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Beschlussvorlage (Ersatzbestimmungen für das ausgeschiedenes Ratsmitglied Michael Kaldenbach)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
91 kB
Erstellt
07.08.15, 16:01
Aktualisiert
07.08.15, 16:01
Beschlussvorlage (Ersatzbestimmungen für das ausgeschiedenes Ratsmitglied Michael Kaldenbach) Beschlussvorlage (Ersatzbestimmungen für das ausgeschiedenes Ratsmitglied Michael Kaldenbach)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 20.08.2015 öffentlich TOP- Nr.: 101/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 4 Frau Janser Aktenzeichen: Datum: 023.0 23.07.2015 Ersatzbestimmungen für das ausgeschiedene Ratsmitglied Michael Kaldenbach (CDU) Beschlussvorschlag: Auf Vorschlag der CDU-Fraktion werden folgende Ersatzbestimmungen für das ausgeschiedene Ratsmitglied Michael Kaldenbach (CDU) beschlossen: a) Vertreter in der Verbandsversammlung des Schulverbandes Nordeifel: ______________ b) Stellvertreter für Ratsmitglied Helmut Rößeler im Kindergartenrat Gey: ______________ c) Mitglied im Schulausschuss: ______________ d) Mitglied im Wahlausschuss: ______________ e) Mitglied im Wahlprüfungsausschuss: ______________ f) Stellvertretende(r) Vorsitzende(r) Schulausschuss: ______________ € Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 901111 Politische Gremien - Seite 1 von 2 - Sachverhalt: In der vorangegangenen Sitzung des Gemeinderates am 25.06.2015 wurde mitgeteilt, dass Herr Michal Kaldenbach (CDU) mit Wirkung zum 30.06.2015 unwiderruflich auf seien Sitz im Rat der Gemeinde Hürtgenwald verzichtet. Es sind folgende Ersatzbestimmungen vorzunehmen: a) Vertreter in der Verbandsversammlung des Schulverbandes Nordeifel b) Stellvertreter für Ratsmitglied Helmut Rößeler im Kindergartenrat Gey c) Mitglied im Schulausschuss d) Mitglied im Wahlausschuss e) Mitglied im Wahlprüfungsausschuss f) Zudem bekleidete Herr Kaldenbach das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden im Schulausschuss. Die gesetzlichen Bestimmungen sind in den §§ 50 und 58 Gemeindeordnung (GO) geregelt. Im Rahmen der konstituierenden Ratssitzung am 26.06.2014 wurde sich auf einheitliche Wahlvorschläge für die Besetzung der Ausschüsse und die Wahl der (stv.) Ausschussvorsitzenden geeinigt. Infolge dessen ist es notwendig, dass die Ersatzbestimmung einstimmig beschlossen wird, da andernfalls eine Neuwahl aller Ausschüsse und Ausschussvorsitze im Rahmen einer Verhältniswahl durchzuführen ist. Um das gesetzlich vorgeschriebene Vorrangverhältnis von Ratsmitgliedern zu sachkundigen Bürgern einzuhalten, sollte gleichfalls ein neues Ratsmitglied in die jeweiligen Ämter gewählt werden. Das Vorschlagsrecht für die jeweiligen Ersatzbestimmungen liegt bei der CDU-Fraktion. Hier wird auf die anhängende E-Mail sowie den Antrag der CDU-Fraktion verwiesen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Es wird empfohlen, einen einstimmigen Beschluss über die jeweiligen Ersatzbestimmungen zu treffen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -