Daten
Kommune
Wesseling
Größe
75 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
07.02.14, 06:26
Aktualisiert
07.02.14, 06:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 06.02.2014
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 35. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 10.12.2013 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
14.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/106.1 "Gotenstraße-Innenbereich"
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlagennummer: 268/2013
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird
beschlossen:
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der
Stellungnahmen zur
- frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch (siehe auch Anlage - Abwägung)
- zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (siehe Anlage - Abwägung)
entsprechend § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den
Abwägungsvorschlägen der vorliegenden Beschlussvorlage zu bescheiden.
2.
Der in der Sitzung vorliegende Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1/106.1
„Gotenstraße Innenbereich“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird
gemäß §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom
23.9.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit
§ 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW i.d.F. der
Bekanntmachung vom 14.7. 1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden
Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3.
Die in der Sitzung vorliegende beigefügte Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB wird
einschließlich Umweltbericht gem. § 9 Abs. 8 i.V.m. § 2a BauGB sowie die
zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB werden zur Kenntnis
genommen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen