Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
151 kB
Erstellt
12.06.15, 16:01
Aktualisiert
12.06.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 25.06.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
86/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
3/Bauamt
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
III F/Ra
09.06.2015
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 des Kommunalen
Abgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen in der
Gemeinde Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Ohne
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
91211
€
Sachverhalt:
Der Sachverhalt ergibt sich aus der Beschlussvorlage Nr. 32/2015 der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 23.04.2015 und der Beschlussvorlage Nr. 41/2015 der Gemeinderatssitzung
vom 05.05.2015 nebst jeweiliger Niederschrift.
Bezüglich des Ausbaus und der Abrechnung des Restteilstückes der Gemeindestraße „Zum
Schnepfenflug“ von Haus-Nr. 20 bis Einmündung „Im Unterdorf“ hat am 11.05.2015 eine weitere
Informationsveranstaltung mit den betroffenen Grundstückseigentümern stattgefunden. Dabei
wurde sich u. a. darauf verständigt, dass bei den betroffenen Grundstückseigentümern schriftlich
abgefragt werden soll, ob der Beitrag für den Ausbau des besagten Straßenteilstückes über eine
Ablösevereinbarung abgegolten werden kann und ob eine weitere Informationsveranstaltung zum
Ausbau erforderlich sei. Die vorgenannte Abfrage sollte bis zum 10.06.2015 an die Verwaltung
zurückgegeben werden.
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Bis zur Fertigung dieser Beschlussvorlage bzw. des Versands der Einladung zeigte sich, dass
nach den bisher eingegangenen Rückantworten der überwiegende Teil der betroffenen Grundstückseigentümer auch weiterhin gegen den Ausbau des besagten Straßenteilstückes ist und eine
weitere Informationsveranstaltung als nicht erforderlich ansieht. Ebenso lehnen sie die Abwicklung
der Kostenumlage mittels Ablösevertrag ab.
Aufgrund dieser Situation bedarf es zuerst einmal weiterer Beratungen bezüglich des Ausbaus.
Durch die Ablehnung der Kostenumlage mittels eines Ablösevertrages scheint dies nicht das
geeignete Instrument der Abrechnung der Maßnahme zu sein. Das Instrument der Ablösung
würde nur bei einer Zustimmung aller Grundstückseigentümer ziehen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Wenn es politisch gewollt ist, dass das Restteilstück der Straße „Zum Schnepfenflug“ kurzfristig,
d. h. im Zusammenhang mit dem anderen Teil der Straße ausgebaut und mit 50 % Anliegerbeiträgen abgerechnet wird, sollte dies politisch so beschlossen werden und die Neufassung der
Satzung über die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 des KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen erst nach Abrechnung der Baumaßnahme „Zum Schnepfenflug“ in Kraft treten.
Bei einem Ausbau im Zusammenhang mit dem BauGB-Straßenteil könnte eine Abrechnung Ende
2016 erfolgen, so dass die Neufassung der KAG-Satzung ab dem 01.01.2017 in Kraft treten
könnte.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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