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Beschlussvorlage (Feuerwehrgebühren; hier: Neufestlegung des Satzes der Personalkosten für Feuerwehrkräfte)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
149 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
20.11.15, 12:01
Aktualisiert
20.11.15, 12:01
Beschlussvorlage (Feuerwehrgebühren;
hier: Neufestlegung des Satzes der Personalkosten für Feuerwehrkräfte) Beschlussvorlage (Feuerwehrgebühren;
hier: Neufestlegung des Satzes der Personalkosten für Feuerwehrkräfte)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 03.12.2015 167/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 5 Herr Kowalke/Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: 5 700-31/2015 18.11.2015 öffentlich TOP- Nr.: Feuerwehrgebühren; hier: Neufestlegung des Satzes der Personalkosten für Feuerwehrkräfte Beschlussvorschlag: Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015 fasst der Rat der Gemeinde Hürtgenwald folgenden Beschluss: 1. Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald vom 12.12.2014 (Feuerwehrsatzung) wird rückwirkend geändert. 2. In der Anlage „Gebührentarife der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald“ ab dem 1.1.2015 wird bei den Personalkosten je Feuerwehrkraft der Gebührensätze im Einsatz auf 0,46 €/Minute (27,60 €/Stunde) und bei der Brandsicherheitswache auf 0,23 €/Minute (13,80 €/Stunde) geändert. 3. Die übrigen Bestimmungen und Tarife bleiben unverändert. 4. Die Satzung tritt rückwirkend zum 1.1.2015 in Kraft. 5. Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja, Mindererlöse in Höhe von ca. 20.000 € pro Jahr Produkt: 90221 - Seite 1 von 2 - Sachverhalt: Es wird auf die Beratungen zur Beschlussvorlage Nr. 160/2015 vom 29.10.2015 im Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -