Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung "KiTa Fuchsweg" hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
01.04.2014
Erstellt
10.05.14, 06:11
Aktualisiert
10.05.14, 06:11
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung "KiTa Fuchsweg"
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 74 kB

Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 09.05.2014 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 27. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom Dienstag, den 01.04.2014 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 8. Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung "KiTa Fuchsweg" hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Vorlagennummer: 43/2014 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur Information/Beteiligung gem. § 13a Abs. 3 Baugesetzbuch und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (Beschlussvorlage 43/2014, Abwägungstabelle Liste 1 und 2) entsprechend § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in der vorgenannten Beschlussvorlage zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung „KiTa Fuchsweg“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gem. §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende, gem. § 9 Abs. 6 Baugesetzbuch beigefügte Begründung wird zur Kenntnis genommen. Einstimmig, keine Enthaltung