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Beschlussvorlage (Neuwahl eines Beisitzers im Wahlausschuss; hier: SPD Fraktion)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
88 kB
Erstellt
12.06.15, 16:01
Aktualisiert
12.06.15, 16:01
Beschlussvorlage (Neuwahl eines Beisitzers im Wahlausschuss;
hier: SPD Fraktion) Beschlussvorlage (Neuwahl eines Beisitzers im Wahlausschuss;
hier: SPD Fraktion)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 25.06.2015 öffentlich TOP- Nr.: 75/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 4 Herr Graß Aktenzeichen: Datum: 023.0 05.06.2015 Neuwahl eines Beisitzers im Wahlausschuss; hier: SPD Fraktion Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald wählt für den im Wahlausschuss ausgeschiedenen Beisitzer Herrn Rainer Polzenberg auf Vorschlag der SPD Fraktion Herrn/ Frau ___________________________. € Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 901111 Politische Gremien Sachverhalt: In der Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 26.06.2014 wurden unter anderem die Beisitzer und die jeweiligen persönlichen Stellvertreter des Wahlausschusses einstimmig gewählt. Für die SPD Fraktion wurde u.a. Herr Rainer Polzenberg und als sein persönlicher Stellvertreter Herr Franz-Josef Maus gewählt. Seit Ende Mai 2015 liegt der Verwaltung der Wahlvorschlag des Herrn Rainer Polzenberg für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Hürtgenwald am 13.09.2015 vor. Auf das beigefügte Schreiben der SPD Fraktion wird verwiesen. In § 2 Absatz 7 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) ist -auszugsweise- wie folgt aufgeführt: - Seite 1 von 2 - Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Bewerber für das Amt des Bürgermeisters oder des Landrates können nicht Mitglied des Wahlausschusses der Gemeinde oder des Kreises oder eines Wahlvorstandes sein. Für Herrn Rainer Polzenberg ist somit ein neuer Beisitzer im Wahlausschuss der Gemeinde Hürtgenwald zu wählen. Das Vorschlagsrecht liegt bei der SPD Fraktion. Gemäß § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) ist bei der Ausschussbesetzung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen, sofern kein einstimmiger Beschluss eines Wahlvorschlages zustande kommt. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Ein einstimmiger Beschluss zur Ersatzbestimmung ist zu fassen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -