Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
53 kB
Datum
18.04.2013
Erstellt
03.05.13, 21:17
Aktualisiert
08.05.13, 10:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 21. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 18.04.2013
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:00 Uhr
Ende:
19:43 Uhr
Anwesend sind:
SPD:
Herr Puchert-Blöbaum (Ausschussvorsitzender), Herr Albrecht (für Herrn Heidemann),
Herr Brinkmann, Herr Burkamp (für Herrn Bas), Herr Hanning, Herr Leiding
CDU:
Herr Gräfe (stellvertr. Ausschussvorsitzender), Herr Baltschun, Herr Daake, Herr Koch
(für Herrn Pankoke), Herr Niemann
Herr Fiedler fehlt entschuldigt.
B90/Grüne:
Herr Gadow, Herr Kantim (für Herrn Hachmeister)
FDP:
Herr Eger
Verwaltung:
FBL Herr Oortman, Frau Knipping, Frau Möller, Herr Raddatz, Frau Wiemer
Zuhörer:
-
Presse:
1
Der Ausschussvorsitzende (AV) eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser
Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Er begrüßt insbesondere Lisa Möller, Auszubildende der Gemeindeverwaltung Leopoldshöhe.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es sind keine Einwohnerinnen und Einwohner anwesend.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.
3.
Informationen der Verwaltung
Es liegen keine Informationen der Verwaltung vor.
-2-
4.
17. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord"
(Blatt B) im Bereich der Straße "Am Moshagen" im Ortsteil Leopoldshöhe
hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange
- Satzungsempfehlung
Der Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entfällt, da keine
Stellungnahmen zur 17. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“
(Blatt B) vorliegen.
Sodann wird wie folgt beschlossen:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
17. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) mit Text
und Begründung als Satzung zu beschließen.
2. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist gemäß § 10 (3) BauGB bekannt zu machen.
Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten.
- einstimmig 5.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 "Grabbestraße"
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
AM Herr Gräfe erkundigt sich, ob die als externe Ausgleichsfläche vorgesehene Wiesenfläche
ökologisch so aufgewertet werden könne, dass diese anschließend in Form von Ökopunkten durch den
Kreis Lippe anerkannt wird. Die Verwaltung hält die Fläche für aufwertbar.
Im Anschluss werden die Aufstellung und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung wie folgt
beschlossen.
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12
„Grabbestraße“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 04/12 „Grabbestraße“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange
- einstimmig 6.
Festsetzungen zu Einfriedungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Beratung und Beschluss
Nach reger Diskussion und einer Sitzungsunterbrechung (auf Wunsch der SPD-Fraktion) von 18.46 Uhr
bis 18.50 Uhr ist der Ausschuss mehrheitlich der Meinung, dass eine Höhenbegrenzung von 0,80 m an
öffentlicher Verkehrsfläche für Einfriedungen (ausgenommen lebende Hecken und sonstige
Gehölzpflanzungen) aus Gründen der Verkehrssicherheit festgesetzt werden solle. Um eine
wünschenswerte Durchgrünung der Baugebiete zu erreichen, sollen dagegen lebende Hecken und
sonstige Gehölzpflanzungen bis zu einer Höhe von 2,00 m -allerdings unter dem Gesichtspunkt der
Verkehrssicherheit- als Einfriedung zukünftig möglich sein.
An reinen Nachbargrenzen sollen Einfriedungen in der Regel bis zu einer Höhe von 2,00 m -ohne
Materialvorgabe- zugelassen werden.
AM Herr Brinkmann hält zu viele Vorgaben und eine Einheitsgestaltung für nicht zeitgemäß. In dem
Zusammenhang ist er gegen eine Höhendifferenzierung zwischen Zäunen und Hecken. Er kündigt an,
dass er sich der Stimme enthalten werde. Auch ohne eine Höhenbegrenzung für Zäune sei nicht zu
befürchten, dass in Leopoldshöhe nur noch 2,00 m hohe Holzzäune aufgestellt werden, so begründet
AM Herr Brinkmann seine Vorgehensweise. AV Herr Puchert-Blöbaum ist der Meinung, dass es immer
Einzelfälle geben werde, wo es mit einer generellen Regelung nicht funktioniert.
-3-
AM Herr Kantim weist auf markierte Parkplätze in den Wohngebieten hin, welche häufig in den
Bereichen angeordnet seien, wo Zäune und Hecken nur 0,80 m hoch sein dürfen. Durch parkende
Autos werde die Sicht ebenfalls beeinträchtigt, so AM Herr Kantim. Er regt an, zukünftig auch bei den
Parkplatzmarkierungen Sicherheitsabstände zu berücksichtigen.
Im Anschluss wird auf der Grundlage des Vorschlages von AV Herrn Puchert-Blöbaum (Seite 20 der
Einladung) folgender Beschluss gefasst:
1) Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen ohne verkehrlichen Bezug
Entlang öffentlicher Verkehrsflächen, ohne verkehrlichen bzw. verkehrsgefährdenden Bezug, sind
Einfriedungen an der Grenze zum Verkehrsraum
- bis zu einer Höhe von 2,00 m als lebende Hecken und sonstige Gehölzpflanzungen oder
- bis zu einer Höhe von 0,80 m bei freier Materialauswahl
zulässig.
2) Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen mit verkehrlichem Bezug
Entlang öffentlicher Verkehrsflächen mit möglicher Verkehrsgefährdung und Bezug zu Belangen der
Verkehrssicherheit (insbesondere Grundstückszufahrten, Radwegquerungen, Kreuzungsbereiche, Fuß, Rad- oder Straßenzufahrten und -querungen etc.) sind Einfriedungen
-
bis zu einer Höhe von 2,00 m nur mit einem seitlichen Abstand ab jeweils 3,00 m vom seitlich
äußeren Gefährdungspunkt als lebende Hecken und sonstige Gehölzpflanzungen oder
- bis zu einer Höhe von 0,80 m bei freier Materialauswahl
zulässig.
An Eckgrundstücken oder Nachbargrundstücken an öffentlichen Verkehrsflächen sind Sichtdreiecke
von jeweils 3,00 m an der öffentlichen Verkehrsfläche und an der seitlichen Grundstücksgrenze mit
einer maximalen Höhe von 0,80 m freizuhalten.
Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Längenvorgabe von 3,00 m für
Seitenabstände bzw. Sichtdreiecke zu überprüfen und gegenbenenfalls zu ändern.
- 13 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) 7.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) im
Ortsteil Leopoldshöhe, hier: Einfriedungen
Antragstellende:
Antrag 1.
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Antrag 2.
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Den Änderungsanträgen wird in Anlehnung an den Beschluss zu TOP 6 nicht zugestimmt.
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss lehnt den Antrag 1 auf Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) ab.
b) Der Hochbau- und Planungsausschuss lehnt den Antrag 2 auf Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) ab.
- 12 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) AV Herr Puchert-Blöbaum schließt den öffentlichen Sitzungsteil um 18.54 Uhr.
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Puchert-Blöbaum
Ausschussvorsitzender
Wiemer
Schriftführerin