Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
146 kB
Datum
22.10.2015
Erstellt
12.10.15, 19:11
Aktualisiert
12.10.15, 19:11
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 22.10.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
128/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 4
Frau Janser
Aktenzeichen:
Datum:
28.09.2015
Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters durch den ehrenamtlichen
Stellvertreter des Bürgermeisters
Beschlussvorschlag:
ohne
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
entfällt
€
Sachverhalt:
Gemäß § 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) wird der Bürgermeister vom Vorsitzenden
(ehrenamtlicher Stellvertreter oder Altersvorsitzender) in einer Sitzung des Rates vereidigt und in
sein Amt eingeführt.
Der Diensteid richtet sich nach den allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften des § 46
Landesbeamtengesetz. Danach hat der Beamte folgenden Diensteid zu leisten:
„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten,
Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und
Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
So wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
- Seite 1 von 2 -
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
ohne
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 2 von 2 -