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Öffentliche Niederschrift (Hochbau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
19.07.13, 21:15
Aktualisiert
19.07.13, 21:15
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Niederschrift über die 22. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 04.07.2013 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:00 Uhr Ende: 19:55 Uhr Anwesend sind: SPD: Herr Puchert-Blöbaum (Ausschussvorsitzender), Herr Brinkmann, Herr Büker (bis 19.25 Uhr für Herrn Bas), Herr Burkamp (ab 19.25 Uhr für Herrn Bas), Herr Hanning, Herr Jahn (für Herrn Heidemann), Herr Leiding CDU: Herr Gräfe (stellvertr. Ausschussvorsitzender), Herr Daake, Herr Habicht (für Herrn Fiedler), Herr Niemann, Herr Pankoke B90/Grüne: Herr Gadow, Herr Hachmeister FDP: Herr Eger Verwaltung: FBL Herr Oortman, Frau Knipping, Frau Möller, Herr Raddatz, Frau Wiemer Zuhörer: zahlreich Presse: 1 Gäste: Herr Huesmann (Planungsbüro Drees und Huesmann), Graf von der Schulenburg, Herr Lehrke Der Ausschussvorsitzende (AV) eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Er begrüßt die Anwesenden, insbesondere Herrn Huesmann vom Planungsbüro Drees und Huesmann (TOP 5 und 6), Graf von der Schulenburg, Herrn Lehrke (TOP 5) und Frau Möller, Auszubildende der Gemeinde Leopoldshöhe. Aufgrund der zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer zum Thema „Windenergie in Leopoldshöhe“ schlägt AV Herr Puchert-Blöbaum vor, diesen Tagesordnungspunkt (TOP) vorzuziehen. Die Ausschussmitglieder stimmen der Vorgehensweise zu. TOP 8 (alt) Windpotentialanalyse im Gemeindegebiet wird somit TOP 4 (neu). Die anderen Tagesordnungspunkte verschieben sich dementsprechend. Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Ein Anwohner der Straße „Im Rewwesiek“ befürchtet, dass die beantragte Bebauungsplanänderung im Bereich der Hauptstraße in Asemissen zum Nachteil für seine Eltern sein könnte. Er spricht hier insbesondere eine mögliche Änderung der Erschließungssituation an. AV Herr Puchert-Blöbaum verweist auf den TOP 7 und sagt eine Berücksichtigung seiner Frage im Zusammenhang mit der Abhandlung des Tagesordnungspunktes zu. -2- 2. Anfragen der Ausschussmitglieder AM Herr Niemann erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand in Bexterhagen und weist auf den Fristablauf in Bezug auf den Antrag der Bürgerinitiative hin. Herr Oortman erklärt, dass am kommenden Montag Informationen an die Bürgerinitiative weitergegeben werden. Derzeit könne er allerdings noch nicht darüber berichten. Weiter erkundigt sich AM Herr Niemann, was es mit einem Grundstück an der Schötmarsche Straße auf sich hat. Besonders auffällig, so AM Herr Niemann, seien die zugemauerten Fenster. Die Verwaltung wird recherchieren. AM Herr Gräfe fragt nach, wann mit der Umsetzung der Breitbandversorgung durch die Telekom u.a. im Ortsteil Bexterhagen zu rechnen sei. Herr Oortman gibt bekannt, dass am heutigen Tage der Förderbescheid eingegangen sei. Zur Absprache der weiteren Vorgehensweise wird ein Besprechungstermin nach dem 18.07.2013 stattfinden. 3. Informationen der Verwaltung Entwicklung des Dorfes Greste Herr Oortman erinnert an das erste Treffen mit den Bewohnern, wo diese erst erhebliche Bedenken hinsichtlich des Vorhabens „Zukünftige Entwicklung des Dorfes Greste“ hatten. Das zweite Treffen fand großen Zuspruch bei den Bewohnern. Unter anderem haben auch Vertreter der Landwirtschaftskammer teilgenommen. Geplant sei nun die Entwicklung einer Grobplanung für das Dorf Greste durch die Verwaltung, unter Berücksichtigung der Erhaltung des Dorfcharakters. Der Ausschuss wird hierüber informiert. Werbeanlagen in Asemissen (Veränderungssperre) Herr Oortman erklärt, dass die Veränderungssperre bezüglich Werbeanlagen in Asemissen um ein Jahr verlängert werden müsse. Der Beschluss soll am 18. Juli 2013 im Rat gefasst werden. Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis. 4. Windpotentialanalyse im Gemeindegebiet Leopoldshöhe AM Herr Gräfe nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil (§ 31 GO NRW). Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne erkundigt sich, ob Rechtssicherheit bestünde, dass bei der geplanten Vorgehensweise auch eine einzelne Windkraftanlage in Nienhagen ausgeschlossen sei. Herr Oortman weist daraufhin, dass die geplante Vorgehensweise mit dem Kreis abgesprochen sei. In Leopoldshöhe seien Einzelanlagen nicht gewollt und mit dem Beschuss auch nicht möglich. Die Verwaltung ergänzt, dass ein Bauantrag alleine aufgrund des Beschlusses abgelehnt werden müsse. Zudem seien die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere des Bundesimmissionsschutzes und des Artenschutzes einzuhalten, und gerade der Artenschutz ist an diesem Standort problematisch. Auf Wunsch des Ausschusses wird der Beschluss wie folgt geändert: Alt: Außerdem sollen mögliche Standorte für mindestens drei Windkraftanlagen geeignet sein, ….. Neu: Außerdem müssen mögliche Standorte ……. Vor der Beschlussfassung gibt die Fraktion Bündnis 90/ Grüne bekannt, dass sie gegen den Beschluss stimmen werden. Ohne eine Flächennutzungsplanänderung zur Ausschließung von Windkraftanlagen wird befürchtet, dass eine Aufstellung von Einzelanlagen letztendlich doch möglich ist. Im Anschluss wird über den geänderten Beschlussvorschlag wie folgt abgestimmt: Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe folgenden Beschluss zu fassen: Die Gemeinde Leopoldshöhe nimmt das Thema „Energiewende“ durchaus ernst. Dies hat sie bereits bewiesen durch die Ausweisung einer Vorrangfläche im Ortsteil Greste. Vor dem Hintergrund der ständig gewachsenen Leistungsfähigkeit von Windkraftanlagen und der damit gestiegenen Anlagenhöhe hält der Rat jedoch einen Mindestabstand in Höhe der dreifachen Anlagenhöhe für zwingend erforderlich. Dies entspricht in Relation zur Anlagenhöhe einem Abstand von 400 bis 600 m zu Einzelhäusern und 600 bis 800 m zu Siedlungen. Außerdem müssen mögliche Standorte für mindestens drei Windkraftanlagen geeignet sein, um das Landschaftsbild zu wahren. -3- Unter diesen Voraussetzungen sind in Leopoldshöhe die Ausweisungen von neuen Vorrangzonen und die Erweiterung der bestehenden Vorrangzone nicht möglich. Ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren ist daher entbehrlich. - 11 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) 5. Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum Einleitung des Verfahrens zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: - Aufstellungsbeschluss - Änderungsbeschluss Eingangs begrüßt AV Herr Puchert-Blöbaum die Gäste, Herrn Huesmann, Graf von der Schulenburg und Herrn Lehrke, zu diesem TOP und bittet um Vorstellung des geplanten Vorhabens. Graf von der Schulenburg erklärt, dass der Pflanzenzuchtbetrieb Wilhelm von Bories Eckendorf (WvB) GmbH & Co KG expandieren will und muss, da die vorhandene Anlage nicht mehr den heutigen Leistungs- und technischen Qualitätsansprüchen entspricht. Es fehle derzeit an Lagerkapazität, um in den kurzen Auslieferungsphasen für das gesamte Saatgut die umfangreiche Versand- und Verladelogistik abwickeln zu können. Da die Rübe, so Graf von der Schulenburg, längst vom Mais verdrängt worden sei, habe der Betrieb in den vergangenen 20 bis 25 Jahren einen großen Entwicklungsprozess durchgemacht. Das Zuchtprogramm sei umgestellt, so dass heute nicht mehr die Rübe, sondern hauptsächlich Mais, Raps, Wintergerste und Winterweizen angebaut werde. Dabei handele es sich derzeit um ca. 20 verschiedene Sorten von Vorstufensaatgut oder auch technisches Saatgut, wofür die jetzt geplante Erweiterung unbedingt notwendig sei, um am Markt weiterhin erfolgreich bestehen zu können. Zwar werde ungern gute Ackerfläche für den Hochbau hergegeben, aber es gibt keine andere Möglichkeit, begründet Graf von der Schulenburg das Vorhaben. Auf dem Gut Hovedissen sind neben dem Zuchtbetrieb WvB GmbH & Co KG, das Resistenzlabor der Saaten-Union Biotec GmbH, die Pflanzenzucht Eckendorf GmbH und die Agrar Hovedissen GbR als landwirtschaftlicher Betrieb ansässig. Insgesamt gibt es ca. 100 Arbeitsplätze, worauf wir sehr stolz sind, so beendet Graf von der Schulenburg seine Ausführungen. Der Geschäftsführer, Herr Lehrke, informiert den Ausschuss daraufhin über die Abläufe im Betrieb und macht ebenfalls deutlich, dass die Investition zwingend erforderlich sei, um auch weiterhin erfolgreich im In- und Ausland bestehen zu können. Anschließend erläutert Herr Huesmann anhand einer Power-Point-Präsentation die Planung (s. Anlage im Ratsinformationssystem). Da die Erweiterung an das Mutterhaus gekoppelt sein müsse, werde keine Alternative zur vorliegenden Planung gesehen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst eine ca. 3 Hektar große Fläche und berücksichtigt bereits die Option einer Erweiterung (2. Bauabschnitt). Beim 1. Bauabschnitt handelt es sich um eine rund 5.000 m² große und ca. 12,00 m hohe Halle, wobei ein untergeordneter Teilbereich der Halle (u.a. Silos) ca. 18,00 m hoch sein wird. Weiter soll eine zentrale Parkplatzanlage für Mitarbeiter errichtet werden. Die Erschließung ist separat über die Schackenburger Straße geplant. Wie der Ausgleich erfolgen wird, müsse im laufenden Bauleitplanverfahren geklärt werden, beendet Herr Huesmann seine Ausführungen. Auf Nachfrage der Fraktion Bündnis 90/ Grüne erklärt Herr Huesmann, dass es sich bei der Erweiterung um ein privilegiertes Vorhaben gem. Baugesetzbuch handelt. Die Landwirtschaftskammer beurteilt das Vorhaben ebenso und hat dementsprechend keine Einwendungen gegen die Umnutzung der landwirtschaftlichen Flächen. Aufgrund der Dimension sei es jedoch sinnvoll, ein Bauleitplanverfahren durchzuführen, um so eine gute Grundlage für das Vorhaben zu schaffen. Diese Vorgehensweise sei mit dem Kreis Lippe abgesprochen. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne schlägt weiter vor, den bestehenden Radweg an der Schackenburger Straße auf die andere Straßenseite zu verlegen und bis Heipke zu verlängern. Herr Oortman bestätigt, dass dies so vorgesehen und bereits mit Straßen NRW (Baumaßnahme Bürgerradweg) besprochen worden sei. Hinsichtlich des notwendigen Ausgleichs schlägt die Fraktion Bündnis 90/ Grüne vor, dass geprüft -4- werden solle, ob der Antragsteller Flächen zur Verfügung stellen könne, welche zur geplanten Biotopvernetzung in Leopoldshöhe genutzt werden können. Auf Nachfrage der CDU-Fraktion erklärt Herr Huesmann, dass die Trennung der Bereiche SO1 und SO2 sinnvoll sei und dem Vorhaben gerecht werde. Eine Umstellung wird von seiner Seite nicht empfohlen. Im Anschluss sind sich die Ausschussmitglieder einig, dass der Standort erhalten bleiben und die Erweiterung eines der wichtigsten Arbeitgeber in der Gemeinde Leopoldshöhe gesichert und gestärkt werden solle. Sodann wird wie folgt beschlossen: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließ die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum anzunehmen. 2. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Bezeichnung Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ gem. § 2 (1) BauGB neu aufzustellen. Für die genauen Grenzen des Plangebietes ist die im Abgrenzungsplan vorgenommene Abgrenzung im Sinne des § 9 (7) BauGB verbindlich. 3. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB zu ändern (21. Änderung „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“). 4. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB ist auf der Grundlage der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes sowie der Darstellung und Begründung zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. 5. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB erfolgt gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. - einstimmig – Graf von der Schulenburg bedankt sich für das Vertrauen, welches dem Unternehmen entgegengebracht wird und lädt den Ausschuss zu einer Betriebsbesichtigung ein. AV Herr PuchertBlöbaum nimmt die Einladung dankend an. Wenn Interesse von Seiten der Ausschussmitglieder bestünde, könne er sich eine Besichtigung vor der nächsten Hochbau- und Planungsausschusssitzung gut vorstellen. 6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/04 "Fillies-Gelände" hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung an den Rat AM Herr Daake nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil (§ 31 GO NRW). Eingangs wird vereinbart, dass die noch offenstehenden Fragen von Seiten der Ausschussmitglieder vorerst gesammelt werden, um sie im Zusammenhang zu beantworten. Insbesondere geht es hier um den Denkmalschutz, die Erschließungssituation, die Ableitung des Niederschlagswassers, die Kapazitäten der Pumpstation in Bechterdissen, die Einfriedung und die Gebäudehöhen. Herr Huesmann erklärt, dass sich die Fragen größten Teils mit den eingegangenen Stellungnahmen decken und schlägt vor, diese im Zusammenhang mit der Beratung und Beschlussfassung der „Vorschläge der Abwägung“ (s. S. 57 – 66 der Einladung) abzuarbeiten. Der Vorgehensweise wird zugestimmt. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden sodann abgearbeitet und auf folgende Punkte noch einmal besonders eingegangen: Denkmalschutz Hinsichtlich des Denkmalschutzes weist Herr Huesmann daraufhin, dass die Denkmalpflege im Rahmen der TÖB-Beteiligung angeschrieben worden sei und keine Stellungnahme abgegeben habe. Somit ist davon auszugehen, dass insbesondere der Turm denkmalpflegerisch keinen Wert darstellt. Erschließung -5- Die Anregung zur Berücksichtigung eines vorhandenen Wegerechtes zugunsten eines Anliegers an der Heeper Straße wird gefolgt. Die Bedenken bezüglich der Nutzung der bestehenden Zufahrt zur Heeper Straße als eine Erschließungsstraße für das Baugebiet und der Anregung zum Verzicht auf die Zu- und Abfahrt an der Nordseite des Plangebietes wird nicht gefolgt. Herr Huesmann erläutert den Abwägungsvorschlag und weist noch einmal daraufhin, dass es sich hier um eine normale Grundstückszufahrt für die Tiefgarage handele. Die Einsehbarkeit in dem Kurvenbereich solle durch das Freihalten von Sichtdreiecken so groß und übersichtlich wie möglich gehalten werden. Er erinnert daran, dass diese Zufahrt immer schon als solche genutzt wurde, damals für LKW- und Kundenverkehr. Ableitung des Niederschlagswassers Die notwendigen Untersuchungen seien durchgeführt und aufgearbeitet worden. Der vorhandene Rohrverlauf ist ingenieurtechnisch festgestellt worden. Die technischen Voraussetzungen zur Entwässerung sind unter Berücksichtigung einer vom Grundstückseigentümer zu veranlassenden Rückhaltung im Plangebiet zur Einhaltung der zulässigen Einleitungsmenge in die vorhandene Einleitungsstelle gegeben und die notwendigen Leitungsrechte für Schmutz- und Regenwasser (zwei Stränge) im Bebauungsplan berücksichtigt worden. Die Kapazität der Pumpstation ist ausreichend. Einfriedungen Als Einfriedung sind entlang der öffentlichen Verkehrsfläche (Heeper Straße) ausschließlich lebende Hecken mit einer zulässigen Höhe von max. 0,80 m zulässig. Im Bereich der eingetragenen Sichtfelder ist eine Höhebegrenzung von max. 0,60 m -zur besseren Einsehbarkeit- festgesetzt worden, auch wenn das mit dem Grundsatzbeschluss des Ausschusses zu Einfriedungen im Gemeindegebiet nicht ganz übereinstimmt. Um diese Höhen wirklich auf Dauer zu garantieren, sei eine unveränderbare Einfriedung vielleicht empfehlenswerter, man wolle allerdings mit der lebenden Hecke erreichen, dass keine optische Trennung der privaten und öffentlichen Fläche gegeben ist. Gebäudehöhen Die Gebäudehöhen sind mit max. 10,20 m für die Stadtvillen und max. 10,00 m für die Reihenhäuser festgesetzt worden. Diese Vorgaben dürfen nicht überschritten werden und gelten jeweils für das gesamte Gebäude, egal ob es sich um eine zwei- oder dreigeschossige Bauweise handelt. Auf die abschließende Frage, ob der derzeit ansässige Bauunternehmer Bestandschutz habe, erklärt Herr Huesmann, dass alles was baurechtlich genehmigt sei, Bestandschutz habe. Er weist daraufhin, dass derzeit schon eine gegenseitige Rücksichtnahme zwischen dem Gewerbe und der vorhandenen Wohnbebauung stattfindet und zukünftig dann auch stattfinden müsse. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne hätte für diesen Bebauungsplan eine gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr für sehr sinnvoll gehalten und schlägt vor, bei zukünftigen Planungen eine gemeinsame Sitzung vorzusehen. Weiter gibt die Fraktion bekannt, dass sie die Planung nach wie vor aus städtebaulichen Gründen ablehnt. Da keine weiteren Fragen gestellt werden, weist Herr Huesmann –wie in der Vorlage bereits ausgeführt wurde- daraufhin, dass der Bebauungsplan erst nach Sicherung der öffentlich rechtlichen Erschließung bekanntgemacht und somit rechtskräftig werden solle. Sodann wird wie folgt beschlossen: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Ergänzungen der textlichen Festsetzungen und der Begründung gemäß Vorlage zu beschließen. 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Bebauungsplan Nr. 02/04 "Fillies-Gelände" als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB zu beschließen. 4. Der Satzungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/04 "Fillies-Gelände" ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen. Dabei sind die in der Sachdarstellung -6- ausgeführten Bedingungen für die Bekanntmachung und somit das In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes zu berücksichtigen. - 12 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) 7. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ hier: Beratung und Beschluss zur Durchführung eines Änderungsverfahrens Nach kurzer Erläuterung des vorliegenden Änderungsantrages durch AV Herrn Puchert-Blöbaum wird dem Antrag und somit der Erweiterung des Betriebes seitens der Ausschussmitglieder zugestimmt. Die CDU-Fraktion regt an, aufgrund der nur noch wenigen vorhandenen Gewerbegrundstücke im Gemeindegebiet die Bebauungspläne mit überwiegendem Gewerbeflächenanteil dahingehend zu überprüfen, ob die dort festgesetzten Ausgleichsflächen in Gewerbeflächen geändert werden und der Ausgleich extern stattfinden könne (Flächentausch). Die Verwaltung weist daraufhin, dass in Leopoldshöhe keine Gewerbeflächen mehr zur Verfügung stehen. Weiter hält sie eine Einzelfallprüfung z.B. bei einer Betriebserweiterung, für sinnvoller. Über den Antrag wird wie folgt abgestimmt: Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens. - einstimmig 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/01 „ Asemissen-West“ hier: Bereich Hauptstraße/ Im Rewwesiek Hinsichtlich der Frage eines Einwohners zu Beginn der Sitzung teilt die Verwaltung mit, dass die Veräußerung einer Teilfläche der Wegeverbindung erst in Frage komme, wenn der oberliegende Anlieger auf die Zufahrt von der Hauptstraße verzichtet. Aus ihrer Sicht ist der Erhalt der fußläufigen Verbindung in jedem Fall empfehlenswert. Dem Bauwunsch des Antragstellers auf Erweiterung der überbaubaren Fläche auf seinem Grundstück wird unter dem Gesichtspunkt der Nachverdichtung zugestimmt und wie folgt beschlossen: Die Verwaltung empfiehlt dem Hochbau- und Planungsausschuss, einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/01 „Asemissen-West“ - hinsichtlich der Erweiterung der Baumöglichkeiten auf dem Privatgrundstück - zuzustimmen. Die Verwaltung prüft, inwieweit eine teilweise Inanspruchnahme der Flurstücke 844 und 1759 möglich ist. - einstimmig – Der AV Herr Puchert-Blöbaum schließt den öffentlichen Sitzungsteil um 19.45 Uhr. Puchert-Blöbaum Ausschussvorsitzender Wiemer Schriftführerin