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Öffentliche Niederschrift (Hochbau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
53 kB
Datum
18.04.2013
Erstellt
03.05.13, 21:17
Aktualisiert
08.05.13, 10:43
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Niederschrift über die 21. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 18.04.2013 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:00 Uhr Ende: 19:43 Uhr Anwesend sind: SPD: Herr Puchert-Blöbaum (Ausschussvorsitzender), Herr Albrecht (für Herrn Heidemann), Herr Brinkmann, Herr Burkamp (für Herrn Bas), Herr Hanning, Herr Leiding CDU: Herr Gräfe (stellvertr. Ausschussvorsitzender), Herr Baltschun, Herr Daake, Herr Koch (für Herrn Pankoke), Herr Niemann Herr Fiedler fehlt entschuldigt. B90/Grüne: Herr Gadow, Herr Kantim (für Herrn Hachmeister) FDP: Herr Eger Verwaltung: FBL Herr Oortman, Frau Knipping, Frau Möller, Herr Raddatz, Frau Wiemer Zuhörer: - Presse: 1 Der Ausschussvorsitzende (AV) eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Er begrüßt insbesondere Lisa Möller, Auszubildende der Gemeindeverwaltung Leopoldshöhe. Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Es sind keine Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. 2. Anfragen der Ausschussmitglieder Es werden keine Anfragen gestellt. 3. Informationen der Verwaltung Es liegen keine Informationen der Verwaltung vor. -2- 4. 17. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) im Bereich der Straße "Am Moshagen" im Ortsteil Leopoldshöhe hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung Der Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entfällt, da keine Stellungnahmen zur 17. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) vorliegen. Sodann wird wie folgt beschlossen: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 17. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) mit Text und Begründung als Satzung zu beschließen. 2. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist gemäß § 10 (3) BauGB bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. - einstimmig 5. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 "Grabbestraße" hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange AM Herr Gräfe erkundigt sich, ob die als externe Ausgleichsfläche vorgesehene Wiesenfläche ökologisch so aufgewertet werden könne, dass diese anschließend in Form von Ökopunkten durch den Kreis Lippe anerkannt wird. Die Verwaltung hält die Fläche für aufwertbar. Im Anschluss werden die Aufstellung und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung wie folgt beschlossen. 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 „Grabbestraße“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 „Grabbestraße“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - einstimmig 6. Festsetzungen zu Einfriedungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Beratung und Beschluss Nach reger Diskussion und einer Sitzungsunterbrechung (auf Wunsch der SPD-Fraktion) von 18.46 Uhr bis 18.50 Uhr ist der Ausschuss mehrheitlich der Meinung, dass eine Höhenbegrenzung von 0,80 m an öffentlicher Verkehrsfläche für Einfriedungen (ausgenommen lebende Hecken und sonstige Gehölzpflanzungen) aus Gründen der Verkehrssicherheit festgesetzt werden solle. Um eine wünschenswerte Durchgrünung der Baugebiete zu erreichen, sollen dagegen lebende Hecken und sonstige Gehölzpflanzungen bis zu einer Höhe von 2,00 m -allerdings unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit- als Einfriedung zukünftig möglich sein. An reinen Nachbargrenzen sollen Einfriedungen in der Regel bis zu einer Höhe von 2,00 m -ohne Materialvorgabe- zugelassen werden. AM Herr Brinkmann hält zu viele Vorgaben und eine Einheitsgestaltung für nicht zeitgemäß. In dem Zusammenhang ist er gegen eine Höhendifferenzierung zwischen Zäunen und Hecken. Er kündigt an, dass er sich der Stimme enthalten werde. Auch ohne eine Höhenbegrenzung für Zäune sei nicht zu befürchten, dass in Leopoldshöhe nur noch 2,00 m hohe Holzzäune aufgestellt werden, so begründet AM Herr Brinkmann seine Vorgehensweise. AV Herr Puchert-Blöbaum ist der Meinung, dass es immer Einzelfälle geben werde, wo es mit einer generellen Regelung nicht funktioniert. -3- AM Herr Kantim weist auf markierte Parkplätze in den Wohngebieten hin, welche häufig in den Bereichen angeordnet seien, wo Zäune und Hecken nur 0,80 m hoch sein dürfen. Durch parkende Autos werde die Sicht ebenfalls beeinträchtigt, so AM Herr Kantim. Er regt an, zukünftig auch bei den Parkplatzmarkierungen Sicherheitsabstände zu berücksichtigen. Im Anschluss wird auf der Grundlage des Vorschlages von AV Herrn Puchert-Blöbaum (Seite 20 der Einladung) folgender Beschluss gefasst: 1) Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen ohne verkehrlichen Bezug Entlang öffentlicher Verkehrsflächen, ohne verkehrlichen bzw. verkehrsgefährdenden Bezug, sind Einfriedungen an der Grenze zum Verkehrsraum - bis zu einer Höhe von 2,00 m als lebende Hecken und sonstige Gehölzpflanzungen oder - bis zu einer Höhe von 0,80 m bei freier Materialauswahl zulässig. 2) Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen mit verkehrlichem Bezug Entlang öffentlicher Verkehrsflächen mit möglicher Verkehrsgefährdung und Bezug zu Belangen der Verkehrssicherheit (insbesondere Grundstückszufahrten, Radwegquerungen, Kreuzungsbereiche, Fuß, Rad- oder Straßenzufahrten und -querungen etc.) sind Einfriedungen - bis zu einer Höhe von 2,00 m nur mit einem seitlichen Abstand ab jeweils 3,00 m vom seitlich äußeren Gefährdungspunkt als lebende Hecken und sonstige Gehölzpflanzungen oder - bis zu einer Höhe von 0,80 m bei freier Materialauswahl zulässig. An Eckgrundstücken oder Nachbargrundstücken an öffentlichen Verkehrsflächen sind Sichtdreiecke von jeweils 3,00 m an der öffentlichen Verkehrsfläche und an der seitlichen Grundstücksgrenze mit einer maximalen Höhe von 0,80 m freizuhalten. Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Längenvorgabe von 3,00 m für Seitenabstände bzw. Sichtdreiecke zu überprüfen und gegenbenenfalls zu ändern. - 13 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) 7. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) im Ortsteil Leopoldshöhe, hier: Einfriedungen Antragstellende: Antrag 1. ███████████████████████████████████████████████████████████ █████ Antrag 2. ███████████████████████████████████████████████████████████ ███████████████████ Den Änderungsanträgen wird in Anlehnung an den Beschluss zu TOP 6 nicht zugestimmt. a) Der Hochbau- und Planungsausschuss lehnt den Antrag 1 auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) ab. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss lehnt den Antrag 2 auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) ab. - 12 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) AV Herr Puchert-Blöbaum schließt den öffentlichen Sitzungsteil um 18.54 Uhr. -4- Puchert-Blöbaum Ausschussvorsitzender Wiemer Schriftführerin