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Beschlußtext (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbei-tungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum 21. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,2 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
08.11.13, 21:16
Aktualisiert
08.11.13, 21:16
Beschlußtext (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbei-tungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum   
21. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier:  Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 26. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 17.10.2013: 7. Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum 21. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse RM Herr Hachmeister lobt das schnelle Handeln der Verwaltung in dieser Angelegenheit, wodurch auch die Biotopvernetzung voranschreiten könne. Beschluss: Sodann fasst der Rat folgende Beschlüsse: 1. Die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Äußerungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen gemäß §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB werden gemäß Beratungsergebnis beschlossen. 2. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gegenüber dem Aufstellungsbeschluss im Südwesten um die Fläche des naturschutzrechtlichen Ausgleichs erweitert. 3. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht als Entwurf beschlossen. 4. Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde - „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ - wird mit der Begründung als Entwurf beschlossen. 5. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. 6. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB ist durchzuführen. Beratungsergebnis: - einstimmig -