Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Öffentliche Niederschrift (Wahlprüfungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
35 kB
Datum
11.11.2015
Erstellt
23.11.15, 14:45
Aktualisiert
23.11.15, 14:45
Öffentliche Niederschrift (Wahlprüfungsausschuss) Öffentliche Niederschrift (Wahlprüfungsausschuss) Öffentliche Niederschrift (Wahlprüfungsausschuss)

öffnen download melden Dateigröße: 35 kB

Inhalt der Datei

Euskirchen, 12.11.2015 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 11.11.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 17:10 Uhr Anwesend sind a) der Vorsitzende Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich (SPD) b) die Mitglieder CDU Beul, Ursula, Mechernich Kolvenbach, Bernd, Euskirchen Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen Wallraff, Silvia Gertrud, Zülpich SPD Hettmer, Heinrich, Zülpich FDP Galler, Manfred, Euskirchen Bündnis 90/DIE GRÜNEN Nitsche, Valérie, Euskirchen UWV Troschke, Franz, Mechernich c) von der Verwaltung Herr Adams, GBL I Frau Schneider, GB I / 15 als Protokollführerin d) Sonstige ein Zuhörer Entschuldigt fehlen: CDU Jülich, Urban-Josef, Euskirchen Weber, Günter, Euskirchen SPD Höllmann, Michael, Euskirchen Seidler, Stefanie, Dahlem DIE LINKE -2Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich Fraktionslos Jansen, Anja, Zülpich Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben. TOP 3 Beratung über die Gültigkeit der Wahl des Landrates am V 164/2015 13.09.2015 sowie der Stichwahl des Landrates am 27.09.2015 und Beschlussvorschlag an den Kreisausschuss und den Kreistag Der Vorsitzende informiert den Ausschuss darüber, dass bis zum Ablauf der Einspruchsfristen am 19.10.2015 (Hauptwahl) und 02.11.2015 (Stichwahl) keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl bzw. Stichwahl des Landrats eingegangen sind und dem Wahlleiter keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die sich auf das Ergebnis der Wahl bzw. Stichwahl des Landrats ausgewirkt hätten. Anschließend gibt er Gelegenheit zur Aussprache. Sodann fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag an den Kreisausschuss und den Kreistag: 1. Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchst. a) bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt. 2. Die Wahl des Landrates vom 13.09.2015 sowie die Stichwahl des Landrates vom 27.09.2015 werden gemäß § 46 b in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Buchst. d) für gültig erklärt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -3- Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung. gez. Schweikert-Wehner gez. Schneider Vorsitzender Schriftführer(in) Gesehen: gez. Rosenke Landrat