüche eingelegt worden. Der Ausschuss macht dem Gemeinderat einen Vorschlag über den von ihm im Wahlprüfungsverfahren zu treffenden Beschluss. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: - Seite 1 von 2 - Da keine Einsprüche beim Wahlleiter eingegangen sind, ist die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Hürtgenwald am 13.09.2015 für gültig zu erklären. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -