Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
11.11.2015
Erstellt
23.11.15, 14:45
Aktualisiert
23.11.15, 14:45
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 11.11.2015 im
Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3
Beratung über die Gültigkeit der Wahl des Landrates am
13.09.2015 sowie der Stichwahl des Landrates am
27.09.2015 und Beschlussvorschlag an den
Kreisausschuss und den Kreistag
Der Vorsitzende informiert den Ausschuss darüber, dass bis zum
Ablauf der Einspruchsfristen am 19.10.2015 (Hauptwahl) und
02.11.2015 (Stichwahl) keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der
Wahl bzw. Stichwahl des Landrats eingegangen sind und dem
Wahlleiter keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die sich
auf das Ergebnis der Wahl bzw. Stichwahl des Landrats
ausgewirkt hätten. Anschließend gibt er Gelegenheit zur
Aussprache.
Sodann fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag an
den Kreisausschuss und den Kreistag:
1.
Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchst. a)
bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt.
2.
Die Wahl des Landrates vom 13.09.2015 sowie die
Stichwahl des Landrates vom 27.09.2015 werden gemäß §
46 b in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Buchst. d) für gültig
erklärt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 164/2015