Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
146 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
09.11.15, 16:01
Aktualisiert
09.11.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 17.11.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
156/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Frau Schümmer
Aktenzeichen:
Datum:
963-10/12
27.10.2015
Hebesatzsatzung;
hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung zum 01.01.2016
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Hebesatzsatzung mit
den Hebesätzen bei Grundsteuer A von 735 v. H.,
Grundsteuer B von 495 v. H.
und Gewerbesteuer von 465 v. H.
zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91611
Mehrertrag insgesamt 99.000,00 €
Sachverhalt:
Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates zum Haushaltssicherungskonzept des Haushaltes
2015 (II. Fortschreibung 2015) vom 11. Dezember 2014 sollten für das Jahr 2015 die Realsteuern
(Grund- und Gewerbesteuer) weiter erhöht werden.
Die Grundsteuer A wird demnach von 690 v. H. auf 735 v. H. angehoben, die Grundsteuer B von
475 v. H. auf 495 v. H. und die Gewerbesteuer von 450 v. H. auf 465 v. H.
Die Hebesatzsatzung für 2016 ist als Anlage beigefügt.
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zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Bei der Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer ist mit einem Mehrertrag bei der Grundsteuer A
in Höhe von 9.000,00 €, bei der Grundsteuer B in Höhe von 60.000,00 € und bei der
Gewerbesteuer in Höhe von 30.000,00 € zu rechnen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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