Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
85 kB
Erstellt
26.08.15, 16:00
Aktualisiert
26.08.15, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Wahlausschuss
Termin: 14.09.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
114/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Herr Graß
Aktenzeichen:
Datum:
062.3
20.08.2015
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses, ggf. Feststellung des Erfordernisses einer
Stichwahl sowie der daran beteiligten Bewerber der Bürgermeisterwahl am 13. September
2015
Beschlussvorschlag:
Ist in der Sitzung zu formulieren.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
Produkt:
Sachverhalt:
Gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) stellt der Wahlausschuss die Wahlergebnisse fest.
Er stellt fest, wie viele Stimmen für die Bewerber in den Wahlbezirken und für die Parteien und
Wählergruppen abgegeben worden sind, § 34 Abs. 1 KWahlG.
Der Wahlausschuss ist an die vom Wahlvorstand getroffenen Entscheidungen gebunden, jedoch
berechtigt, Rechenfehler zu berichtigen, § 34 Abs. 2 KWahlG.
Da die Unterlagen erst am Wahlabend des 13. September 2015 erstellt werden können, werden
diese erst zu Beginn der Sitzung vorgelegt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
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Kann zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage nicht formuliert werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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