Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
91 kB
Erstellt
07.08.15, 16:01
Aktualisiert
07.08.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 20.08.2015
107/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Herr Riester, Herr
Görner
Aktenzeichen:
Datum:
220.0
06.08.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
Schulhofgestaltung am Schulzentrum in Kleinhau;
Beratung über die Aufwertung mittels diverser Spiel- und Klettergeräte
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt aufgrund der Haushaltslage zur Aufwertung der
Schulhoffläche keinen Betrag zur Verfügung zu stellen und dem Antrag der drei Schulleitungen
nicht zu entsprechen.
max. 33.000 €
Finanzielle Auswirkungen ?
Ggf. ja,
Produkt:
903120 Schulzentrum
Sachverhalt:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für dieses Jahr wurde u.a. beschlossen, finanzielle Mittel für
die Erweiterung der Mensa, die Schulhofgestaltung und eventuell notwendiger baulicher
Maßnahmen im Rahmen der inklusiven Beschulung (z.B. Rampen für Rollstuhlfahrer) einzustellen.
Ein Auszug aus dem gemeindlichen Haushalt 2015 ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Die Maßnahme zur Erweiterung der Mensa wird zum Schuljahresbeginn 2015/2016 beendet sein,
die voraussichtlich entstehenden Kosten in Höhe von 65.000 Euro liegen innerhalb des
vorgesehenen Budgets. Weitere Mittel für bauliche Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der
Inklusion werden zur Zeit nicht benötigt. Somit stehen ca. 33.000 Euro für die Schulhofgestaltung
zur Verfügung.
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Die drei Schulleitungen des Schulzentrums bitten mit Antrag vom 23.06.2015 (siehe Anlage 2)
darum, Spiel- und Klettergeräte für den Schulhofbereich anzuschaffen. Der Rat der Gemeinde
Hürtgenwald wurde bereits in seiner Sitzung am 25.06.2015 unter TOP 10.2 Mündliche
Mitteilungen hierüber kurz informiert.
Am 07.07.2015 hat ein Ortstermin mit Frau Rektorin Mertens (Sekundarschule Nordeifel) und dem
Außendienstmitarbeiter der Firma Sauerland Spielgeräte stattgefunden. Die Vorstellungen der
Schule wurden hierauf konkretisiert und im Hinblick auf Haltbarkeit und Attraktivität der Geräte
optimiert. Die ursprünglich seitens der Schulen angedachten finanziellen Auswirkungen in Höhe
von ca. 15.000 Euro beinhalten nicht den fachgerechten Aufbau der Gerätschaften und die
notwendige Herstellung des Fallschutzes. Diese Arbeiten sind u.a. aus Gewährleistungs- und
Sicherheitsgründen nicht durch den gemeindlichen Bauhof ausführbar.
Die Firma Sauerland Spielgeräte hat am 28.07.2015 zwei Alternativangebote für Spiel- und
Klettergeräte auf der Grundlage des Ortstermins vom 07.07.2015 hier vorgelegt. Die weiteren
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage 3. Die Kosten für den Fallschutz unter
den Geräten sind hierbei noch nicht enthalten. Es ist von einem Betrag in der Größenordnung von
jeweils ca. 5.000 Euro auszugehen.
Seitens der Gemeinde Hürtgenwald wurde am 02.07.2015 der Schulträger der Haupt-, Real- und
Sekundarschule, der Schulverband Nordeifel, angeschrieben und um Auskunft gebeten, inwieweit
vom Schulträger eine Kostenübernahme erfolgen kann. Die Antwort der Verbandsvorsteherin,
Frau Bürgermeisterin Ritter, ist als Anlage 4 beigefügt.
Unbestritten ist, dass eine attraktive Schulhofgestaltung für die Schülerinnen und Schüler, gerade
wenn diese zunehmend mehr Zeiten in der Schule verbringen (Ganztagsunterricht,
Übermittagbetreuung), von großer Bedeutung ist. Zudem sprechen pädagogische Argumente für
adäquate Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten (z.B. motorische Entwicklung).
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Gemeinde und der Tatsache, dass es sich um
Ausgaben handelt, die der Schulträger, also der Schulverband Nordeifel, zu tragen hat, wird
derzeit keine Möglichkeit gesehen, diese Ausgaben aus dem Gemeindehaushalt zu bestreiten.
Die Schulleitungen wurden zu der Sitzung des Rates eingeladen und können ggf. bei Bedarf
weitere Ausführungen machen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Abzuwägen ist zwischen den finanziellen Auswirkungen einerseits und der Schulhofaufwertung
andererseits. Zu berücksichtigen ist, dass es sich um eine Maßnahme handelt, die in den
Aufgabenbereich
des
Schulträgers,
des
Schulverbandes
Nordeifel,
fällt.
Eine
darüberhinausgehende Leistungserbringung durch die Gemeinde wird verwaltungsseitig aufgrund
der Haushaltslage als nicht möglich angesehen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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