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Beschlußtext (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbei-tungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflä-chen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum Einleitung des Verfahrens zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes -Aufstellungsbeschluss -Änderungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
19.07.13, 21:15
Aktualisiert
19.07.13, 21:15
Beschlußtext (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbei-tungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflä-chen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum

Einleitung des Verfahrens zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes

-Aufstellungsbeschluss
-Änderungsbeschluss) Beschlußtext (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbei-tungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflä-chen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum

Einleitung des Verfahrens zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes

-Aufstellungsbeschluss
-Änderungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 22. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 04.07.2013: 5. Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflä-chen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum Einleitung des Verfahrens zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes -Aufstellungsbeschluss -Änderungsbeschluss Eingangs begrüßt AV Herr Puchert-Blöbaum die Gäste, Herrn Huesmann, Graf von der Schulenburg und Herrn Lehrke, zu diesem TOP und bittet um Vorstellung des geplanten Vorhabens. Graf von der Schulenburg erklärt, dass der Pflanzenzuchtbetrieb Wilhelm von Bories Eckendorf (WvB) GmbH & Co KG expandieren will und muss, da die vorhandene Anlage nicht mehr den heutigen Leistungs- und technischen Qualitätsansprüchen entspricht. Es fehle derzeit an Lagerkapazität, um in den kurzen Auslieferungsphasen für das gesamte Saatgut die umfangreiche Versand- und Verladelogistik abwickeln zu können. Da die Rübe, so Graf von der Schulenburg, längst vom Mais verdrängt worden sei, habe der Betrieb in den vergangenen 20 bis 25 Jahren einen großen Entwicklungsprozess durchgemacht. Das Zuchtprogramm sei umgestellt, so dass heute nicht mehr die Rübe, sondern hauptsächlich Mais, Raps, Wintergerste und Winterweizen angebaut werde. Dabei handele es sich derzeit um ca. 20 verschiedene Sorten von Vorstufensaatgut oder auch technisches Saatgut, wofür die jetzt geplante Erweiterung unbedingt notwendig sei, um am Markt weiterhin erfolgreich bestehen zu können. Zwar werde ungern gute Ackerfläche für den Hochbau hergegeben, aber es gibt keine andere Möglichkeit, begründet Graf von der Schulenburg das Vorhaben. Auf dem Gut Hovedissen sind neben dem Zuchtbetrieb WvB GmbH & Co KG, das Resistenzlabor der Saaten-Union Biotec GmbH, die Pflanzenzucht Eckendorf GmbH und die Agrar Hovedissen GbR als landwirtschaftlicher Betrieb ansässig. Insgesamt gibt es ca. 100 Arbeitsplätze, worauf wir sehr stolz sind, so beendet Graf von der Schulenburg seine Ausführungen. Der Geschäftsführer, Herr Lehrke, informiert den Ausschuss daraufhin über die Abläufe im Betrieb und macht ebenfalls deutlich, dass die Investition zwingend erforderlich sei, um auch weiterhin erfolgreich im In- und Ausland bestehen zu können. Anschließend erläutert Herr Huesmann anhand einer Power-Point-Präsentation die Planung (s. Anlage im Ratsinformationssystem). Da die Erweiterung an das Mutterhaus gekoppelt sein müsse, werde keine Alternative zur vorliegenden Planung gesehen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst eine ca. 3 Hektar große Fläche und berücksichtigt bereits die Option einer Erweiterung (2. Bauabschnitt). Beim 1. Bauabschnitt handelt es sich um eine rund 5.000 m² große und ca. 12,00 m hohe Halle, wobei ein untergeordneter Teilbereich der Halle (u.a. Silos) ca. 18,00 m hoch sein wird. Weiter soll eine zentrale Parkplatzanlage für Mitarbeiter errichtet werden. Die Erschließung ist separat über die Schackenburger Straße geplant. Wie der Ausgleich erfolgen wird, müsse im laufenden Bauleitplanverfahren geklärt werden, beendet Herr Huesmann seine Ausführungen. Auf Nachfrage der Fraktion Bündnis 90/ Grüne erklärt Herr Huesmann, dass es sich bei der Erweiterung um ein privilegiertes Vorhaben gem. Baugesetzbuch handelt. Die Landwirtschaftskammer beurteilt das Vorhaben ebenso und hat dementsprechend keine Einwendungen gegen die Umnutzung der landwirtschaftlichen Flächen. Aufgrund der Dimension sei es jedoch sinnvoll, ein Bauleitplanverfahren durchzuführen, um so eine gute Grundlage für das Vorhaben zu schaffen. Diese Vorgehensweise sei mit dem Kreis Lippe abgesprochen. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne schlägt weiter vor, den bestehenden Radweg an der Schackenburger Straße auf die andere Straßenseite zu verlegen und bis Heipke zu verlängern. Herr Oortman bestätigt, dass dies so vorgesehen und bereits mit Straßen NRW (Baumaßnahme Bürgerradweg) besprochen worden sei. Hinsichtlich des notwendigen Ausgleichs schlägt die Fraktion Bündnis 90/ Grüne vor, dass geprüft werden solle, ob der Antragsteller Flächen zur Verfügung stellen könne, welche zur geplanten Biotopvernetzung in Leopoldshöhe genutzt werden können. Auf Nachfrage der CDU-Fraktion erklärt Herr Huesmann, dass die Trennung der Bereiche SO1 und SO2 sinnvoll sei und dem Vorhaben gerecht werde. Eine Umstellung wird von seiner Seite nicht empfohlen. Im Anschluss sind sich die Ausschussmitglieder einig, dass der Standort erhalten bleiben und die Erweiterung eines der wichtigsten Arbeitgeber in der Gemeinde Leopoldshöhe gesichert und gestärkt werden solle. Sodann wird wie folgt beschlossen: Beschluss: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließ die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum anzunehmen. 2. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Bezeichnung Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ gem. § 2 (1) BauGB neu aufzustellen. Für die genauen Grenzen des Plangebietes ist die im Abgrenzungsplan vorgenommene Abgrenzung im Sinne des § 9 (7) BauGB verbindlich. 3. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB zu ändern (21. Änderung „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“). 4. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB ist auf der Grundlage der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes sowie der Darstellung und Begründung zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. 5. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB erfolgt gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Beratungsergebnis: - einstimmig -