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Beschlußtext (Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2012 gem. § 96 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,6 kB
Datum
14.11.2013
Erstellt
29.11.13, 21:16
Aktualisiert
29.11.13, 21:16
Beschlußtext (Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2012 gem. § 96 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 18. Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 14.11.2013: 3. Jahresabschluss 2012 des Kernhaushaltes 3.2 Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2012 gem. § 96 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW Eingangs verweist BM Herr Schemmel auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandte Drucksache 96/2013. Sodann erfolgt seitens des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses folgende Beschlussfassung: Beschlussvorschlag:: Der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe 1) den geprüften Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht für das Haushaltsjahr 2012 festzustellen und 2) dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung zu erteilen und 3) den Jahresfehlbetrag in Höhe von 820.523,72 € auf neue Rechnung vorzutragen und später mit der in der Bilanz ausgewiesenen allg. Rücklage in Höhe von 19.991.059,86 € zu verrechnen. Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage durch den vorstehenden Betrag beträgt 4,10%. Hierdurch bleiben die Vorschriften des § 76 GO NRW über die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes unberührt. Beratungsergebnis: - einstimmig -