Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
19.07.13, 21:15
Aktualisiert
19.07.13, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 22. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 04.07.2013:
5.
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflä-chen
südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil
Schuckenbaum
Einleitung des Verfahrens zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
-Aufstellungsbeschluss
-Änderungsbeschluss
Eingangs begrüßt AV Herr Puchert-Blöbaum die Gäste, Herrn Huesmann, Graf von der Schulenburg
und Herrn Lehrke, zu diesem TOP und bittet um Vorstellung des geplanten Vorhabens.
Graf von der Schulenburg erklärt, dass der Pflanzenzuchtbetrieb Wilhelm von Bories Eckendorf (WvB)
GmbH & Co KG expandieren will und muss, da die vorhandene Anlage nicht mehr den heutigen
Leistungs- und technischen Qualitätsansprüchen entspricht. Es fehle derzeit an Lagerkapazität, um in
den kurzen Auslieferungsphasen für das gesamte Saatgut die umfangreiche Versand- und
Verladelogistik abwickeln zu können.
Da die Rübe, so Graf von der Schulenburg, längst vom Mais verdrängt worden sei, habe der Betrieb in
den vergangenen 20 bis 25 Jahren einen großen Entwicklungsprozess durchgemacht. Das
Zuchtprogramm sei umgestellt, so dass heute nicht mehr die Rübe, sondern hauptsächlich Mais, Raps,
Wintergerste und Winterweizen angebaut werde. Dabei handele es sich derzeit um ca. 20 verschiedene
Sorten von Vorstufensaatgut oder auch technisches Saatgut, wofür die jetzt geplante Erweiterung
unbedingt notwendig sei, um am Markt weiterhin erfolgreich bestehen zu können.
Zwar werde ungern gute Ackerfläche für den Hochbau hergegeben, aber es gibt keine andere
Möglichkeit, begründet Graf von der Schulenburg das Vorhaben.
Auf dem Gut Hovedissen sind neben dem Zuchtbetrieb WvB GmbH & Co KG, das Resistenzlabor der
Saaten-Union Biotec GmbH, die Pflanzenzucht Eckendorf GmbH und die Agrar Hovedissen GbR als
landwirtschaftlicher Betrieb ansässig.
Insgesamt gibt es ca. 100 Arbeitsplätze, worauf wir sehr stolz sind, so beendet Graf von der
Schulenburg seine Ausführungen.
Der Geschäftsführer, Herr Lehrke, informiert den Ausschuss daraufhin über die Abläufe im Betrieb und
macht ebenfalls deutlich, dass die Investition zwingend erforderlich sei, um auch weiterhin erfolgreich
im In- und Ausland bestehen zu können.
Anschließend erläutert Herr Huesmann anhand einer Power-Point-Präsentation die Planung (s. Anlage
im Ratsinformationssystem).
Da die Erweiterung an das Mutterhaus gekoppelt sein müsse, werde keine Alternative zur vorliegenden
Planung gesehen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst eine ca. 3 Hektar große Fläche und berücksichtigt
bereits die Option einer Erweiterung (2. Bauabschnitt).
Beim 1. Bauabschnitt handelt es sich um eine rund 5.000 m² große und ca. 12,00 m hohe Halle,
wobei ein untergeordneter Teilbereich der Halle (u.a. Silos) ca. 18,00 m hoch sein wird. Weiter soll
eine zentrale Parkplatzanlage für Mitarbeiter errichtet werden.
Die Erschließung ist separat über die Schackenburger Straße geplant.
Wie der Ausgleich erfolgen wird, müsse im laufenden Bauleitplanverfahren geklärt werden, beendet
Herr Huesmann seine Ausführungen.
Auf Nachfrage der Fraktion Bündnis 90/ Grüne erklärt Herr Huesmann, dass es sich bei der
Erweiterung um ein privilegiertes Vorhaben gem. Baugesetzbuch handelt.
Die Landwirtschaftskammer beurteilt das Vorhaben ebenso und hat dementsprechend keine
Einwendungen gegen die Umnutzung der landwirtschaftlichen Flächen.
Aufgrund der Dimension sei es jedoch sinnvoll, ein Bauleitplanverfahren durchzuführen, um so eine
gute Grundlage für das Vorhaben zu schaffen. Diese Vorgehensweise sei mit dem Kreis Lippe
abgesprochen.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne schlägt weiter vor, den bestehenden Radweg an der Schackenburger
Straße auf die andere Straßenseite zu verlegen und bis Heipke zu verlängern.
Herr Oortman bestätigt, dass dies so vorgesehen und bereits mit Straßen NRW (Baumaßnahme
Bürgerradweg) besprochen worden sei.
Hinsichtlich des notwendigen Ausgleichs schlägt die Fraktion Bündnis 90/ Grüne vor, dass geprüft
werden solle, ob der Antragsteller Flächen zur Verfügung stellen könne, welche zur geplanten
Biotopvernetzung in Leopoldshöhe genutzt werden können.
Auf Nachfrage der CDU-Fraktion erklärt Herr Huesmann, dass die Trennung der Bereiche SO1 und
SO2 sinnvoll sei und dem Vorhaben gerecht werde. Eine Umstellung wird von seiner Seite nicht
empfohlen.
Im Anschluss sind sich die Ausschussmitglieder einig, dass der Standort erhalten bleiben und die
Erweiterung eines der wichtigsten Arbeitgeber in der Gemeinde Leopoldshöhe gesichert und gestärkt
werden solle.
Sodann wird wie folgt beschlossen:
Beschluss:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließ die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen
Nutzflächen südlich der
Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum
anzunehmen.
2. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Bezeichnung Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ gem. § 2 (1) BauGB neu aufzustellen.
Für die genauen Grenzen des Plangebietes ist die im Abgrenzungsplan vorgenommene
Abgrenzung
im Sinne des § 9 (7) BauGB verbindlich.
3. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB zu ändern (21. Änderung
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“).
4. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB ist auf der Grundlage der
allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes sowie der Darstellung und Begründung zur
21. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
5. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
BauGB erfolgt gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -