Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/04 "Fillies-Gelände" hier:- Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung an den Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
19.07.13, 21:15
Aktualisiert
19.07.13, 21:15
Beschlußtext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/04 "Fillies-Gelände"
hier:- Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsempfehlung an den Rat) Beschlußtext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/04 "Fillies-Gelände"
hier:- Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsempfehlung an den Rat)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 22. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 04.07.2013: 6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/04 "Fillies-Gelände" hier:- Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung an den Rat AM Herr Daake nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil (§ 31 GO NRW). Eingangs wird vereinbart, dass die noch offenstehenden Fragen von Seiten der Ausschussmitglieder vorerst gesammelt werden, um sie im Zusammenhang zu beantworten. Insbesondere geht es hier um den Denkmalschutz, die Erschließungssituation, die Ableitung des Niederschlagswassers, die Kapazitäten der Pumpstation in Bechterdissen, die Einfriedung und die Gebäudehöhen. Herr Huesmann erklärt, dass sich die Fragen größten Teils mit den eingegangenen Stellungnahmen decken und schlägt vor, diese im Zusammenhang mit der Beratung und Beschlussfassung der „Vorschläge der Abwägung“ (s. S. 57 – 66 der Einladung) abzuarbeiten. Der Vorgehensweise wird zugestimmt. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden sodann abgearbeitet und auf folgende Punkte noch einmal besonders eingegangen: Denkmalschutz Hinsichtlich des Denkmalschutzes weist Herr Huesmann daraufhin, dass die Denkmalpflege im Rahmen der TÖB-Beteiligung angeschrieben worden sei und keine Stellungnahme abgegeben habe. Somit ist davon auszugehen, dass insbesondere der Turm denkmalpflegerisch keinen Wert darstellt. Erschließung Die Anregung zur Berücksichtigung eines vorhandenen Wegerechtes zugunsten eines Anliegers an der Heeper Straße wird gefolgt. Die Bedenken bezüglich der Nutzung der bestehenden Zufahrt zur Heeper Straße als eine Erschließungsstraße für das Baugebiet und der Anregung zum Verzicht auf die Zu- und Abfahrt an der Nordseite des Plangebietes wird nicht gefolgt. Herr Huesmann erläutert den Abwägungsvorschlag und weist noch einmal daraufhin, dass es sich hier um eine normale Grundstückszufahrt für die Tiefgarage handele. Die Einsehbarkeit in dem Kurvenbereich solle durch das Freihalten von Sichtdreiecken so groß und übersichtlich wie möglich gehalten werden. Er erinnert daran, dass diese Zufahrt immer schon als solche genutzt wurde, damals für LKW- und Kundenverkehr. Ableitung des Niederschlagswassers Die notwendigen Untersuchungen seien durchgeführt und aufgearbeitet worden. Der vorhandene Rohrverlauf ist ingenieurtechnisch festgestellt worden. Die technischen Voraussetzungen zur Entwässerung sind unter Berücksichtigung einer vom Grundstückseigentümer zu veranlassenden Rückhaltung im Plangebiet zur Einhaltung der zulässigen Einleitungsmenge in die vorhandene Einleitungsstelle gegeben und die notwendigen Leitungsrechte für Schmutz- und Regenwasser (zwei Stränge) im Bebauungsplan berücksichtigt worden. Die Kapazität der Pumpstation ist ausreichend. Einfriedungen Als Einfriedung sind entlang der öffentlichen Verkehrsfläche (Heeper Straße) ausschließlich lebende Hecken mit einer zulässigen Höhe von max. 0,80 m zulässig. Im Bereich der eingetragenen Sichtfelder ist eine Höhebegrenzung von max. 0,60 m -zur besseren Einsehbarkeit- festgesetzt worden, auch wenn das mit dem Grundsatzbeschluss des Ausschusses zu Einfriedungen im Gemeindegebiet nicht ganz übereinstimmt. Um diese Höhen wirklich auf Dauer zu garantieren, sei eine unveränderbare Einfriedung vielleicht empfehlenswerter, man wolle allerdings mit der lebenden Hecke erreichen, dass keine optische Trennung der privaten und öffentlichen Fläche gegeben ist. Gebäudehöhen Die Gebäudehöhen sind mit max. 10,20 m für die Stadtvillen und max. 10,00 m für die Reihenhäuser festgesetzt worden. Diese Vorgaben dürfen nicht überschritten werden und gelten jeweils für das gesamte Gebäude, egal ob es sich um eine zwei- oder dreigeschossige Bauweise handelt. Auf die abschließende Frage, ob der derzeit ansässige Bauunternehmer Bestandschutz habe, erklärt Herr Huesmann, dass alles was baurechtlich genehmigt sei, Bestandschutz habe. Er weist daraufhin, dass derzeit schon eine gegenseitige Rücksichtnahme zwischen dem Gewerbe und der vorhandenen Wohnbebauung stattfindet und zukünftig dann auch stattfinden müsse. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne hätte für diesen Bebauungsplan eine gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr für sehr sinnvoll gehalten und schlägt vor, bei zukünftigen Planungen eine gemeinsame Sitzung vorzusehen. Weiter gibt die Fraktion bekannt, dass sie die Planung nach wie vor aus städtebaulichen Gründen ablehnt. Da keine weiteren Fragen gestellt werden, weist Herr Huesmann –wie in der Vorlage bereits ausgeführt wurde- daraufhin, dass der Bebauungsplan erst nach Sicherung der öffentlich rechtlichen Erschließung bekanntgemacht und somit rechtskräftig werden solle. Sodann wird wie folgt beschlossen: Beschluss: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Ergänzungen der textlichen Festsetzungen und der Begründung gemäß Vorlage zu beschließen. 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Bebauungsplan Nr. 02/04 "Fillies-Gelände" als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB zu beschließen. 4. Der Satzungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/04 "Fillies-Gelände" ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen. Dabei sind die in der Sachdarstellung ausgeführten Bedingungen für die Bekanntmachung und somit das In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes zu berücksichtigen. Beratungsergebnis: - 12 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -