Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
96 kB
Erstellt
07.08.15, 16:01
Aktualisiert
07.08.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 20.08.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
108/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
3/Bauamt
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
III F/Ra
29.07.2015
Bebauungsplan Nr. E 4 mit der Bezeichnung "Freiflächen-Photovoltaik-Anlage" zwischen
den Ortsteilen Kleinhau und Hürtgen;
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 4 „Freiflächen-Photovolatik-Anlage“ zwischen den Ortsteilen
Kleinhau und Hürtgen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Weiterhin wird beschlossen, mit den vorgelegten Planunterlagen das Beteiligungsverfahren gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Kosten für das Bauleitplanverfahren sind von der STAWAG Energie GmbH zu tragen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
90911
Die Kosten für die Bauleitplanung werden vom
Vorhabenträger getragen.
Sachverhalt:
Der bisherige Sachverhalt zu dem Projekt der STAWAG Energie GmbH ergibt sich aus der
- Beschlussvorlage Nr. 65/2015 unter TOP 2 der Bau- und Umweltausschusssitzung vom
09.06.2015 nebst Niederschrift und der
- Beschlussvorlage Nr. 88/2015 unter TOP 6.1 der Gemeinderatssitzung vom 25.06.2015
nebst Niederschrift.
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Die STAWAG Energie GmbH hat zwischenzeitlich durch Herrn Faßbinder vom Stadtplanungsbüro
Zimmermann entsprechende Planunterlagen für die jeweiligen Aufstellungsbeschlüsse zur FNPÄnderung und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erarbeitet und der hiesigen Dienststelle für
die anstehende Gemeinderatssitzung zur Verfügung gestellt.
Bei der FNP-Änderung handelt es sich um die 11. Änderung mit der Bezeichnung „FreiflächenPhotovoltaik-Anlage“. Der Bebauungsplan erhält die Nr. E 4, ebenfalls mit der Bezeichnung
„Freiflächen-Photovoltaik-Anlage“.
Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung können gem. § 8 Abs. 3 BauGB im
Parallelverfahren durchgeführt werden. Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes
ergeben sich aus den beigefügten Planunterlagen des Stadtplanungsbüros Zimmermann GmbH.
Diese Unterlagen sind als Anlage beigefügt.
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden vom Vorhabenträger übernommen.
Für die Abwicklung der beiden Bauleitplanverfahren ist beabsichtigt, mit der STAWAG Energie
GmbH einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Ein Vertragsentwurf liegt
der Verwaltung vor und wird im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung behandelt.
Anlage
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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