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Beschlußtext (Denkmalpflege hier: Unterschutzstellung des Meisenhauses des Vorwerkes zu Gut Hovedissen nach dem Denkmalschutzgesetz NW)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,1 kB
Datum
11.04.2013
Erstellt
03.05.13, 21:17
Aktualisiert
03.05.13, 21:17
Beschlußtext (Denkmalpflege
hier: Unterschutzstellung des Meisenhauses des Vorwerkes zu Gut Hovedissen nach dem Denkmalschutzgesetz NW)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 23. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 11.04.2013: 12. Denkmalpflege hier: Unterschutzstellung des Meisenhauses des Vorwerkes zu Gut Hovedissen nach dem Denkmalschutzgesetz NW Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur vom 12. März 2013 beschließt der Rat, das sogenannte Meisenhaus, Hovedisser Straße 72b, 33818 Leopoldshöhe, unter Denkmalschutz zu stellen. Beratungsergebnis: - einstimmig -