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Beschlußtext (Teileinziehung einer gewidmeten Verkehrsfläche gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes (Str WG NRW) hier.Öffentliche Verkehrsfläche in der Gemarkung Asemissen, Flur 2, Flurstück 1744 - Bahnhofstraße -)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,2 kB
Datum
11.04.2013
Erstellt
03.05.13, 21:17
Aktualisiert
03.05.13, 21:17
Beschlußtext (Teileinziehung einer gewidmeten Verkehrsfläche gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes (Str WG NRW)
hier.Öffentliche Verkehrsfläche in der Gemarkung Asemissen, Flur 2, Flurstück 1744 
- Bahnhofstraße -)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 23. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 11.04.2013: 15. Teileinziehung einer gewidmeten Verkehrsfläche gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes (Str WG NRW) hier: Öffentliche Verkehrsfläche in der Gemarkung Asemissen, Flur 2, Flurstück 1744 - Bahnhofstraße - Beschluss: Entsprechend der Empfehlung der Verwaltung fasst der Rat folgenden Beschluss: Das neu vermessene Grundstück – Flurstück 1789, Flur 2, Gemarkung Asemissen – wird gemäß § 7 StrWG NRW eingezogen und verliert seine Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche. Beratungsergebnis: - 29 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -