Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
149 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
20.11.15, 12:01
Aktualisiert
20.11.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 03.12.2015
167/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 5
Herr Kowalke/Herr
Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
5 700-31/2015
18.11.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
Feuerwehrgebühren;
hier: Neufestlegung des Satzes der Personalkosten für Feuerwehrkräfte
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015 fasst der Rat der
Gemeinde Hürtgenwald folgenden Beschluss:
1. Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen
der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald vom 12.12.2014 (Feuerwehrsatzung) wird
rückwirkend geändert.
2. In der Anlage „Gebührentarife der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald“ ab dem 1.1.2015 wird
bei den Personalkosten je Feuerwehrkraft der Gebührensätze im Einsatz auf 0,46 €/Minute
(27,60 €/Stunde) und bei der Brandsicherheitswache auf 0,23 €/Minute (13,80 €/Stunde)
geändert.
3. Die übrigen Bestimmungen und Tarife bleiben unverändert.
4. Die Satzung tritt rückwirkend zum 1.1.2015 in Kraft.
5. Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen
der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja, Mindererlöse in Höhe von ca. 20.000 € pro Jahr
Produkt:
90221
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Sachverhalt:
Es wird auf die Beratungen zur Beschlussvorlage Nr. 160/2015 vom 29.10.2015 im Haupt- und
Finanzausschuss verwiesen.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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