Daten
Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
01.04.2014
Erstellt
10.05.14, 06:11
Aktualisiert
10.05.14, 06:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 09.05.2014
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 27. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
vom Dienstag, den 01.04.2014 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
8.
Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung "KiTa Fuchsweg"
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlagennummer: 43/2014
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
Information/Beteiligung gem. § 13a Abs. 3 Baugesetzbuch und zur öffentlichen Auslegung und
Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (Beschlussvorlage 43/2014,
Abwägungstabelle Liste 1 und 2) entsprechend § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch in die Abwägung
eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in
der vorgenannten Beschlussvorlage zu bescheiden.
2.
Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung „KiTa Fuchsweg“ mit
textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gem. §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung) in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW i.d.F. der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der
Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3.
Die in der Sitzung vorliegende, gem. § 9 Abs. 6 Baugesetzbuch beigefügte Begründung wird zur
Kenntnis genommen.
Einstimmig, keine Enthaltung