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Beschlusstext (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10,0 kB
Datum
20.03.2013
Erstellt
26.04.13, 14:55
Aktualisiert
26.04.13, 14:55
Beschlusstext (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 14. Sitzung des Kreistages am 20.03.2013 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 19 Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) teilt mit, dass sich seine Fraktion enthalten werde, weil der Vorschlag besser sei als der bisherige Zustand. Da man noch mehr hätte erreichen können, wie die Geschwisterkinderregelung und eine einheitliche Beitragstabelle, sei eine Zustimmung jedoch nicht möglich. Kreistagsmitglied Grau (FDP) bittet darum, die Abstimmung in Form der Z3 getrennt durchzuführen, da man die Punkte a) und b) mittragen könne, den Punkt c) allerdings nicht. Kreistagsmitglied Ramers (SPD) führt aus, dass eine weitergehende Regelung sicher wünschenswert gewesen sei, die nun vorliegende Lösung insofern aber einen Kompromissvorschlag darstelle, der sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung sei. Von daher sei auch die Finanzierung aus dem Kreishaushalt ohne Erhöhung der Elternbeiträge richtig. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) bittet um Klärung über was abgestimmt werden soll und hält die Nichtbeteiligung seiner Fraktion bei der Entscheidungsfindung für fragwürdig. Seiner Fraktion wäre zudem auch die Geschwisterkindbefreiung wichtig gewesen. Dennoch werde die Fraktion zustimmen. AV Poth erklärt, dass über die vorliegende Satzung abgestimmt werden müsse und insofern eine getrennte Abstimmung nach a), b) und c) entbehrlich sei. Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege in der als Anlage zur Z 3/V 11/2013 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: GRÜNEN) Mit Mehrheit dafür, bei 1 Gegenstimme (FDP) und mehreren Enthaltungen (FDP und Bündnis 90/DIE V 11/2013