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Beschlußtext (Umstieg auf ein differenziertes Volumensystem in der Abfallentsorgung hier: Festlegung der Behältergrößen und Rahmenbedingungen für den Entwurf einer Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
26.09.2013
Erstellt
11.10.13, 21:15
Aktualisiert
11.10.13, 21:15
Beschlußtext (Umstieg auf ein differenziertes Volumensystem in der Abfallentsorgung
hier: Festlegung der Behältergrößen und Rahmenbedingungen für den Entwurf einer Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung) Beschlußtext (Umstieg auf ein differenziertes Volumensystem in der Abfallentsorgung
hier: Festlegung der Behältergrößen und Rahmenbedingungen für den Entwurf einer Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz (Wahlperiode 2009/2014) am 26.09.2013: 5. Umstieg auf ein differenziertes Volumensystem in der Abfallentsorgung hier: Festlegung der Behältergrößen und Rahmenbedingungen für den Entwurf einer Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung Die Beratungen beziehen sich u. a. auf die Tischvorlage der Verwaltung (siehe Anlage 1). Aus der SPD-Fraktion wird geäußert, dass man ein so wichtiges Thema nicht unter hohem Zeitdruck angehen sollte. Es wird vorgeschlagen, die vom Rat beschlossene Einführung des Volumensystems um ein halbes Jahr zu verschieben auf den 30.6.2014. Es ist die Frage, ob die Umstellung überhaupt bis zum 1.1.2014 zu schaffen ist. Kämmerer Herr Lange erklärt, dass eine Einführung zum 1.1.2014 grundsätzlich möglich ist, wenn die Satzung spätestens bis zum 28.11.2013 abschließend beraten worden ist. Eine Umstellung zum 1.7.2014 müsse er ablehnen, da in einem derartigen Fall zwei Gebührenbescheide zu versenden wären, was zu nicht unerheblichen personellen und sächlichen Mehrkosten führen würde. Eine Umstellung sollte daher grundsätzlich zum Jahresbeginn erfolgen. Der Entwurf einer neuen Gebührensatzung muss daher zunächst vor der planmäßigen Sitzung Ende November in einer außerplanmäßigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz Anfang November beraten werden. Bürgerinnen und Bürger werden erst informiert, wenn eine verbindliche Satzungsempfehlung vorliegt. Bezüglich der Tonnengrößen würde man erst die bisherigen Größen bereitstellen und dann Umstellungswünsche der Bürgerinnen und Bürger bearbeiten. Insgesamt kann die Umstellung bis Sommer nächsten Jahres abgeschlossen sein. Die 40 l- und 60 l-Tonnen haben eine Lieferzeit von 812 Wochen. Herr Lockstedt vom Kreis Lippe hat angeboten, die Umstellung kurzfristig durch einen Arbeitskreis aus Politik und Verwaltung zu begleiten. Aus der CDU-Fraktion wird Unmut darüber geäußert, dass Fragen offen bleiben. Diese können nicht aus der Politik beantwortet werden. Es besteht nicht die Möglichkeit, diese in den Fraktionen zu klären. Kämmerer Herr Lange sagt daraufhin zu, dass zu der nächsten Sitzung Anfang November je eine Satzung und eine Gebührenkalkulation mit und ohne Saisontonne als Vorschlag vorliegen werden. Es bleiben aber entscheidende Punkte, zu denen Signale aus dem Ausschuss nötig sind. So sei es sinnvoll, eine Mindestgröße festzulegen. Die CDU-Fraktion hätte als Vorlage Vergleichswerte aus anderen Kommunen erwartet. Aus der SPD-Fraktion wird angemerkt, dass die Frage nach der Saisontonne noch offen ist. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass durch ein größeres Abfallvolumen insgesamt wieder Mehrkosten entstehen können. Man erinnert an die Situation 1996, als in Leopoldshöhe auf das Verwiegesystem umgestellt worden ist. Damals hat man sich mehr Zeit für die Beantwortung wesentlicher Fragen genommen. So ist z. B. nicht geklärt, was mit den Identcodes sein wird. Auch ist unklar, wie sich die Umstellung auf die Grünabfallsammlung auswirken wird. Es scheint vieles noch nicht voll ausgereift zu sein. Die Teilnahme an einem Arbeitskreis wird jedoch begrüßt. Und man hofft, dass die Vorhersage, dass mit der Umstellung Kosten eingespart werden können, zutreffen wird. Die SPD-Fraktion fragt, in welcher Art und Weise die Bürgerinnen und Bürger über die Umstellung informiert werden. Ihrer Ansicht nach seien zwei bis drei Bürgerversammlungen nötig, da eine rein schriftliche Information nicht mehr zeitgemäß sei. Kämmerer Herr Lange erklärt, dass dies nicht realisierbar ist, da bei einem solchen Vorgehen die Einführung zum 1.1.2014 nicht zu schaffen sei. Im Übrigen liegen Erfahrungswerte von 13 lippischen Kommunen vor, die aufwendige Bürgerversammlungen entbehrlich machen würden. Er sagt nochmals zu, dass zur nächsten Sitzung des Ausschusses Vorlagen erstellt werden. Für die CDU-Fraktion fasst Herr Gräfe zusammen, dass man klar für ein differenziertes Volumensystem mit Saisontonne votiert. Kämmerer Herr Lange berichtet von der Besprechung am Montag, dem 23.09.2013 beim Abfallwirtschaftsverband, dass ein Volumensystem durchaus unterschiedlich umgesetzt wird. Die Verwaltung hat als Beispielkommune die Nachbarstadt Oerlinghausen ausgewählt, mit der sowieso eine interkommunale Zusammenarbeit besteht. Nach Meinung der Verwaltung sei es sinnvoll, in Bezug auf ein Mindestvolumen die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes anzuwenden. Dies wird auch vom Kreis Lippe dringend empfohlen. Der erwähnte Arbeitskreis kann schon in der nächsten Woche zusammenkommen. Dafür ist allerdings ein Votum des Ausschusses erforderlich. Aus der SPD-Fraktion werden weitere ungeklärte Fragen, wie z. B. die Standfestigkeit der Behälter angesprochen. Die SPD-Fraktion beantragt daher, die Beratungen zum Thema zurück in die Fraktionen zu verweisen. AV Herr Hachmeister bittet die Verwaltung, zur nächsten Sitzung zum Thema Standfestigkeit Informationen zu liefern. Über den Antrag lässt er wie folgt abstimmen: Beschluss: Die Beratung wird zurück in die Fraktionen verwiesen. Beratungsergebnis: - 6 Ja-Stimme(n), 8 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) - AV Herr Hachmeister lässt über folgenden Beschluss abstimmen: Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt die Einführung von Gefäßen in den Größen 40, 60, 80, 120, 240 Liter und 1.100-Liter-Container pro Haus frei wählbar ohne Mindestvolumen mit grauem und grünem Behälter als Pflichttonnen. Eine Befreiung von der grünen Tonne kann wie in der bisherigen Satzung genehmigt werden. Beratungsergebnis: - 8 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -