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Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
151 kB
Erstellt
12.06.15, 16:01
Aktualisiert
12.06.15, 16:01
Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hürtgenwald)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 25.06.2015 öffentlich TOP- Nr.: 86/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 09.06.2015 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Ohne Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 91211 € Sachverhalt: Der Sachverhalt ergibt sich aus der Beschlussvorlage Nr. 32/2015 der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 23.04.2015 und der Beschlussvorlage Nr. 41/2015 der Gemeinderatssitzung vom 05.05.2015 nebst jeweiliger Niederschrift. Bezüglich des Ausbaus und der Abrechnung des Restteilstückes der Gemeindestraße „Zum Schnepfenflug“ von Haus-Nr. 20 bis Einmündung „Im Unterdorf“ hat am 11.05.2015 eine weitere Informationsveranstaltung mit den betroffenen Grundstückseigentümern stattgefunden. Dabei wurde sich u. a. darauf verständigt, dass bei den betroffenen Grundstückseigentümern schriftlich abgefragt werden soll, ob der Beitrag für den Ausbau des besagten Straßenteilstückes über eine Ablösevereinbarung abgegolten werden kann und ob eine weitere Informationsveranstaltung zum Ausbau erforderlich sei. Die vorgenannte Abfrage sollte bis zum 10.06.2015 an die Verwaltung zurückgegeben werden. - Seite 1 von 2 - Bis zur Fertigung dieser Beschlussvorlage bzw. des Versands der Einladung zeigte sich, dass nach den bisher eingegangenen Rückantworten der überwiegende Teil der betroffenen Grundstückseigentümer auch weiterhin gegen den Ausbau des besagten Straßenteilstückes ist und eine weitere Informationsveranstaltung als nicht erforderlich ansieht. Ebenso lehnen sie die Abwicklung der Kostenumlage mittels Ablösevertrag ab. Aufgrund dieser Situation bedarf es zuerst einmal weiterer Beratungen bezüglich des Ausbaus. Durch die Ablehnung der Kostenumlage mittels eines Ablösevertrages scheint dies nicht das geeignete Instrument der Abrechnung der Maßnahme zu sein. Das Instrument der Ablösung würde nur bei einer Zustimmung aller Grundstückseigentümer ziehen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Wenn es politisch gewollt ist, dass das Restteilstück der Straße „Zum Schnepfenflug“ kurzfristig, d. h. im Zusammenhang mit dem anderen Teil der Straße ausgebaut und mit 50 % Anliegerbeiträgen abgerechnet wird, sollte dies politisch so beschlossen werden und die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 des KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen erst nach Abrechnung der Baumaßnahme „Zum Schnepfenflug“ in Kraft treten. Bei einem Ausbau im Zusammenhang mit dem BauGB-Straßenteil könnte eine Abrechnung Ende 2016 erfolgen, so dass die Neufassung der KAG-Satzung ab dem 01.01.2017 in Kraft treten könnte. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -