Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,2 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
08.11.13, 21:16
Aktualisiert
08.11.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 26. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014)
am 17.10.2013:
7.
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen
südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil
Schuckenbaum
21. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse
RM Herr Hachmeister lobt das schnelle Handeln der Verwaltung in dieser Angelegenheit, wodurch auch
die Biotopvernetzung voranschreiten könne.
Beschluss:
Sodann fasst der Rat folgende Beschlüsse:
1. Die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Äußerungen der Öffentlichkeit,
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen gemäß §§ 2
(2), 3 (1), 4 (1) BauGB werden gemäß Beratungsergebnis beschlossen.
2. Der
Geltungsbereich
des
Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes
Nr.
08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
werden gegenüber dem Aufstellungsbeschluss im Südwesten um die Fläche des
naturschutzrechtlichen Ausgleichs erweitert.
3. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“
wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht als Entwurf beschlossen.
4. Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde - „Saatgutbearbeitungshalle Gut
Hovedissen“ - wird mit der Begründung als Entwurf beschlossen.
5. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut
Hovedissen“ sowie der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sind für die Dauer
eines Monats gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
6. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB ist durchzuführen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -