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Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages hier: Papierloser Sitzungsdienst und Rechnungsprüfungsangelegenheiten)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
20.03.2013
Erstellt
26.04.13, 14:55
Aktualisiert
26.04.13, 14:55
Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages
hier: Papierloser Sitzungsdienst und Rechnungsprüfungsangelegenheiten) Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages
hier: Papierloser Sitzungsdienst und Rechnungsprüfungsangelegenheiten)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 14. Sitzung des Kreistages am 20.03.2013 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 8 Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages hier: Papierloser Sitzungsdienst und Rechnungsprüfungsangelegenheiten Der Kreistag beschließt, die Geschäftsordnung des Kreistages wie folgt zu ändern: (redaktioneller Hinweis: zur Leseerleichterung sind die Änderungen unterstrichen) 1. § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: "Der Kreistag wird von dem Landrat/der Landrätin mit einer Ladungsfrist von mindestens sieben Kalendertagen schriftlich einberufen. Im Rahmen des papierlosen Sitzungsdienstes ist zudem die Einladung auf elektronischem Wege zulässig. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Einladung acht Tage vor der Sitzung zur Post gegeben oder im elektronischen Sitzungsdienst freigegeben ist. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist bis auf drei Tage verkürzt werden. Unberührt bleibt die Möglichkeit, Einladungen und Vorlagen mittels eines passwortgeschützten Zugangs im Kreistagsinformationssystem abzurufen." 2. § 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Vorlagen werden vom Kreisausschuss oder vom Landrat / von der Landrätin in schriftlicher und elektronischer Form mit Begründung des Beschlussvorschlages an den Kreistag gerichtet. 3. § 26 Punkt d) erhält folgende Fassung: "Die Öffentlichkeit ist über die in § 7 dieser Geschäftsordnung genannten Fälle hinaus ausgeschlossen bei der Behandlung von Angelegenheiten, die der Kreisausschuss im Rahmen der staatlichen Verwaltung gemäß § 59 Abs. 1 KrO wahrnimmt sowie bei Angelegenheiten der Rechnungsprüfung, soweit sie im Rechnungsprüfungsausschuss und im Kreisausschuss behandelt werden." 4. § 26 Punkt e) erhält folgende Fassung: Niederschriften über die Ausschuss-Sitzungen sind den Ausschussmitgliedern sowie allen übrigen Kreistagsmitgliedern, den Fraktionen und dem Landrat / der Landrätin unverzüglich zuzuleiten. V 16/2013 5. § 28 erhält folgende Fassung: "Die Geschäftsordnung tritt am 20.03.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 02.07.2012 außer Kraft." Abstimmungsergebnis: Einstimmig