Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
86 kB
Datum
26.11.2015
Erstellt
11.11.15, 15:31
Aktualisiert
11.11.15, 15:31
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Wahlprüfungsausschuss
Termin: 26.11.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
174/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Herr Graß
Aktenzeichen:
Datum:
062.3
10.11.2015
Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Hürtgenwald am
13.09.2015
Beschlussvorschlag:
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Wahl des Bürgermeisters der
Gemeinde Hürtgenwald am 13.09.2015 gemäß § 46 b Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in
Verbindung mit § 40 Abs. 1 KWahlG für gültig zu erklären.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
Produkt:
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.06.2014 den Wahlprüfungsausschuss gewählt, der
gegen die Wahlen erhobene Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahlen von Amts wegen
vorzuprüfen hat. Nach § 66 Kommunalwahlordnung legt hierzu der Wahlleiter die bei ihm
eingegangenen Einsprüche sowie die sonstigen Unterlagen über die amtliche Vorprüfung des
Wahlergebnisses vor. Nach Ablauf der Einspruchsfrist am 26.10.2015 sind keine Einsprüche
eingelegt worden.
Der Ausschuss macht dem Gemeinderat einen Vorschlag über den von ihm im
Wahlprüfungsverfahren zu treffenden Beschluss.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
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Da keine Einsprüche beim Wahlleiter eingegangen sind, ist die Wahl des Bürgermeisters der
Gemeinde Hürtgenwald am 13.09.2015 für gültig zu erklären.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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