Daten
Kommune
Hürtgenwald
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91 kB
Erstellt
07.08.15, 16:01
Aktualisiert
07.08.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 20.08.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
101/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Frau Janser
Aktenzeichen:
Datum:
023.0
23.07.2015
Ersatzbestimmungen für das ausgeschiedene Ratsmitglied Michael Kaldenbach (CDU)
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der CDU-Fraktion werden folgende Ersatzbestimmungen für das ausgeschiedene
Ratsmitglied Michael Kaldenbach (CDU) beschlossen:
a) Vertreter in der Verbandsversammlung des Schulverbandes Nordeifel:
______________
b) Stellvertreter für Ratsmitglied Helmut Rößeler im Kindergartenrat Gey:
______________
c) Mitglied im Schulausschuss:
______________
d) Mitglied im Wahlausschuss:
______________
e) Mitglied im Wahlprüfungsausschuss:
______________
f) Stellvertretende(r) Vorsitzende(r) Schulausschuss:
______________
€
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
901111 Politische Gremien
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Sachverhalt:
In der vorangegangenen Sitzung des Gemeinderates am 25.06.2015 wurde mitgeteilt, dass Herr
Michal Kaldenbach (CDU) mit Wirkung zum 30.06.2015 unwiderruflich auf seien Sitz im Rat der
Gemeinde Hürtgenwald verzichtet.
Es sind folgende Ersatzbestimmungen vorzunehmen:
a) Vertreter in der Verbandsversammlung des Schulverbandes Nordeifel
b) Stellvertreter für Ratsmitglied Helmut Rößeler im Kindergartenrat Gey
c) Mitglied im Schulausschuss
d) Mitglied im Wahlausschuss
e) Mitglied im Wahlprüfungsausschuss
f) Zudem bekleidete Herr Kaldenbach das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden im
Schulausschuss.
Die gesetzlichen Bestimmungen sind in den §§ 50 und 58 Gemeindeordnung (GO) geregelt. Im
Rahmen der konstituierenden Ratssitzung am 26.06.2014 wurde sich auf einheitliche
Wahlvorschläge für die Besetzung der Ausschüsse und die Wahl der (stv.)
Ausschussvorsitzenden geeinigt. Infolge dessen ist es notwendig, dass die Ersatzbestimmung
einstimmig beschlossen wird, da andernfalls eine Neuwahl aller Ausschüsse und
Ausschussvorsitze im Rahmen einer Verhältniswahl durchzuführen ist.
Um das gesetzlich vorgeschriebene Vorrangverhältnis von Ratsmitgliedern zu sachkundigen
Bürgern einzuhalten, sollte gleichfalls ein neues Ratsmitglied in die jeweiligen Ämter gewählt
werden.
Das Vorschlagsrecht für die jeweiligen Ersatzbestimmungen liegt bei der CDU-Fraktion. Hier wird
auf die anhängende E-Mail sowie den Antrag der CDU-Fraktion verwiesen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Es wird empfohlen, einen einstimmigen Beschluss über die jeweiligen Ersatzbestimmungen zu
treffen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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