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Beschlußtext (Windpotentialanalyse im Gemeindegebiet Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,5 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
19.07.13, 21:15
Aktualisiert
19.07.13, 21:15
Beschlußtext (Windpotentialanalyse im Gemeindegebiet Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 22. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 04.07.2013: 4. Windpotentialanalyse im Gemeindegebiet Leopoldshöhe AM Herr Gräfe nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil (§ 31 GO NRW). Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne erkundigt sich, ob Rechtssicherheit bestünde, dass bei der geplanten Vorgehensweise auch eine einzelne Windkraftanlage in Nienhagen ausgeschlossen sei. Herr Oortman weist daraufhin, dass die geplante Vorgehensweise mit dem Kreis abgesprochen sei. In Leopoldshöhe seien Einzelanlagen nicht gewollt und mit dem Beschuss auch nicht möglich. Die Verwaltung ergänzt, dass ein Bauantrag alleine aufgrund des Beschlusses abgelehnt werden müsse. Zudem seien die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere des Bundesimmissionsschutzes und des Artenschutzes einzuhalten, und gerade der Artenschutz ist an diesem Standort problematisch. Auf Wunsch des Ausschusses wird der Beschluss wie folgt geändert: Alt: Außerdem sollen mögliche Standorte für mindestens drei Windkraftanlagen geeignet sein, ….. Neu: Außerdem müssen mögliche Standorte ……. Vor der Beschlussfassung gibt die Fraktion Bündnis 90/ Grüne bekannt, dass sie gegen den Beschluss stimmen werden. Ohne eine Flächennutzungsplanänderung zur Ausschließung von Windkraftanlagen wird befürchtet, dass eine Aufstellung von Einzelanlagen letztendlich doch möglich ist. Im Anschluss wird über den geänderten Beschlussvorschlag wie folgt abgestimmt: Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe folgenden Beschluss zu fassen: Die Gemeinde Leopoldshöhe nimmt das Thema „Energiewende“ durchaus ernst. Dies hat sie bereits bewiesen durch die Ausweisung einer Vorrangfläche im Ortsteil Greste. Vor dem Hintergrund der ständig gewachsenen Leistungsfähigkeit von Windkraftanlagen und der damit gestiegenen Anlagenhöhe hält der Rat jedoch einen Mindestabstand in Höhe der dreifachen Anlagenhöhe für zwingend erforderlich. Dies entspricht in Relation zur Anlagenhöhe einem Abstand von 400 bis 600 m zu Einzelhäusern und 600 bis 800 m zu Siedlungen. Außerdem müssen mögliche Standorte für mindestens drei Windkraftanlagen geeignet sein, um das Landschaftsbild zu wahren. Unter diesen Voraussetzungen sind in Leopoldshöhe die Ausweisungen von neuen Vorrangzonen und die Erweiterung der bestehenden Vorrangzone nicht möglich. Ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren ist daher entbehrlich. Beratungsergebnis: - 11 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -