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Beschlussvorlage (Wahl eines/einer Ortsvorstehers/in für den Ortsteil Brandenberg gemäß § 39 GO)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
96 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
20.11.15, 12:01
Aktualisiert
20.11.15, 12:01
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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 03.12.2015 öffentlich TOP- Nr.: 186/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 4 Frau Janser Aktenzeichen: Datum: 026.9 16.11.2015 Wahl eines/einer Ortsvorstehers/in für den Ortsteil Brandenberg gemäß § 39 GO Beschlussvorschlag: Auf Vorschlag des Vorsitzenden der SPD-Fraktion, die in der Ortschaft Brandenberg bei der Kommunalwahl 2014 die Stimmenmehrheit erhalten hat, wird als Ortsvorsteher für die Ortschaft Brandenberg ab dem 01.01.2016 Herr Harald Weirauch gewählt. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: entfällt € Sachverhalt: Gemäß § 39 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW (GO) wählt der Rat Ortsvorsteher unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer seiner Wahlzeit. Sie müssen in dem Bezirk (Ortschaft) für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. Die Wahl von Stellvertretern für Ortsvorsteher sieht das Gesetz nicht vor. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Hürtgenwald und Ortsvorsteher der Ortschaft Brandenberg, Herr Rainer Polzenberg, hat u.a. schriftlich seinen Rücktritt als Ortsvorsteher - Seite 1 von 2 - zum 31.12.2015 erklärt. Ein schriftlicher Antrag der SPD Fraktion zur Wahl eines neuen Ortsvorstehers für die Ortschaft Brandenberg liegt vor und ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Das Ergebnis (Anzahl der Stimmen) in der Ortschaft Brandenberg bei der Kommunalwahl 2014 stellt sich wie folgt dar: Gebiet CDU SPD FDP GRÜNE Brandenberg 71 192 18 25 DIE LINKE 18 Einzelbewerber Breuer - Unter Berücksichtigung der erzielten Mehrheit in Brandenberg ergibt sich das Vorschlagsrecht für die SPD-Fraktion. Für das Wahlverfahren gilt § 50 Abs. 2 GO. Demnach werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Grundlage einer Wahl sind Wahlvorschläge, wobei bereits ein einziger Vorschlag genügt. Gültige Stimmen können nur für vorgeschlagene Personen abgegeben werden. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ohne Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Das Vorschlagsrecht zur Wahl eines neuen Ortsvorstehers für die Ortschaft Brandenberg liegt bei der SPD-Fraktion. Der von der Fraktion Vorgeschlagene, Herr Harald Weirauch, Aachener Weg3, 52393 Hürtgenwald, hat seinen Wohnsitz in der Gemeinde Hürtgenwald im Ortsteil Brandenberg und könnte dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald angehören. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -