Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung; hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung zum 01.01.2016)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
146 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
09.11.15, 16:01
Aktualisiert
09.11.15, 16:01
Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung;
hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung zum 01.01.2016) Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung;
hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung zum 01.01.2016)

öffnen download melden Dateigröße: 146 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 17.11.2015 öffentlich TOP- Nr.: 156/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Frau Schümmer Aktenzeichen: Datum: 963-10/12 27.10.2015 Hebesatzsatzung; hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung zum 01.01.2016 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Hebesatzsatzung mit den Hebesätzen bei Grundsteuer A von 735 v. H., Grundsteuer B von 495 v. H. und Gewerbesteuer von 465 v. H. zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91611 Mehrertrag insgesamt 99.000,00 € Sachverhalt: Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates zum Haushaltssicherungskonzept des Haushaltes 2015 (II. Fortschreibung 2015) vom 11. Dezember 2014 sollten für das Jahr 2015 die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) weiter erhöht werden. Die Grundsteuer A wird demnach von 690 v. H. auf 735 v. H. angehoben, die Grundsteuer B von 475 v. H. auf 495 v. H. und die Gewerbesteuer von 450 v. H. auf 465 v. H. Die Hebesatzsatzung für 2016 ist als Anlage beigefügt. - Seite 1 von 2 - zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Bei der Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer ist mit einem Mehrertrag bei der Grundsteuer A in Höhe von 9.000,00 €, bei der Grundsteuer B in Höhe von 60.000,00 € und bei der Gewerbesteuer in Höhe von 30.000,00 € zu rechnen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -