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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/106.1 "Gotenstraße Innenbereich" hier: Erneuter Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
75 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
17.10.14, 13:03
Aktualisiert
17.10.14, 13:03
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/106.1 "Gotenstraße Innenbereich"
hier: Erneuter Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 17.10.2014 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom Mittwoch, den 01.10.2014 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 13. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/106.1 "Gotenstraße Innenbereich" hier: Erneuter Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Vorlagennummer: 151/2014 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur - frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (siehe auch Anlage - Abwägung) - zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (siehe Anlage - Abwägung) entsprechend § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen der vorliegenden Beschlussvorlage zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1/106.1 „Gotenstraße Innenbereich“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.7. 1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende beigefügte Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB wird einschließlich Umweltbericht gem. § 9 Abs. 8 i.V.m. § 2a BauGB sowie die zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB werden zur Kenntnis genommen. Einstimmig