Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
27.06.13, 12:03
Aktualisiert
27.06.13, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur am
11.06.2013 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 4
Rückblick auf das Studienjahr 2012 der Volkshochschule Kreis
Euskirchen
Die Volkshochschule des Kreises Euskirchen bietet
Ermäßigungen nur in Form von Last-Minute Angeboten an.
Diese Angebote ermöglichen Schülerinnen und Schülern,
Studentinnen und Studenten, Auszubildenden, Sozialhilfe- und
SGB II-Empfängern um 50 v.H. reduzierte Kursgebühren.
Voraussetzung für ein solches Angebot ist, dass die
Mindestteilnehmerzahl des Kurses erreicht und somit eine
Kostendeckung gegeben ist. Von diesem Angebot machten
2012 ca. 100 Teilnehmer/-innen Gebrauch. Eine Ermäßigung
für schwerbehinderte Teilnehmer/-innen gibt es nicht.
Die jährlichen Schwankungen bei der Anzahl der
durchgeführten Veranstaltungen pro Kommune stehen häufig in
Zusammenhang mit den Veranstaltungsorten und den
Dozenten. Rückläufe sind hauptsächlich darin begründet, dass
beispielsweise Veranstaltungsorte wegfallen oder Dozenten
aufgrund einer Erkrankung o.ä. den Kurs nicht fortführen
können und ein Ersatz nicht zur Verfügung steht. Die steigende
Anzahl der Veranstaltungen in Zülpich ist beispielsweise damit
zu erklären, dass durch die LAGA zusätzliche Kurse angeboten
werden.
Besondere Angebote bietet die VHS für Schülerinnen und
Schüler im Bereich Bildung an:
Sonderkurse für die Vorbereitung auf die Zentrale
Abschlussprüfung in Klasse 10
Kooperation mit der Hauptschule Mechernich, an der
VHS-Dozenten Förderunterricht für entsprechende
Schüler/-innen anbieten
Lernförderung mit Mitteln aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket für Kinder von Eltern, die Leistungen
nach SGB II oder SGB XII beziehen.
Diese Angebote sind der Grund, weshalb der Anteil der unter
18-jährigen im Bereich Grundbildung auffällig hoch ist.
Anhand einiger Zahlen belegt Herr Victor, Leiter der VHS des
Kreises Euskirchen, dass die VHS gut aufgestellt ist. Das
Pflichtangebot für den Kreis Euskirchen liegt gemäß § 11
Weiterbildungsgesetz bei 6.400 Pflichtstunden. Die
Pflichtstundenzahl für die VHS des Kreises Euskirchen lag 2012
bei 12.187 Unterrichtsstunden. Dabei waren die
Veranstaltungen durchschnittlich mit 13,2 Teilnehmern belegt
(Vorgabe: 10 Teilnehmer).
Info 15/2013
Der Ausschuss nimmt die Info 15/2013 und die ergänzenden
Ausführungen dankend zur Kenntnis.