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Beschlusstext (3. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Wesseling vom 16. November 1992)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
07.02.14, 06:26
Aktualisiert
07.02.14, 06:26
Beschlusstext (3. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Wesseling vom 16. November 1992)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 06.02.2014 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 35. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 10.12.2013 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 7. 3. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Wesseling vom 16. November 1992 Vorlagennummer: 144/2013 Auf Empfehlung des Hauptausschusses wird beschlossen: Aufgrund des § 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV NW S.528/SGV NW 2060), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1994 (GV NW S. 1115), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 10. Dezember 2013 folgende 3. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Wesseling vom 16. November 1992 (Amtsblatt der Stadt Wesseling 1992, S. 94) beschlossen: Artikel I §4 Tiere In § 4 Abs. 3 Buchstabe d) wird die Formulierung „Degussa-Hüls AG“ durch die Formulierung „Evonik Degussa GmbH“ und die Formulierung „DEA Mineraloel AG“ durch die Formulierung „Shell Deutschland Oil GmbH“ ersetzt. In § 4 Abs. 3 wird folgender Buchstabe e) angefügt: Grünanlage „Landschaftspark Eichholz“ Artikel II Diese Verordnung tritt eine Woche nach Verkündung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltungen