Daten
Kommune
Hürtgenwald
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85 kB
Erstellt
12.06.15, 16:01
Aktualisiert
12.06.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 25.06.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
61/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 4
Frau Janser
Aktenzeichen:
Datum:
15.05.2015
Veröffentlichung personenbezogener Daten in Sitzungsvorlagen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
entfällt
€
Sachverhalt:
In der 9. Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald wurde von Ratsmitglied
Kaumanns im Rahmen einer Beratung die Frage aufgeworfen, inwiefern es zulässig bzw.
notwendig ist, personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift) in öffentlichen
Sitzungsvorlagen zu schwärzen.
Die Verwaltung hat hierzu kurzfristig beim Städte- und Gemeindebund NRW die aktuelle
Rechtsauffassung in Erfahrung gebracht und das beigefügte Dokument (Verfügung des
Innenministeriums vom 04.01.2007 sowie Antwort der Landesregierung NRW, welche
nach wie vor Gültigkeit besitzen) erhalten.
Festzustellen ist, dass Sitzungsvorlagen personenbezogene Daten nur insoweit enthalten
sollen, wie sie zur Beratung der Vertretung notwendig sind. Ggf. wäre während der
(öffentlichen) Sitzung über die Notwendigkeit zu beraten und über eine Verweisung in den
nichtöffentlichen Sitzungsteil zu entscheiden. Eine Ermächtigungsgrundlage zur
Veröffentlichung von Sitzungsvorlagen, die personenbezogene Daten enthalten, ist in der
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Gemeindeordnung nicht enthalten. Aus diesem Grund sind solche Daten in öffentlichen
Sitzungsvorlagen zu schwärzen
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
ohne
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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