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Beschlussvorlage (Schulhofgestaltung am Schulzentrum in Kleinhau; Beratung über die Aufwertung mittels diverser Spiel- und Klettergeräte)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
91 kB
Erstellt
07.08.15, 16:01
Aktualisiert
07.08.15, 16:01
Beschlussvorlage (Schulhofgestaltung am Schulzentrum in Kleinhau;
Beratung über die Aufwertung mittels diverser Spiel- und Klettergeräte) Beschlussvorlage (Schulhofgestaltung am Schulzentrum in Kleinhau;
Beratung über die Aufwertung mittels diverser Spiel- und Klettergeräte)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 20.08.2015 107/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 4 Herr Riester, Herr Görner Aktenzeichen: Datum: 220.0 06.08.2015 öffentlich TOP- Nr.: Schulhofgestaltung am Schulzentrum in Kleinhau; Beratung über die Aufwertung mittels diverser Spiel- und Klettergeräte Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt aufgrund der Haushaltslage zur Aufwertung der Schulhoffläche keinen Betrag zur Verfügung zu stellen und dem Antrag der drei Schulleitungen nicht zu entsprechen. max. 33.000 € Finanzielle Auswirkungen ? Ggf. ja, Produkt: 903120 Schulzentrum Sachverhalt: Im Rahmen der Haushaltsberatungen für dieses Jahr wurde u.a. beschlossen, finanzielle Mittel für die Erweiterung der Mensa, die Schulhofgestaltung und eventuell notwendiger baulicher Maßnahmen im Rahmen der inklusiven Beschulung (z.B. Rampen für Rollstuhlfahrer) einzustellen. Ein Auszug aus dem gemeindlichen Haushalt 2015 ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die Maßnahme zur Erweiterung der Mensa wird zum Schuljahresbeginn 2015/2016 beendet sein, die voraussichtlich entstehenden Kosten in Höhe von 65.000 Euro liegen innerhalb des vorgesehenen Budgets. Weitere Mittel für bauliche Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Inklusion werden zur Zeit nicht benötigt. Somit stehen ca. 33.000 Euro für die Schulhofgestaltung zur Verfügung. - Seite 1 von 2 - Die drei Schulleitungen des Schulzentrums bitten mit Antrag vom 23.06.2015 (siehe Anlage 2) darum, Spiel- und Klettergeräte für den Schulhofbereich anzuschaffen. Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald wurde bereits in seiner Sitzung am 25.06.2015 unter TOP 10.2 Mündliche Mitteilungen hierüber kurz informiert. Am 07.07.2015 hat ein Ortstermin mit Frau Rektorin Mertens (Sekundarschule Nordeifel) und dem Außendienstmitarbeiter der Firma Sauerland Spielgeräte stattgefunden. Die Vorstellungen der Schule wurden hierauf konkretisiert und im Hinblick auf Haltbarkeit und Attraktivität der Geräte optimiert. Die ursprünglich seitens der Schulen angedachten finanziellen Auswirkungen in Höhe von ca. 15.000 Euro beinhalten nicht den fachgerechten Aufbau der Gerätschaften und die notwendige Herstellung des Fallschutzes. Diese Arbeiten sind u.a. aus Gewährleistungs- und Sicherheitsgründen nicht durch den gemeindlichen Bauhof ausführbar. Die Firma Sauerland Spielgeräte hat am 28.07.2015 zwei Alternativangebote für Spiel- und Klettergeräte auf der Grundlage des Ortstermins vom 07.07.2015 hier vorgelegt. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage 3. Die Kosten für den Fallschutz unter den Geräten sind hierbei noch nicht enthalten. Es ist von einem Betrag in der Größenordnung von jeweils ca. 5.000 Euro auszugehen. Seitens der Gemeinde Hürtgenwald wurde am 02.07.2015 der Schulträger der Haupt-, Real- und Sekundarschule, der Schulverband Nordeifel, angeschrieben und um Auskunft gebeten, inwieweit vom Schulträger eine Kostenübernahme erfolgen kann. Die Antwort der Verbandsvorsteherin, Frau Bürgermeisterin Ritter, ist als Anlage 4 beigefügt. Unbestritten ist, dass eine attraktive Schulhofgestaltung für die Schülerinnen und Schüler, gerade wenn diese zunehmend mehr Zeiten in der Schule verbringen (Ganztagsunterricht, Übermittagbetreuung), von großer Bedeutung ist. Zudem sprechen pädagogische Argumente für adäquate Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten (z.B. motorische Entwicklung). Aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Gemeinde und der Tatsache, dass es sich um Ausgaben handelt, die der Schulträger, also der Schulverband Nordeifel, zu tragen hat, wird derzeit keine Möglichkeit gesehen, diese Ausgaben aus dem Gemeindehaushalt zu bestreiten. Die Schulleitungen wurden zu der Sitzung des Rates eingeladen und können ggf. bei Bedarf weitere Ausführungen machen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Abzuwägen ist zwischen den finanziellen Auswirkungen einerseits und der Schulhofaufwertung andererseits. Zu berücksichtigen ist, dass es sich um eine Maßnahme handelt, die in den Aufgabenbereich des Schulträgers, des Schulverbandes Nordeifel, fällt. Eine darüberhinausgehende Leistungserbringung durch die Gemeinde wird verwaltungsseitig aufgrund der Haushaltslage als nicht möglich angesehen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -