Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
163 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
20.11.15, 12:01
Aktualisiert
20.11.15, 12:01
Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016)

öffnen download melden Dateigröße: 163 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 03.12.2015 165/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Bergs / Herr Engels Aktenzeichen: Abt. 5/ Gebührenkalk. Abfall 2016 18.11.2015 öffentlich TOP- Nr.: Datum: Abfallbeseitigung; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016 Beschlussvorschlag: Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015 fasst der Rat der Gemeinde Hürtgenwald folgenden Beschluss: 1.) Die Kalkulation „Abfallbeseitigung“ für das Haushaltsjahr 2016 wird zur Kenntnis genommen. 2.) Die kalkulierten Gebührensätze lauten: Restmüll Gefäßeinheit Gebühr 60 Liter 120 Liter 240 Liter 1.100 Liter (vierzehntägige Leerung) 1.100 Liter (monatliche Leerung) 131,23 € 223,86 € 409,27 € 1.737,09 € 749,11 € Biomüll Gefäßeinheit Gebühr 92,11 € 148,12 € 120 Liter 240 Liter 3.) Die Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen (Anlage 2). - Seite 1 von 2 - Finanzielle Auswirkungen ? Ja Erlöse Kosten Produkt: 680.077,32 € 680.077,32 € 91111 Sachverhalt: Es wird auf die Beratungen zur Beschlussvorlage Nr. 152/2015 im Haupt- und Finanzausschuss vom 17.11.2015 verwiesen. Nach dem Beschlussempfehlung im Haupt- und Finanzausschuss soll der Fehlbetrag aus dem Jahre 2014 nicht nach Zahl der Gefäße sondern nach der Literzahl und der jeweiligen Anzahl der Gefäße umgelegt werden. Die geänderte Berechnung ist als Anlage beigefügt. Danach ergeben sich im Gegensatz zur Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss folgende Gebührensätze. 1. Restmüll Gefäßeinheit Gebühr 131,23 € 223,86 € 409,27 € 1.737,09 € 749,11 € 60 Liter 120 Liter 240 Liter 1.100 Liter (vierzehntägige Leerung) 1.100 (monatliche Leerung) 2. Biomüll Gefäßeinheit 120 Liter 240 Liter Gebühr 92,11 € 148,12 € zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Abwägung und Entscheidungsvorschlag Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -