Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
149 kB
Datum
21.01.2016
Erstellt
08.01.16, 12:01
Aktualisiert
08.01.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 21.01.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
3/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/2
Herr Görner
Aktenzeichen:
Datum:
I/2
06.01.2016
Beratungssstelle für Frauen und Mädchen "Frauen helfen Frauen e.V.“, Jülich;
Antrag auf Gewährung eines Betriebskostenzuschusses
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, den Antrag der Beratungsstelle für Frauen und
Mädchen „Frauen helfen Frauen e.V.“, Jülich, aus haushaltsrechtlichen Gründen abzulehnen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
90521
€
Sachverhalt:
Die Beratungsstelle für Frauen und Mädchen „Frauen helfen Frauen“ in Jülich hat die Gewährung
eines Zuschusses zu den Betriebskosten für das Jahr 2016 beantragt. Diesbezüglich wird auf das
als Anlage beiliegende Schreiben der Beratungsstelle verwiesen.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Die Notwendigkeit der Arbeit der Beratungsstelle ist zweifelsohne nicht in Frage zu stellen. Es
handelt sich aber hier aus Sicht der Gemeinde um die Unterstützung einer Aufgabe, zu der die
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Gemeinde weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet ist. Darüber hinaus befindet sich die
Gemeinde Hürtgenwald im HSK. Es wird daher aus haushaltsrechtlichen Gründen keine Möglichkeit gesehen, den Verein finanziell zu unterstützen. Es ist daher dem Rat der Gemeinde zu
empfehlen, den o.a. Vorschlag zu beschließen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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