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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. E 4 mit der Bezeichnung "Freiflächen-Photovoltaik-Anlage" zwischen den Ortsteilen Kleinhau und Hürtgen; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
96 kB
Erstellt
07.08.15, 16:01
Aktualisiert
07.08.15, 16:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. E 4 mit der Bezeichnung "Freiflächen-Photovoltaik-Anlage" zwischen den Ortsteilen Kleinhau und Hürtgen;
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. E 4 mit der Bezeichnung "Freiflächen-Photovoltaik-Anlage" zwischen den Ortsteilen Kleinhau und Hürtgen;
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 20.08.2015 öffentlich TOP- Nr.: 108/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 29.07.2015 Bebauungsplan Nr. E 4 mit der Bezeichnung "Freiflächen-Photovoltaik-Anlage" zwischen den Ortsteilen Kleinhau und Hürtgen; hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 4 „Freiflächen-Photovolatik-Anlage“ zwischen den Ortsteilen Kleinhau und Hürtgen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Weiterhin wird beschlossen, mit den vorgelegten Planunterlagen das Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Kosten für das Bauleitplanverfahren sind von der STAWAG Energie GmbH zu tragen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90911 Die Kosten für die Bauleitplanung werden vom Vorhabenträger getragen. Sachverhalt: Der bisherige Sachverhalt zu dem Projekt der STAWAG Energie GmbH ergibt sich aus der - Beschlussvorlage Nr. 65/2015 unter TOP 2 der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 09.06.2015 nebst Niederschrift und der - Beschlussvorlage Nr. 88/2015 unter TOP 6.1 der Gemeinderatssitzung vom 25.06.2015 nebst Niederschrift. - Seite 1 von 2 - Die STAWAG Energie GmbH hat zwischenzeitlich durch Herrn Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann entsprechende Planunterlagen für die jeweiligen Aufstellungsbeschlüsse zur FNPÄnderung und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erarbeitet und der hiesigen Dienststelle für die anstehende Gemeinderatssitzung zur Verfügung gestellt. Bei der FNP-Änderung handelt es sich um die 11. Änderung mit der Bezeichnung „FreiflächenPhotovoltaik-Anlage“. Der Bebauungsplan erhält die Nr. E 4, ebenfalls mit der Bezeichnung „Freiflächen-Photovoltaik-Anlage“. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung können gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt werden. Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes ergeben sich aus den beigefügten Planunterlagen des Stadtplanungsbüros Zimmermann GmbH. Diese Unterlagen sind als Anlage beigefügt. Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden vom Vorhabenträger übernommen. Für die Abwicklung der beiden Bauleitplanverfahren ist beabsichtigt, mit der STAWAG Energie GmbH einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Ein Vertragsentwurf liegt der Verwaltung vor und wird im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung behandelt. Anlage Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -