Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,3 kB
Datum
11.04.2013
Erstellt
03.05.13, 21:17
Aktualisiert
03.05.13, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 23. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014)
am 11.04.2013:
14. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung
hier: Anlage „Verlängerung Beethovenweg“
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 13. März 2013
fasst der Rat folgenden Beschluss:
Die Verkehrsanlage „Beethovenweg“ – Flurstück 1132, Flur 8 in der Gemarkung Greste – erhält die
Eigenschaft einer Gemeindestraße. Sie wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des
Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung
gewidmet.
Baulastträger der ausgebauten Verkehrsanlage ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -