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Öffentliche Niederschrift (Hochbau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
06.12.13, 21:15
Aktualisiert
06.12.13, 21:15
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Niederschrift über die 24. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 21.11.2013 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:00 Uhr Ende: 18:45 Uhr Anwesend sind: SPD: Herr Puchert-Blöbaum (Ausschussvorsitzender), Herr Albrecht (für Herrn Bas), Herr Brinkmann, Herr Hanning, Herr Heidemann, Herr Leiding CDU: Herr Gräfe (stellvertr. Ausschussvorsitzender), Herr Daake, Herr Fiedler, Herr Habicht, Herr Niemann, Herr Pankoke B90/Grüne: Herr Gadow, Herr Hachmeister FDP: Herr Eger Verwaltung: FBL Herr Oortman, Frau Knipping, Herr Raddatz, Frau Wiemer Zuhörer: 1 Presse: - Gäste: Herr Huesmann (Planungsbüro Drees und Huesmann, TOP 5 und 6, öffentlicher Sitzungsteil), Herr Winkler und Herr Weinstein (Planungsbüro Enderweit und Partner, TOP 7, öffentlicher Sitzungsteil) Der Ausschussvorsitzende (AV) eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt er die Anwesenden, insbesondere Herrn Huesmann vom Planungsbüro Drees und Huesmann und Herrn Winkler und Herrn Weinstein vom Planungsbüro Enderweit und Partner. Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Es werden keine Anfragen gestellt. 2. Anfragen der Ausschussmitglieder Windkraft in Leopoldshöhe Herr Pankoke erkundigt sich, ob neue Erkenntnisse hinsichtlich Windkraftanlagen in Leopoldshöhe bekannt seien. Herr Oortman teilt mit, dass diesbezüglich morgen ein Termin in Lemgo mit dem Kreis Lippe und den lipp. Kommunen stattfinden wird. -2- Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) Auf Nachfrage erklärt Herr Oortman, dass keine Beratungen im Ausschuss vorgesehen seien. Der LEP sei für Interessierte im Internet einsehbar. Er gibt bekannt, dass ein Treffen aller lipp. Kommunen geplant sei, um eine gemeinsame Stellungnahme zu formulieren. Wenn allerdings Beratungsbedarf besteht, könne das Thema natürlich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Leopoldshöhe, so führt er weiter aus, sei allerdings durch die Änderungen nicht nennenswert betroffen. AV Herr Puchert-Blöbaum ergänzt, dass über die Änderung des LEP sehr energisch im Regionalrat diskutiert werde. Für Leopoldshöhe sei die Änderung aber tatsächlich kein großes Thema. AM Herr Gräfe weist daraufhin, dass der LEP immerhin der Vorreiter für den Gebietsentwicklungsplan (GEP) sei und somit gewissermaßen schon die Weichen für diesen stelle, was z.B. die Berücksichtigung von möglichen neuen Gewerbe- oder Wohnbauflächen bedeuten könne. Herr Oortman beruhigt insofern, dass die Gemeinde Leopoldshöhe über keine geeigneten Flächen für Gewerbe mehr verfügt, die ausgewiesen werden könnten. Um Wohnbaugrundstücke, so Herr Oortman, müsse man sich derzeit keine Sorgen machen. Bauarbeiten am Bahnübergang Greste AV Herr Puchert-Blöbaum erkundigt sich, warum die Bauarbeiten am Bahnübergang Greste immer noch nicht abgeschlossen seien. Herr Oortman erklärt, dass das Schotterbett überholt werden müsse und der Boden viel weicher sei als anfangs gedacht. Aus diesem Grund haben sich die Arbeiten zeitlich so verzögert. Bodendeponie, Schackenburger Straße AM Herr Gräfe fragt nach, ob bereits feststeht, dass die Bodendeponie vergrößert werde. Herr Oortman führt dazu aus, dass am 27.11.2013 ein Scooping-Termin stattfinden werde. Die derzeitigen Kapazitäten der Bodendeponie seien wohl ausgereizt. Über Details zur weiteren Vorgehensweise werde er nach dem Scooping-Termin im Ausschuss berichten. 3. Informationen der Verwaltung Herr Oortman weist daraufhin, dass das Baulückenkataster nun im Internet einzusehen sei. Auf Nachfrage erklärt er, dass es ca. 200 Baulücken seien und nur wenige Bürgerinnen und Bürger Einspruch gegen die Veröffentlichung ihrer Grundstücke eingelegt haben. 4. Haushaltsberatungen 2014 Die CDU-Fraktion erklärt, dass sie heute nicht über die Haushaltsansätze beschließen werde. Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger haben erst am Wochenende die Haushaltsplanentwürfe bekommen und darum sei in der Fraktion noch nicht abschließend beraten worden. Dem schließen sich die anderen Fraktionen an. Somit wird kein Beschluss gefasst. 5. Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum hier: - Wechsel des Vorhabenträgers - Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ Da kein Beratungsbedarf besteht, wird wie folgt über den Beschlussvorschlag abgestimmt: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, dem Wechsel des Vorhabenträgers zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ zuzustimmen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ in der vorliegenden Fassung zu beschließen. - einstimmig - -3- 6. Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum 21. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB- Satzungsempfehlung an den Rat über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat Eingangs gibt Herr Huesmann bekannt, dass während der Auslegung keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zu den Planentwürfen eingegangen seien. In Bezug auf die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verweist er auf die Abwägungstabelle und erläutert die folgenden Änderungen bzw. die Ergänzungen der Inhalte der Pläne, Begründungen und des Umweltberichtes zum Satzungsbeschluss gegenüber dem Entwurfsbeschluss. Vorhabenbezogener Bebauungsplan (textliche Festsetzungen): In der Festsetzungsschablone der Planzeichnung ist im SO 1 eine maximal zulässige Traufhöhe (TH) von 5,50 m festgesetzt. In der Legende / den textlichen Festsetzungen des Planentwurfes fehlt die entsprechende Bestimmung zu dieser Festsetzung. Dieses soll in der Satzungsfassung nachgeholt werden. Die textliche Festsetzung wird daher redaktionell ergänzt: Die maximal zulässige Traufhöhe (TH) wird vom unteren Bezugspunkt bis zur Schnittlinie der Außenflächen der Außenwand mit der Dachhaut gemessen. Flächennutzungsplan: Die Anpflanzungsfläche im Osten des Vorhabenbereiches gehört zu dem Grundstück des Vorhabens „Saatgutbearbeitungshalle“. Im Flächennutzungsplan wird für die Anpflanzungsflächen im Gegensatz zu den naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen keine Darstellung als Grünfläche vorgenommen. Im vorliegenden Fall bekommt der betroffene Bereich die Darstellung als „Fläche für die Landwirtschaft“, damit deutlich wird, dass es sich hier nicht um eine Baufläche handelt und diese weiterhin unter Landschaftsschutz steht. Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist hier ohnehin eine Festsetzung als Anpflanzungsfläche gemäß § 9 (1) Ziffer 25 a BauGB vorgesehen. Umweltbericht: Im Umweltbericht zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ wird folgende redaktionelle Änderung vorgesehen: Innerhalb der Kompensationsfläche werden die Pflanzmaßnahmen so vorgesehen, dass dem Anspruch der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe bzgl. der Zielsetzung, im räumlichen Zusammenhang neue Lebensstätten für Feldlerche und Kiebitz zu schaffen bzw. zu optimieren, entsprochen wird. Von Seiten der CDU-Fraktion wird die Stellungnahme des Lippischen Heimatbundes als unverständlich und überzogen beurteilt. Selbst wenn man den Bedenken des Lippischen Heimatbundes nicht nachgekommen wäre, wäre das fachlich in Ordnung gewesen, so die CDU-Fraktion. Weiter weist diese daraufhin, dass in der Abwägungsliste unter 6.4 der Flächennutzungsplan gestrichen werden müsse. Dem wird gefolgt. Im Anschluss nimmt der Ausschuss die Vorschläge zur Abwägung zustimmend zur Kenntnis und beschließt einstimmig, diese als „Gesamtpaket“ dem Rat zur Beschlussfassung zu empfehlen. Es wird wie folgt abgestimmt: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen. -4- 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes („Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“) mit Begründung einschließlich Umweltbericht im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB endgültig zu beschließen. 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ mit Text und Begründung einschließlich Umweltbericht als Satzung nach § 10 (1) BauGB zu beschließen. 4. Nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Erteilung der Genehmigung für die Flächennutzungsplan-Änderung sowie der Satzungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ gemäß §§ 6 (5), 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen. - einstimmig 7. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB hier: Nachverdichtung im Bereich zwischen Fliederstraße, im Süden, Eckendorfer Straße, im Norden sowie Holunderstraße, im Westen und Herforder Straße, im Osten - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung Herr Winkler gibt bekannt, dass nur wenige Stellungnahmen zu dem Änderungsverfahren eingegangen seien. Diese sind in der Abwägungstabelle mit den Beschlussvorschlägen aufgeführt worden. Er fasst für die Ausschussmitglieder die daraus resultierenden Ergänzungen zur Satzungsfassung im Bebauungsplan und in der Begründung wie folgt zusammen. Die Gemeinde Leopoldshöhe gewährleistet die Löschwasserversorgung sowie die Abfallentsorgung. Die Verkehrsflächen sind für Müll- und Feuerwehrfahrzeuge ausreichend dimensioniert. Die Einleitung in das öffentliche Kanalnetz -nur mit einer Rückhaltung sowie Drosselung- findet Berücksichtigung im Rahmen der Erschließungsplanung (technischen Ausbauplanung). Die textlichen Festsetzungen zum Thema Einfriedungen an öffentlichen Flächen ohne sowie mit verkehrlichem Bezug werden konkretisiert. Die Belange des Artenschutzes sind ausreichend geprüft worden und nicht betroffen. Die Ausschussmitglieder stimmen den Vorschlägen zur Abwägung zu und beschließen anschließend, diese als „Gesamtpaket“ dem Rat zur Beschlussfassung zu empfehlen. Sodann fasst der Ausschuss folgende Beschlüsse: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gemäß § 10 (1) BauGB mit dem Text und der Begründung als Satzung zu beschließen. 3. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist gemäß § 10 (3) BauGB bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. - einstimmig 8. Änderung des städtebaulichen Vertrages für die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ -5- Herr Oortman informiert den Ausschuss über die Umzugs- und Erweiterungswünsche des REWE Lebensmittelmarktes, REWE Getränkemarktes und des Aldi-Marktes. Um den Wünschen und auch den tatsächlichen Nutzungen entsprechen zu können, müsse der vorhandene städtebauliche Vertrag dementsprechend geändert bzw. angepasst werden. Die CDU-Fraktion erkundigt sich, ob bekannt sei, was zukünftig mit dem Gebäude der ehemaligen Sargfabrik passieren solle. Herr Oortman erklärt, dass hier bereits Verhandlungen laufen. Es stehen Überlegungen an, das Gebäude zu erhalten und das ehemalige Sarglager zu entkernen, um hier einen Blumenladen und eine überdachte Stellplatzfläche einzurichten. Die Stellplatzfläche solle außerdem die Möglichkeit bieten, einen Wochenmarkt abhalten zu können. Im Anschluss beschließt der Hochbau- und Planungsausschuss wie folgt: Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe empfiehlt dem Rat, den städtebaulichen Vertrag zur 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ in § 3 zu ändern. Der zu ändernde § 3 liegt als Entwurf der Vorlage als Anlage bei. - einstimmig 9. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 "Grabbestraße" hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung Eingangs erklärt die Verwaltung, dass nur Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange und sonstigen Behörden zur Aufstellung des Bebauungsplanes eingegangen seien. Diese Stellungnahmen beinhalten jedoch keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung. Es handele sich im Wesentlichen um die nachfolgenden Konkretisierungen von Festsetzungen und geringfügigen Änderungen: Die Festsetzung „Hauptabwasserleitung“ wird konkretisiert und die Baugrenze geringfügig nach Osten verschoben. Die Festsetzungen zu Einfriedungen werden gem. Beschluss des Hochbau- und Planungsausschusses vom 18. April 2013 konkretisiert. Der für die Erweiterung der Verkehrsfläche notwendige Ausgleich wird auf dem Ökokonto „Freesenberg“ erbracht. Die Zuordnung wird entsprechend im Bebauungsplan vorgenommen. Es erfolgt eine Anpassung der Eingriffsbilanzierung sowie der konkreten Bepflanzung der Kompensationsfläche. Die Festsetzungen zum Artenschutz werden hinsichtlich der Brutzeitenregelung konkretisiert. Die Hinweise werden in Bezug auf den Bodenschutz/ Telekom ergänzt bzw. überarbeitet. Es finden geringfügige Änderungen und Ergänzungen der Begründung und des Umweltberichtes statt. Weiter wird der Umweltbericht dahingehend geändert, dass die Textpassagen (4.4 Kompensationswirkungen und - zuweisungen) angepasst werden und das Ökokonto „Freesenberg“ in den Umweltbericht aufgenommen wird. Im Anschluss an die Ausführungen erkundigt sich AM Herr Hanning ob ein Zaun als Einfriedung an der privaten Grundstücksgrenze zur Ausgleichsfläche zulässig sei. Die Verwaltung erklärt, dass Zaunanlagen nur zur freien Landschaft, das ist der Übergangsbereich von Ausgleichsfläche zur landwirtschaftlichen Fläche, unzulässig seien. Im Bereich zwischen den privaten Gärten (WA) und der festgesetzten Ausgleichsfläche sind diese dagegen zulässig und sogar gewollt. Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Abwägung und somit die Vorschläge der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschießen, diese als „Gesamtpaket“ dem Rat zur Beschlussfassung zu empfehlen. Der Hochbau- und Planungsausschuss fasst sodann folgende Beschlüsse: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die Verwaltungsbeschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ gem. § 10 (1) BauGB mit dem Text und der Begründung sowie dem Umweltbericht (einschließlich der Änderungen in Festsetzungen, Begründung und -6- Umweltbericht „Änderung der Ökokonten“) als Satzung zu beschließen. 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die Zusammenfassende Erklärung für den Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ zu beschließen. 4. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist gem. § 10 (3) bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit Begründung und Umweltbericht zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. - einstimmig Der AV Herr Puchert-Blöbaum schließt den öffentlichen Sitzungsteil um 18.44 Uhr. Puchert-Blöbaum Ausschussvorsitzender Wiemer Schriftführerin