Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
35 kB
Datum
11.11.2015
Erstellt
23.11.15, 14:45
Aktualisiert
23.11.15, 14:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 12.11.2015
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 11.11.2015 im
Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:00 Uhr
17:10 Uhr
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich (SPD)
b) die Mitglieder
CDU
Beul, Ursula, Mechernich
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen
Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel
Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen
Wallraff, Silvia Gertrud, Zülpich
SPD
Hettmer, Heinrich, Zülpich
FDP
Galler, Manfred, Euskirchen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Nitsche, Valérie, Euskirchen
UWV
Troschke, Franz, Mechernich
c) von der Verwaltung
Herr Adams, GBL I
Frau Schneider, GB I / 15 als Protokollführerin
d) Sonstige
ein Zuhörer
Entschuldigt fehlen:
CDU
Jülich, Urban-Josef, Euskirchen
Weber, Günter, Euskirchen
SPD
Höllmann, Michael, Euskirchen
Seidler, Stefanie, Dahlem
DIE LINKE
-2Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich
Fraktionslos
Jansen, Anja, Zülpich
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der
Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß
eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
TOP 3
Beratung über die Gültigkeit der Wahl des Landrates am
V 164/2015
13.09.2015 sowie der Stichwahl des Landrates am 27.09.2015
und Beschlussvorschlag an den Kreisausschuss und den
Kreistag
Der Vorsitzende informiert den Ausschuss darüber, dass bis zum
Ablauf der Einspruchsfristen am 19.10.2015 (Hauptwahl) und
02.11.2015 (Stichwahl) keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der
Wahl bzw. Stichwahl des Landrats eingegangen sind und dem
Wahlleiter keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die sich
auf das Ergebnis der Wahl bzw. Stichwahl des Landrats
ausgewirkt hätten. Anschließend gibt er Gelegenheit zur
Aussprache.
Sodann fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag an
den Kreisausschuss und den Kreistag:
1.
Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchst.
a) bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt.
2.
Die Wahl des Landrates vom 13.09.2015 sowie die
Stichwahl des Landrates vom 27.09.2015 werden gemäß §
46 b in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Buchst. d) für gültig
erklärt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
-3-
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung.
gez. Schweikert-Wehner
gez. Schneider
Vorsitzender
Schriftführer(in)
Gesehen:
gez. Rosenke
Landrat