Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Restliche Verpflichung der Beisitzer des Wahlausschusses durch den Ausschussvorsitzenden)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
147 kB
Erstellt
08.07.15, 16:00
Aktualisiert
08.07.15, 16:00
Beschlussvorlage (Restliche Verpflichung der Beisitzer des Wahlausschusses durch den Ausschussvorsitzenden) Beschlussvorlage (Restliche Verpflichung der Beisitzer des Wahlausschusses durch den Ausschussvorsitzenden)

öffnen download melden Dateigröße: 147 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Wahlausschuss Termin: 30.07.2015 öffentlich TOP- Nr.: 90/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 4 Herr Graß Aktenzeichen: Datum: 062.3 17.06.2015 Restliche Verpflichtung der Beisitzer/innen des Wahlausschusses durch den Ausschussvorsitzenden Beschlussvorschlag: Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Der Vorsitzende des Wahlausschusses verpflichtet die Beisitzer/innen zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: entfällt € Sachverhalt: § 6 „Allgemeine Vorschriften für Wahlausschüsse“ der Kommunalwahlordnung (KWahlO) lautet in Absatz 3 wie folgt: Der Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind nicht gehindert, an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt. - Seite 1 von 2 - Die Verpflichtung durch den Vorsitzenden kann etwa durch Handschlag erfolgen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Entfällt, da ein Beschluss nicht erforderlich ist. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -