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Beschlussvorlage (Grundstücksentwässerungsanlagen; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
154 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
09.11.15, 16:01
Aktualisiert
09.11.15, 16:01
Beschlussvorlage (Grundstücksentwässerungsanlagen;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016) Beschlussvorlage (Grundstücksentwässerungsanlagen;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 17.11.2015 151/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Bergs / Herr Engels Aktenzeichen: Abt. 5/ Gebührenkalk. Grundstücksentw.anlagen 2016 23.10.2015 öffentlich TOP- Nr.: Datum: Grundstücksentwässerungsanlagen; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation „Grundstücksentwässerung“ für das Haushaltsjahr 2016 wird festgestellt. 2. Die kalkulierten Gebühren werden auf 26,01 € je m³ bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und 32,13 € je m³ bei der Entleerung von Kleinkläranlagen festgesetzt. 3. Die Gebührensatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91121 Objektbezogene Einnahmen Objektbezogene Ausgaben 29.353,88 € 29.353,88 € Die Mittel müssen im Haushaltsplan bereitgestellt werden. - Seite 1 von 2 - Sachverhalt: Der Abschluss des Gebührenhaushaltes „Grundstücksentwässerungsanlagen“ für das Jahr 2014 hat zu einem kostendeckenden Ergebnis geführt. Im Vergleich zum Jahr 2015 steigen die Kosten um rd. 1.000,00 € auf 29.354,00 € aufgrund der höheren Abfuhrmengen. Für die allgemeine Tarifsteigerung bei den Personalkosten werden 1 v.H. der Kosten mit einkalkuliert. Während für das Jahr 2015 mit einer Menge von insgesamt 887,00 m³ kalkuliert wurde, werden für 2016 nun 1.062,00 m³ angesetzt. Die zugrunde gelegten Mengen basieren auf Erfahrungswerten im Bereich Entleerungshäufigkeiten und Grubengrößen. Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 ist als Anlage 1 beigefügt. Die Ermittlung der Verwaltungskostenbeiträge und Personalkosten sind aus der Anlage 2 ersichtlich. Unter Berücksichtigung der kalkulierten Gebührensätze ergibt sich demzufolge eine Gebühr für geschlossene Gruben in Höhe von 26,01 € je Kubikmeter (Vorjahr 30,20 €) und für die Entleerung von Kleinkläranlagen 32,13 € je Kubikmeter (Vorjahr 36,39 €). Die neuen Gebührensätze sind in der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald (Anlage 3) berücksichtigt. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich nicht, da die Gebühren vollständig die Kosten decken. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -