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Mitteilungsvorlage (Veröffentlichung personenbezogener Daten in Sitzungsvorlagen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
85 kB
Erstellt
12.06.15, 16:01
Aktualisiert
12.06.15, 16:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 25.06.2015 öffentlich TOP- Nr.: 61/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 4 Frau Janser Aktenzeichen: Datum: 15.05.2015 Veröffentlichung personenbezogener Daten in Sitzungsvorlagen Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: entfällt € Sachverhalt: In der 9. Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald wurde von Ratsmitglied Kaumanns im Rahmen einer Beratung die Frage aufgeworfen, inwiefern es zulässig bzw. notwendig ist, personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift) in öffentlichen Sitzungsvorlagen zu schwärzen. Die Verwaltung hat hierzu kurzfristig beim Städte- und Gemeindebund NRW die aktuelle Rechtsauffassung in Erfahrung gebracht und das beigefügte Dokument (Verfügung des Innenministeriums vom 04.01.2007 sowie Antwort der Landesregierung NRW, welche nach wie vor Gültigkeit besitzen) erhalten. Festzustellen ist, dass Sitzungsvorlagen personenbezogene Daten nur insoweit enthalten sollen, wie sie zur Beratung der Vertretung notwendig sind. Ggf. wäre während der (öffentlichen) Sitzung über die Notwendigkeit zu beraten und über eine Verweisung in den nichtöffentlichen Sitzungsteil zu entscheiden. Eine Ermächtigungsgrundlage zur Veröffentlichung von Sitzungsvorlagen, die personenbezogene Daten enthalten, ist in der - Seite 1 von 2 - Gemeindeordnung nicht enthalten. Aus diesem Grund sind solche Daten in öffentlichen Sitzungsvorlagen zu schwärzen Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ohne Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -