Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
170 kB
Erstellt
07.08.15, 16:01
Aktualisiert
07.08.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 20.08.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
104/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
FB II
Herr Grießhaber
Aktenzeichen:
Datum:
04.08.2015
Offizieller Facebook-Auftritt der Gemeinde Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt das Konzept für den offiziellen Facebook-Auftritt der Gemeinde
Hürtgenwald zur Kenntnis und stimmt einer dauerhaften Inbetriebnahme dieser Seite zu.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
901252
€
Sachverhalt:
In der Ratssitzung am 25.06.15 wurde der Vorschlag gemacht, die Präsenz der Gemeinde
Hürtgenwald in die sozialen Netzwerke hinein auszuweiten. Immer mehr Privatpersonen aber auch
Vereine und Institutionen aus Hürtgenwald nutzen Facebook, um über ihre Arbeit zu berichten und
Veranstaltungen zu bewerben. Dieses Medium wird weit häufiger genutzt als die eigentliche
Homepage.
Diese Entwicklung sollte auch die Gemeinde Hürtgenwald nutzen, um ihre Mitteilungen auf diesem
Wege einem größeren und vielleicht auch anderen Personenkreis in einem weniger
bürokratischen Umfeld bekannt zu machen als über das amtliche Mitteilungsblatt oder die
Tagespresse. Einige Kommunen haben bereits eine offizielle Facebookseite (z.B. Gemeinden
Aldenhoven und Vettweiß, Kreis Düren) und damit gute Erfahrungen gemacht.
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Natürlich müssen bei einem Facebookauftritt auch die Risiken und Schwachstellen betrachtet und
in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Allerdings sollten hier nicht Szenarien als
Maßstab genommen werden, die bei bekannten Persönlichkeiten oder Regierungsbehörden etc.
auftreten, wo es durch ein hohes Maß an öffentlichem Interesse der Aussagen zu einem enormen
medialen Rummel kommt und Seiten teilweise abgeschaltet werden müssen.
Für die geplanten Aktivitäten der Gemeinde Hürtgenwald auf Facebook sollten folgende Regeln
als „Konzept für den Facebook-Auftritt“ eingehalten und vom Gemeinderat vorgegeben werden:
1. Der personelle Aufwand für die Pflege des Facebook-Auftritts ist auf das Nötigste zu
beschränken. Daher sollen in erster Linie Texte und Fotos genommen werden, die bereits für
das amtliche Mitteilungsblatt, die Homepage und/oder die Presse ohnehin aufbereitet werden.
Ebenso sollen Sitzungstermine veröffentlicht werden.
2. Die Texte sollen kurz gehalten und in einem für soziale Netzwerke üblichen leicht
verständlichen Sprachgebrauch verfasst werden. Wenn sich die Mitteilung auf einen
konkreten Ortsteil bezieht, soll dieser vorangestellt werden.
3. Nach Möglichkeit sollen Fotos verwendet werden, die keine Personen zeigen. Sollten
Personen erkennbar sein, müssen diese vor Einstellen bei Facebook der Veröffentlichung
zustimmen.
4. Sollten Beiträge von Bürgern/innen kommentiert werden, hält sich die Gemeinde aus diesen
Kommentaren heraus und lässt diese bestehen. Erst wenn es zu massiven Beleidigungen
kommt, die einen Straftatbestand darstellen würden, kann die Verwaltungsleitung
entscheiden, die Kommentare zu löschen.
5. Den Mitarbeitern/innen der Gemeinde Hürtgenwald ist es untersagt, Beiträge der Gemeinde
zu kommentieren oder in deren Namen einzustellen. Kommentare unter der Kennung der
Gemeinde werden nur von der Verwaltungsleitung oder von ihr dazu beauftragten
Mitarbeiter/innen verfasst, analog den sonstigen Regelungen zur Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit.
6. Auf der Seite der Gemeinde Hürtgenwald können Beiträge oder Veranstaltungen anderer
Organisationen nur dann geteilt werden, wenn es sich um „neutrale“ oder übergeordnete
Institutionen/Vereine/Verbände handelt und die Gemeinde ein Interesse an der Weitergabe
der Informationen hat.
Erlaubte Beispiele: Kreis Düren, andere Behörden, DRK/THW/ Feuerwehr,
Lokalmedien, etc.
Verbotene Beispiele: Parteien, private Profile oder Vereinsseiten
7. Es soll angestrebt werden, über 500 sog. „Likes“ („Gefällt-mir“-Angaben) von Nutzern aus der
Gemeinde Hürtgenwald zu sammeln, so dass die Informationen möglichst weit gestreut
werden.
Um einen ersten Eindruck über die Aktivitäten und deren Auswirkungen zu erhalten, wurde am 15.
Juli eine Seite „Gemeinde Hürtgenwald“ unter Beachtung des vorgenannten Konzepts
veröffentlicht. In der Ratssitzung wird der aktuelle Stand der Seite online vorgestellt und über erste
Erfahrungen berichtet.
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Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
In den drei Wochen Testphase bis zur Erstellung dieser Vorlage wurden nur positive Erfahrungen
gemacht. Die Verwaltung schlägt vor, den Weg der modernen Kommunikation weiter
einzuschlagen und den Facebook-Auftritt dauerhaft in den Betrieb zu nehmen. Der personelle
Aufwand ist kaum messbar höher, als ohnehin schon für die Aufbereitung von Homepage und
Mitteilungsblatt erforderlich.
In der ersten Ratssitzung 2016 soll ein nächster Zwischenbericht erfolgen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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