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Beschlussvorlage (Schulhofgestaltung am Schulzentrum Kleinhau; Beratung über die Aufwertung mittels diverser Spiel- und Klettergeräte)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
87 kB
Datum
22.10.2015
Erstellt
12.10.15, 19:11
Aktualisiert
12.10.15, 19:11
Beschlussvorlage (Schulhofgestaltung am Schulzentrum Kleinhau;
Beratung über die Aufwertung mittels diverser Spiel- und Klettergeräte) Beschlussvorlage (Schulhofgestaltung am Schulzentrum Kleinhau;
Beratung über die Aufwertung mittels diverser Spiel- und Klettergeräte)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 22.10.2015 124/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilungen 4 u. 2 Herr Riester, Herr Görner Aktenzeichen: Datum: 220.0 18.09.2015 öffentlich TOP- Nr.: Schulhofgestaltung am Schulzentrum Kleinhau; Beratung über die Aufwertung mittels diverser Spiel- und Klettergeräte Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt aufgrund der Haushaltslage zur Aufwertung der Schulhoffläche keinen Betrag zur Verfügung zu stellen und dem Antrag der drei Schulleitungen nicht zu entsprechen. max. 33.000 € Finanzielle Auswirkungen ? Ggf. ja, Produkt: 903120 Schulzentrum Sachverhalt: Inhaltlich wird auf die Beschlussvorlage 107/2015, behandelt unter TOP 9 der Sitzung des Rates am 20.08.2015, verwiesen. Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hatte mit 22 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen beschlossen, eine Entscheidung in der Sache in der nächsten Sitzung des Rates zu treffen, da noch Beratungsbedarf besteht. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete wie folgt: - Seite 1 von 2 - Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt aufgrund der Haushaltslage zur Aufwertung der Schulhoffläche keinen Betrag zur Verfügung zu stellen und dem Antrag der drei Schulleitungen nicht zu entsprechen. Da sich weder inhaltlich noch finanziell etwas an der Beurteilung des Sachverhaltes geändert hat, wird verwaltungsseitig der identische Beschlussvorschlag unterbreitet. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Abzuwägen ist zwischen den finanziellen Auswirkungen einerseits und der Schulhofaufwertung andererseits. Zu berücksichtigen ist, dass es sich um eine Maßnahme handelt, die in den Aufgabenbereich des Schulträgers, des Schulverbandes Nordeifel, fällt. Eine darüberhinausgehende Leistungserbringung durch die Gemeinde wird verwaltungsseitig aufgrund der Haushaltslage als nicht möglich angesehen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -