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Beschlussvorlage (Offizieller Facebook-Auftritt der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
170 kB
Erstellt
07.08.15, 16:01
Aktualisiert
07.08.15, 16:01
Beschlussvorlage (Offizieller Facebook-Auftritt der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Offizieller Facebook-Auftritt der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Offizieller Facebook-Auftritt der Gemeinde Hürtgenwald)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 20.08.2015 öffentlich TOP- Nr.: 104/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: FB II Herr Grießhaber Aktenzeichen: Datum: 04.08.2015 Offizieller Facebook-Auftritt der Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt das Konzept für den offiziellen Facebook-Auftritt der Gemeinde Hürtgenwald zur Kenntnis und stimmt einer dauerhaften Inbetriebnahme dieser Seite zu. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 901252 € Sachverhalt: In der Ratssitzung am 25.06.15 wurde der Vorschlag gemacht, die Präsenz der Gemeinde Hürtgenwald in die sozialen Netzwerke hinein auszuweiten. Immer mehr Privatpersonen aber auch Vereine und Institutionen aus Hürtgenwald nutzen Facebook, um über ihre Arbeit zu berichten und Veranstaltungen zu bewerben. Dieses Medium wird weit häufiger genutzt als die eigentliche Homepage. Diese Entwicklung sollte auch die Gemeinde Hürtgenwald nutzen, um ihre Mitteilungen auf diesem Wege einem größeren und vielleicht auch anderen Personenkreis in einem weniger bürokratischen Umfeld bekannt zu machen als über das amtliche Mitteilungsblatt oder die Tagespresse. Einige Kommunen haben bereits eine offizielle Facebookseite (z.B. Gemeinden Aldenhoven und Vettweiß, Kreis Düren) und damit gute Erfahrungen gemacht. - Seite 1 von 3 - Natürlich müssen bei einem Facebookauftritt auch die Risiken und Schwachstellen betrachtet und in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Allerdings sollten hier nicht Szenarien als Maßstab genommen werden, die bei bekannten Persönlichkeiten oder Regierungsbehörden etc. auftreten, wo es durch ein hohes Maß an öffentlichem Interesse der Aussagen zu einem enormen medialen Rummel kommt und Seiten teilweise abgeschaltet werden müssen. Für die geplanten Aktivitäten der Gemeinde Hürtgenwald auf Facebook sollten folgende Regeln als „Konzept für den Facebook-Auftritt“ eingehalten und vom Gemeinderat vorgegeben werden: 1. Der personelle Aufwand für die Pflege des Facebook-Auftritts ist auf das Nötigste zu beschränken. Daher sollen in erster Linie Texte und Fotos genommen werden, die bereits für das amtliche Mitteilungsblatt, die Homepage und/oder die Presse ohnehin aufbereitet werden. Ebenso sollen Sitzungstermine veröffentlicht werden. 2. Die Texte sollen kurz gehalten und in einem für soziale Netzwerke üblichen leicht verständlichen Sprachgebrauch verfasst werden. Wenn sich die Mitteilung auf einen konkreten Ortsteil bezieht, soll dieser vorangestellt werden. 3. Nach Möglichkeit sollen Fotos verwendet werden, die keine Personen zeigen. Sollten Personen erkennbar sein, müssen diese vor Einstellen bei Facebook der Veröffentlichung zustimmen. 4. Sollten Beiträge von Bürgern/innen kommentiert werden, hält sich die Gemeinde aus diesen Kommentaren heraus und lässt diese bestehen. Erst wenn es zu massiven Beleidigungen kommt, die einen Straftatbestand darstellen würden, kann die Verwaltungsleitung entscheiden, die Kommentare zu löschen. 5. Den Mitarbeitern/innen der Gemeinde Hürtgenwald ist es untersagt, Beiträge der Gemeinde zu kommentieren oder in deren Namen einzustellen. Kommentare unter der Kennung der Gemeinde werden nur von der Verwaltungsleitung oder von ihr dazu beauftragten Mitarbeiter/innen verfasst, analog den sonstigen Regelungen zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. 6. Auf der Seite der Gemeinde Hürtgenwald können Beiträge oder Veranstaltungen anderer Organisationen nur dann geteilt werden, wenn es sich um „neutrale“ oder übergeordnete Institutionen/Vereine/Verbände handelt und die Gemeinde ein Interesse an der Weitergabe der Informationen hat.  Erlaubte Beispiele: Kreis Düren, andere Behörden, DRK/THW/ Feuerwehr, Lokalmedien, etc.  Verbotene Beispiele: Parteien, private Profile oder Vereinsseiten 7. Es soll angestrebt werden, über 500 sog. „Likes“ („Gefällt-mir“-Angaben) von Nutzern aus der Gemeinde Hürtgenwald zu sammeln, so dass die Informationen möglichst weit gestreut werden. Um einen ersten Eindruck über die Aktivitäten und deren Auswirkungen zu erhalten, wurde am 15. Juli eine Seite „Gemeinde Hürtgenwald“ unter Beachtung des vorgenannten Konzepts veröffentlicht. In der Ratssitzung wird der aktuelle Stand der Seite online vorgestellt und über erste Erfahrungen berichtet. - Seite 2 von 3 - Abwägung und Entscheidungsvorschlag: In den drei Wochen Testphase bis zur Erstellung dieser Vorlage wurden nur positive Erfahrungen gemacht. Die Verwaltung schlägt vor, den Weg der modernen Kommunikation weiter einzuschlagen und den Facebook-Auftritt dauerhaft in den Betrieb zu nehmen. Der personelle Aufwand ist kaum messbar höher, als ohnehin schon für die Aufbereitung von Homepage und Mitteilungsblatt erforderlich. In der ersten Ratssitzung 2016 soll ein nächster Zwischenbericht erfolgen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -