Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
154 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
09.11.15, 16:01
Aktualisiert
09.11.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 17.11.2015
151/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Herr Bergs /
Herr Engels
Aktenzeichen:
Abt. 5/
Gebührenkalk.
Grundstücksentw.anlagen 2016
23.10.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
Datum:
Grundstücksentwässerungsanlagen;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation „Grundstücksentwässerung“ für das
Haushaltsjahr 2016 wird festgestellt.
2. Die kalkulierten Gebühren werden auf 26,01 € je m³ bei der Entleerung von abflusslosen
Gruben und 32,13 € je m³ bei der Entleerung von Kleinkläranlagen festgesetzt.
3. Die Gebührensatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der
Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91121
Objektbezogene Einnahmen
Objektbezogene Ausgaben
29.353,88 €
29.353,88 €
Die Mittel müssen im Haushaltsplan bereitgestellt werden.
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Sachverhalt:
Der Abschluss des Gebührenhaushaltes „Grundstücksentwässerungsanlagen“ für das Jahr 2014
hat zu einem kostendeckenden Ergebnis geführt.
Im Vergleich zum Jahr 2015 steigen die Kosten um rd. 1.000,00 € auf 29.354,00 € aufgrund der
höheren Abfuhrmengen.
Für die allgemeine Tarifsteigerung bei den Personalkosten werden 1 v.H. der Kosten mit
einkalkuliert.
Während für das Jahr 2015 mit einer Menge von insgesamt 887,00 m³ kalkuliert wurde, werden
für 2016 nun 1.062,00 m³ angesetzt. Die zugrunde gelegten Mengen basieren auf
Erfahrungswerten im Bereich Entleerungshäufigkeiten und Grubengrößen.
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 ist als Anlage 1 beigefügt. Die Ermittlung der
Verwaltungskostenbeiträge und Personalkosten sind aus der Anlage 2 ersichtlich.
Unter Berücksichtigung der kalkulierten Gebührensätze ergibt sich demzufolge eine Gebühr für
geschlossene Gruben in Höhe von 26,01 € je Kubikmeter (Vorjahr 30,20 €) und für die Entleerung
von Kleinkläranlagen 32,13 € je Kubikmeter (Vorjahr 36,39 €).
Die neuen Gebührensätze sind in der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald (Anlage 3) berücksichtigt.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich nicht, da die Gebühren vollständig die Kosten
decken.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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